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Home Regional Hassloch

Chaos bei der Auflösung des Kulturrings Haßloch

von Karin Hurrle
30.04.2019
in Hassloch
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Beschluss des Registergerichts Ludwigshafen sorgt für Empörung – Wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt wurde die Staatsanwaltschaft Frankenthal eingeschaltet 

Wegen der Auflösung des KULTURRINGS Haßloch liegt nunmehr ein Beschluss des Registergerichts Ludwigshafen vor. Empört sind ehemalige Mitglieder über den Inhalt dieses Beschlusses, weshalb nunmehr die Staatsanwaltschaft Frankenthal wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt eingeschaltet wurde. Seit dem Versuch, den KULTURRING Haßloch ordnungsgemäß aufzulösen und dem rechtmäßigen Gläubiger das beim Amtsgericht Bad Dürkheim auf dem Hinterlegungskonto deponierte Geld von 4.474,54 Euro zuzuführen, herrscht Chaos bei den zuständigen Behörden, die den Vorgang hin- und herschieben. Obwohl nach derzeitigem Stand und laut Aktenlage feststeht, dass dieser Betrag der Gemeinde Haßloch zusteht, will Bürgermeister Lothar Lorch (CDU) diesen Betrag für die Gemeinde anscheinend nicht haben. Wegen der Starfanzeige des CDU-Vorsitzenden Jürgen Vogt gegen zwei ehemalige Vorstandsmitglieder des KULTURRINGS Haßloch, dass diese Geld vom Kulturring Haßloch veruntreut hätten, wird Aufklärung vom Amtsgericht Bad Dürkheim, von der Gemeinde Haßloch und nunmehr von der Staatsanwaltschaft Frankenthal verlangt.  Trotz der Tatsache, dass es sich hier um falsche Behauptungen und Verleumdungen von Jürgen Vogt handelt, will die Gemeinde Haßloch nicht bei der Aufklärung helfen. Nun liegt der Vorgang auf dem Schreibtisch des geschäftsführenden Beamten, Johannes Specht, der den Sachverhalt anhand verschiedener Unterlagen prüfen soll. Er hat wiederum die Unterlagen an die interne Rechnungsabteilung zur Erledigung weitergegeben. Dort soll nun festgestellt werden, ob eine Veruntreuung vorliegt und wem das Geld auf dem Hinterlegungskonto beim Amtsgericht Bad Dürkheim als rechtmäßiger Gläubiger zusteht. Immerhin ist in der Satzung des KULTURRINGS Haßloch geregelt, dass bei einer Vereinsauflösung noch vorhandene Gelder der Gemeinde Haßloch zufließen und für kulturelle Zwecke verwendet werden müssen.  In seinem Beschluss vom 13.03.2019 hat das Registergericht Ludwigshafen nunmehr verfügt, dass kein Notvorstand vom Gericht bestellt wird, obwohl die Sparkasse Rhein-Haardt bereits am 18.08.2015 mit seinem Schreiben an das Registergericht Ludwigshafen einen solchen als erforderlich hält, damit der KULTURRING abgewickelt werden kann. Am 13.10. 2015 zog die Sparkasse Rhein-Haardt allerdings ihren Antrag auf Bildung eines Notvorstandes wieder zurück, da der ehemalige Beisitzer des KULTURRINGS Haßloch, Kurt Siebein gemeinsam mit dem Neustadter Finanzamt die Auflösung des Vereins bereits in die Wege geleitet hatte. Wie jetzt festgestellt wurde, war dies unzulässig und rechtsfehlerhaft, so dass das Verfahren für eine Auflösung des Vereins neu aufgerollt werden muss, um auch das Hinterlegungskonto auflösen zu können. Den am 13.03.2019 einsam gefassten Beschluss des Registergerichts kann allerdings niemand nachvollziehen, da ohne Notvorstand das Hinterlegungskonto beim Amtsgericht Bad Dürkheim garnicht aufgelöst werden kann. Aus internen Akten des KULTURRINGS geht auch hervor, dass Kurt Siebein garnicht die Auflösung des KULTURRINGS betreiben konnte, da er bereits zu diesem Zeitpunkt sein Amt als Beisitzer niedergelegt hatte, somit auch nicht berechtigt war, Auflösungsvereinbarungen mit dem Neustadter Finanzamt zu treffen. Er war als Beisitzer weder Mitglied im geschäftsführenden Vorstand, noch befugt, Rechtsgeschäfte für den KULTURRING Haßloch zu führen. Auch dies geht aus den internen Unterlagen des Vereins hervor. Es liegen lediglich e-mails vor, die verschiedene ehemalige Mitglieder des KULTURRINGS mit Kurt Siebein zu dieser Thematik führten.  Inzwischen wird von einigen Betroffenen angenommen, dass wegen der Verhinderung der Aufklärung über den KULTURRING Haßloch, Strafvereitelung im Amt vorliegt. Denn schon seit Jahren wird vehement vereitelt, dass der rechtmäßige Gläubiger des Hinterlegungsbetrages von 4.500 Euro ausfindig gemacht wird. Wegen der Strafanzeige von Jürgen Vogt (CDU) wurde der Vorgang nun an die Staatsanwaltschaft Frankenthal zur Aufklärung weitergemeldet. (red.)  

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