Politik „duckt“ sich weg
Ehemalige Haßlocher Lebensmittelretter, die in der WhatsApp-Gruppe von Anna Krämer waren und wegen internen Differenzen herausgeflogen sind, haben sich schon vor längerer Zeit an unsere Redaktion gewandt. Sie erklären NR, dass es bei der Lebensmittelrettung klare Vorgaben gibt, die Anna Krämer als Verantwortliche der Haßlocher EssBar an all ihre Helferinnen und Helfern selbst gepostet hat. Darin heißt es u.a., dass vorrangiges Ziel der Lebensretter sein muss, die TAFEL, Flüchtlinge und schwache Familien mit geretteten Lebensmitteln zu versorgen.
Kein anerkannter Lebensmittelretter sei man, schreibt Anna Krämer in ihrem Post weiter, wenn man – mit der zugeteilten Rettung nicht zufrieden ist – gerettete Lebensmittel hortet und nicht mit anderen teilen will – sich nicht an Abläufe bei Kooperationen hält – Ambitionen eher so verstehe, den eigenen Kühlschrank kostenlos zu füllen – nicht den Sinn des Engagements erkannt hat und mit den Lebensmitteln nicht sorgsam umgeht – heimlich weitere Rettungen bei anderen Rettungen erfragt, weil man den Hals nicht voll genug bekommt – Lügenmärchen erfindet, um an andere Lebensmittel von anderen innerhalb der Gruppe zu kommen – gute Lebensmittel anstatt an Menschen verteilt den eigenen Hunden verfüttert (zuerst komme der Mensch, es bleibt noch genügend für die Tiere) – zu Kooperationen ohne Berechtigung geht – als Wohlstandsmensch nicht mit Armen und Benachteiligten teilen will.
„Hetze“ in den sozialen Netzwerken macht die Situation der Haßlocher Lebensmittelrettung nicht besser
Wegen unserer letzten Berichterstattung über die Kritik an der Haßlocher Lebensmittelrettung, sind unserer Redaktion unzählige beleidigende Posts wegen dieses Berichts zugespielt worden, die anscheinend in den sozialen Netzwerken die Runde machen. Es scheinen sich gerade diese Personen dort „auszutoben“, die wenig Ahnung über die Lebensmittelgesetze haben. Denn auch dort gibt es klare Regeln, wie Lebensmittel zu lagern und zu transportieren sind.
Im Bericht von BITO Lagertechnik heißt es:
Für die Lagerung von Nahrungsmitteln existieren derzeit 700 lebensmittelrechtlich relevante Vorschriften und Verordnungen in Deutschland. Das Lebensmittelrecht wird nicht nur durch Gesetze, Verordnungen und Rechtsverordnungen des Bundes und der Länder bestimmt, sondern auch durch Gesetze und Verordnungen der Europäischen Union. Für den Nahrungsgüterbereich wichtig sind hier insbesondere die Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 (Lebensmittelhygiene) und (EG) Nr. 853/2004 (Hygienevorschriften für tierische Lebensmittel) sowie die Lebensmittelhygiene-Verordnung des Bundes (LMHV). Der Tiefkühlbereich unterliegt nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Kälteforum dti/VDKL (1) eigenen Bestimmungen und Verordnungen. Z. B. regelt die Verordnung (EG) Nr. 37/2005 zur Überwachung der Temperaturen von tiefgefrorenen Lebensmitteln in Beförderungsmitteln sowie Einlagerungs- und Lagereinrichtungen die konkrete Durchführung der Temperaturkontrollen. Grundsätzliche Anforderungen an den Umgang mit Tiefkühlware werden in Richtlinie 89/108/EWG (über tiefgefrorene Lebensmittel) definiert. Hierzu gehörten beispielsweise das Einfrieren, die Verpackung, Etikettierung und Kontrolle tiefgefrorener Lebensmittel. Insbesondere ist geregelt, dass die Temperatur tiefgefrorener Nahrungsmittel gleichbleibend an allen Punkten des Erzeugnisses auf -18 °C oder niedriger gehalten werden muss.
Eine gesundheitliche Gefährdung der Verbraucher soll in der Lebensmittelherstellung und -zubereitung unbedingt vermieden werden. Die internationale Good Manufacturing Practice (GMP) und die gute Hygiene-Praxis (GHP) sind vorbeugende Konzepte für Maßnahmen, die zur Vermeidung einer Gesundheitsgefährdung bei der Erzeugung, der Verarbeitung und beim Verkauf bis hin zur Hygiene in der Großküche dienen. Die GHP bildet die Grundlage für das HACCP-Konzept. Das HACCP-Konzept ist ein System zur Gefahrenanalyse und Risikobeherrschung für den gesamten Herstellungsablauf eines Nahrungsmittels.
Anfrage an die Haßlocher Verwaltungsspitze blieb bisher unbeantwortet
All diese vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Verordnungen haben uns veranlasst, auch bei der Gemeinde Haßloch durch eine Presseanfrage bestimmten Hinweisen über die Haßlocher Lebensmittelrettung nachzugehen. Leider haben wir bis heute keine Antwort erhalten.
Dass die Bürgerstiftung Haßloch die „Lebensmittelrettung“ als eigenes Projekt vor einigen Wochen aus ihrer HOMEPAGE herausgenommen hat, lässt darauf schließen, dass die dortigen Verantwortlichen anscheinend mit der Führung der EssBar und der Verteilung der vorhandenen Lebensmitteln nicht zufrieden sind. NACHRICHTEN REGIONAL hatte mehrmals darüber berichtet.
Dass die örtliche Verwaltung, insbesondere die Sozialverwaltung, nicht genügend Verantwortung besitzt, sich der Haßlocher Lebensmittelrettung anzunehmen zeigt ebenfalls, wie die Politik mit der Armut in unserer heutigen Gesellschaft umgeht. Denn wir wollten von Haßlochs Bürgermeister Tobias Meyer folgendes wissen:
Hat sich die Gemeinde diesbezüglich eingeklinkt, damit die Lebensmittelrettung in Haßloch weitergeht?
Stimmt es, dass Anna Krämer nun einen Teil der Lebensmittelrettung an UKRAINE-Flüchtlinge weitergibt und hierfür für die Gemeinde Haßloch tätig ist?
Ist der Gemeinde Haßloch bekannt, dass die Lebensmittelrettung ein PROJEKT der Bürgerstiftung war und die Lebensmittelretter einfach als PROJEKT bei der Bürgerstiftung herausgenommen wurde?
Kann damit das Problem Lebensmittelretter gelöst werden?
Inzwischen weiß die Gemeinde Haßloch von den Missständen bei der Haßlocher Lebensmittelrettung. Hat die Verwaltungsspitze Haßloch für alternative Verteilung gesorgt? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, wie könnte mit Hilfe der Gemeinde Haßloch, die Lebensmittelrettung besser organisiert werden?
Wäre es nicht möglich, dass die Gemeinde Haßloch dabei hilft, dass die eingesammelten Lebensmittel nicht in der Tonne landet?
Wie kann die Gemeinde Haßloch dabei helfen, dass die Lebensmittelrettung In Haßloch nicht stirbt und dass Personen die Lebensmittelretter sind, weiterhin Ware erhalten, damit diese verteilt werden kann?
Wie soll es mit der Lebensmittelrettung in Haßloch weitergehen?
Wie sieht die Gemeinde Haßloch die Lebensmittelrettung? als soziale Notwendigkeit? als notwendig, jedoch schlecht organisiert? als notwendig, aber in behördliche Verantwortung zu nehmen ist?
Die soziale Verantwortung einer Kommune
In einem Auszug des Handbuchs der Kommunalen Sozialpolitik heißt es: „Der kommunale Sozialstaat ist, geschichtlich betrachtet, keineswegs bloß in Deutschland sehr viel älter als der zentrale. Beginnend mit den kommunalen Bettelordnungen der Renaissance über das Allgemeine Preußische Landrecht u.a.m. zeigte sich die Kommune als der Ort, der das Armenwesen regelte und damit für die Menschen zuständig war, die aus einem sozial akzeptierten Erwerbsleben herausgefallen waren, wobei die dieses verantwortenden Gründe für die Behandlung dieser Personen/Personenkreise immer wesentlich gewesen sind. Verbunden mit den in Deutschland durchgesetzten Reformen auch auf kommunaler Ebene und der Verankerung des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung oblag es den Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern, die in Not geraten waren, im Rahmen der kommunalen Finanzkraft dann zu helfen, wenn andere Hilfesysteme versagten. In diesem Sinne war die Stadt immer sozial, zu denen kommunale, von Bürgern gestiftete Wohlfahrtseinrichtungen hinzu traten. Aber diese Nähe zu den Bürgern und deren Steuergroschen war es dann auch, die sehr restriktive Daten für die Armenpolitik setzte, verstärkt durch kontrollierende Einrichtungen bis hin zur Armenpolizei (Sachße/Tennstedt 1992)“.
Wegen der Haßlocher Lebensmittelrettung bleiben wir für unsere Leserinnen und Leser am Ball. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie auf dem Laufenden halten.