Genereller Rechtsanspruch auf Home-Office geht an der Realität vorbei!
Der Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz und Saarland e.V. begrüßt die Ablehnung des Gesetzentwurfs von Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil durch das Kanzleramt. „Wir sehen einen generellen Rechtsanspruch auf Home-Office kritisch und verlangen die Entscheidungshoheit den Unternehmen zu überlassen. Diese können am besten einschätzen, ob mobiles Arbeiten oder Home-Office möglich ist und auch Sinn macht“, so der BDS.
Der Gesetzentwurf würde damit den Unternehmen wieder zwangsweise bürokratische Hürden und Kosten aufstülpen, die aus Sicht des BDS zu mehr Belastungen führen werden. Belastungen, die gerade für klein- und mittelständische Unternehmen in der heutigen Zeit, aber auch nach Corona unnötig sind.
Aus Sicht des BDS gebe es für Home-Office einiges zu beachten. So spielen hier Arbeits- und Versicherungsschutz, Zeiterfassung, aber auch Kosten für die Home-Office-Ausstattung eine große Rolle. Hürden, die ein Unternehmen nicht immer leisten kann.
„Der Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz und Saarland e.V. ist nicht prinzipiell gegen das Einrichten eines Home-Office, doch soll es auf Freiwilligkeit und den konkreten Möglichkeiten eines Unternehmens basieren. Eine von der Politik aufgezwungene Maßnahme schadet nur den Unternehmen“, so Liliana Gatterer, Präsidentin vom Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz und Saarland e.V.