Auf Vorschlag der GroKo soll Gesetz verabschiedet werden – AfD: Es darf keine „Europäisierung“ der Justiz geben – Steuert Deutschland in einen Polizeistaat? – Und wie kann das noch verhindert werden??
Von Karin Hurrle
Berlin: In einer Presseerklärung vom 18.03.2020 (hib 306/2020) teilt die Bundesregierung mit, dass sie einen Gesetzentwurf (19/17963) zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2017/1939 des EU-Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) vorgelegt hat. Um die Verpflichtungen aus der EUStA-Verordnung vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen, bedürfe es zusätzlich einiger Durchführungsbestimmungen, heißt es in der Vorlage. Der Entwurf beinhaltet neben einem neuen Stammgesetz, dem Europäische- Staatsanwaltschaft-Gesetz in der Entwurfsfassung, auch einzelne Neuregelungen im Gerichtsverfassungsgesetz und der Strafprozessordnung. Bei der EUStA handelt es sich laut Bundesregierung um eine unabhängige europäische Behörde mit Sitz in Luxemburg. Sie ist zuständig für die strafrechtliche Ermittlung und Verfolgung sowie die Anklageerhebung bei Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union nach der EU-Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug. Doch die AfD wehrt sich gegen diese Gesetzesverordnung. Sie ist gegen eine „Europäisierung“ der Justiz, was mit der Meinung vieler Bürgerinnen und Bürger im Einklang steht. Die AfD begründet ihre ablehnende Haltung wie folgt: Seitens der EU werde seit Jahren versucht, in immer mehr Bereiche vorzudringen, die nach EU-Verträgen nur den Nationalstaaten vorbehalten sei, darunter auch die Polizei und die Justiz. So sei EUROPOL und EUROJUST entstanden, deren Koordinierungsaufgaben – soweit sie überhaupt sinnvoll sind – auch mit deutlich geringerem personellen und finanziellem Aufwand bewältigt werden könnten. „Nunmehr ist die Errichtung einer neuen Superbehörde geplant, nämlich der sogenannten Europäischen Staatsanwaltschaft, ohne dass es hierfür einen ernsthaften Bedarf gebe. Die AfD lehnt eine Europäische Staatsanwaltschaft und die weitere Verlagerung von Aufgaben der Justiz auf die EU ab. Die AfD wendet sich nicht nur gegen die Versuche der EU, sich die Zentralkompetenzen einer Bundesregierung anzueignen, was weder im Interesse der Bevölkerung der Mitgliedsstaaten wäre, noch ihrem Willen entspräche. Die AfD verlangt stattdessen den Rückbau bereits eingerichteter beziehungsweise im Aufbau befindlicher Justizbehörden“. NACHRICHTEN REGIONAL recherchiert weiter in diese Richtung und wird seine Leserinnen und Leser auf dem Laufenden halten.