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Die Auslegung der Meinungsfreiheit – Halten sich Richter immer häufiger an die Grundrechte?

by Redaktion
16.02.2021
in Recht
Lesezeit: 2 mins read
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Menschenrechtsanwalt Dr. Schneider-Addae-Mensah darf Bayerns Innenminister „Inzuchtsprodukt“ nennen

Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah sorgt immer wieder für spektakuläre Urteile. Er setzt sich nicht nur seit Jahren für die Pressefreiheit ein, sondern auch gegen psychiatrischen Zwang und die rechtlichen Grundlagen dazu. Er ist Menschenrechtsanwalt u.a. in Straßburg und Karlsruhe https://www.facebook.com/watch/?v=498671330760277. Im Mai 2016 wurde vom Landgericht Karlsruhe ein Urteil erlassen, dass er den bayerischen Innenminister „Inzuchtprodukt“ nennen darf.

Anlass war die Sendung im August 2015 „Hart aber Fair“, in der der CSU-Politiker Hermann zum Thema „800.000 Flüchtlinge – schafft Deutschland das?“ geäußert hatte: „Roberto Blanco war immer ein wunderbarer Neger, der den meisten Deutschen wunderbar gefallen hat. Und beim FC Bayern spielen auch ’ne ganze Menge mit schwarzer Hautfarbe mit. Und das finden die Fans vom FC Bayern auch gut“. Das hatte den Menschenrechtsanwalt seinerzeit so auf die Palme gebracht, dass er dem Innenminister einen Brief schrieb, er sei „ein wunderbares Inzuchtprodukt“. Herrmann hatte daraufhin Strafanzeige wegen Beleidigung gestellt. Das Landgericht Karlsruhe urteilte: „Neger“ darf mit „Inzuchtprodukt“ vergolten werden – zumindest im Fall des Streits zwischen Innenminister Joachim Hermann und dem Karlsruher Anwalt David Schneider-Addae-Mensah. Die Erwiderung sei jedenfalls vom Recht zum Gegenschlag gedeckt, beschloss das Karlsruher Gericht in seiner bekannt gegebenen Entscheidung (Beschl. v. 03.05.2016, Az. 5 Cs 520 Js 39011/15).

Berufung gegen das Urteil konnte Bayerns Innenminister Joachim Hermann nicht einlegen. Zuvor hatte im Mai 2016 bereits das Amtsgericht Karlsruhe einen Strafbefehl wegen Beleidigung gegen den Anwalt mit der Begründung abgeschmettert: „Wer sich an einer öffentlichen Auseinandersetzung über gesellschaftliche Fragen beteilige, muss eine scharfe Reaktion grundsätzlich auch dann hinnehmen, wenn sie sein Ansehen mindert“. In dem Gerichtsbeschluss begründet der Richter, dass die Wortwahl des Anwalts zwar „bewusst ehrverletzend“ sei, aber dennoch sei sie durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Als entscheidenden Punkt wertete das Gericht die Tatsache, dass sich Schneider-Addae-Mensah konkret auf Hermanns Blanco-Äußerung bezog.

Schneider-Addae-Mensah ist bezüglich Zwangspsychiatrisierung schon öfters in Erscheindung getreten. Immer wieder setzt er sich in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen für seine Mandanten ein. Sein Spezialgebiet sind Verfassungsbeschwerden

Dr. David Schneider-Addae-Mensah berichtet

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Schlagworte: MeinungsfreiheitRechtsanwalt Schneider-Addae-Mensah
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