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Buchvorstellung des Autors Alexander Thomas Meuter: „Für die Freiheit kämpfen- unschuldig angeklagt und verurteilt“ – Spannender als ein Kriminalroman

by Karin Hurrle
12.12.2022
in Überregional
Buchvorstellung des Autors Alexander Thomas Meuter: „Für die Freiheit kämpfen- unschuldig angeklagt und verurteilt“ – Spannender als ein Kriminalroman
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Betroffene und Justiz-Geschädigte  nehmen viele Tipps mit nach Hause

Spannend wie ein Kriminalroman, so hörte sich die Geschichte des Buchautors Alexander Thomas Meuter an, der sein Buch „Für die Freiheit kämpfen – unschuldig angeklagt und verurteilt“ am vergangenen Sonntag in Haßloch vorstellte. Doch es war kein Kriminalroman, sondern eine wahre Geschichte, die er in seinem Buch niederschrieb. Zu der Veranstaltung hatte die Interessengemeinschaft „Fairness, Transparenz und Gerechtigkeit in der Rechtsprechung“ (FTGR) eingeladen. Viele Justizopfer aus verschiedenen Bundesländern haben sogar den weiten Weg nach Haßloch auf sich genommen, um von Thomas Meuter noch mehr zu erfahren. Er gab Tipps, wie man sich gegen „Justiz-Willkür“ zur Wehr setzen kann. Und er sprach über seine eigene Betroffenheit. Bei der Lesung hätte man sogar eine Stecknadel fallen hören, so gespannt hingen die Gäste an den Lippen der Erzählungen des Autors. Und sie lauschten seiner spannenden Geschichte bis am Ende.

Nach einigen einleitenden Worten erzählt der Autor Thomas Meuter über seine eigene Erfahrungen mit der Justiz. Und dass Justizskandale, die in dem sicherheitssensitiven Bereich zwischen der Politik und der Verteidigungswirtschaft in Deutschland stattfinden, recht selten sind. Der Generalbundesanwalt (GBA) sei in Deutschland für die rechtliche Verfolgung von Vergehen wie Landesverrat oder Spionage verantwortlich, die Institution, welche Klage erhebt und dabei die politische Vorgabe hat, hier eine Erfolgsquote von 100 Prozent zu erreichen, um Anklagen erfolgreich führen zu können. Dabei werde der Rechtsbruch dieser Behörde aus Sicht der Politik gegen einen Angeklagten gebilligt und in einem Höchstmaß toleriert, so ein Insider aus dem GBA, der sich kritisch zu den politischen Vorgängen im Haus äußerte. Der bekannte Journalist, Thomas Alexander Meuter (59) schrieb im Jahre 2020 ein nicht nur in Juristenkreisen ein vielbeachtetes Buch mit dem Titel „Für die Freiheit kämpfen – unschuldig angeklagt und verurteilt“  über seinen Justizskandal, der nach seiner Meinung durch den ehemaligen Bundestagsabgeordneten und Juristen Prof. Dr. Karl Lamers verursacht und auch beeinflusst worden sei. Aus dessen Büro sollen nachweislich geheime Akten in die Industrie gelangt und dort fast 15 Monate kursiert sein, bis der GBA und das Bundeskriminalamt (BKA) überhaupt gehandelt hätte, obwohl diese Behörden über den gesamten Zeitraum und die Tat im Bilde gewesen sei und die Täter genau gekannt hätten.

Der Justizskandal sei deshalb so interessant, da dieser von der Presse in seiner gesamten Dimension nicht erkannt worden sei und der GBA alles dafür getan hätte, die wichtigen Fakten nicht oder bestenfalls stark gefiltert an die Öffentlichkeit kommen zu lassen. Demnächst wird die Interessengemeinschaft und NACHRICHTEN REGIONAL ein entsprechendes Interview mit Thomas Meuter veröffentlichen. Mehr über den Autor kann man auch auf seinem Facebook-Account https://www.facebook.com/AutorThomasMeuter/ erfahren.

Neuestes Urteil des Landgerichts Arnsberg: Strafbefehl und Urteil müssen vom Richter unterzeichnet sein

Im Anschluss der Veranstaltung fand eine rege Diskussion statt, wo Meuter auch zu seinen Vorstellungen zum Eckpunktpapier zur Modernisierung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) Stellung bezog. Es wird noch ausführlich darüber berichtet. Zur Sprache kamen auch von den Gerichten ausgestellte Strafbefehle, die oft fehlerhaft seien, wurde in die Diskussionsrunde geworfen. In diesem Zusammenhang machte Meuter auf den Beschluss des  Landgerichts Arnsberg vom 16.9.2022 – 3 Ns-110 Js 1471/21 aufmerksam, der betrifft ein praktisch wichtiges Problem, nämlich die fehlende Unterschrift beim Strafbefehl. Im Fokus der Entscheidung habe die Frage gestanden, ob sich der Strafbefehl vor der Unwirksamkeit retten lässt, und zwar in Fällen, in denen aus der Akte ersichtlich ist, „dass dennoch eine der Willensäußerung des Richters entsprechende Entscheidung vorliegt“. Das Landgericht Arnsberg verneint dies und zieht zum Vergleich die fehlende Unterzeichnung einer Urteilsurkunde heran. Hier wie dort komme es maßgeblich darauf an, ob „der Richter die Verantwortung für den Inhalt des – gemäß § 408 Abs. 3 StPO nicht von ihm herrührenden – Schriftstücks übernehmen“ wolle. Und dies könne nur durch Unterzeichnung dokumentiert werden. Selbst wenn sich anderswo, beispielsweise unter der Begleitverfügung, ein Namenskürzel dennoch finden lässt, soll dies nach Auffassung des Landgerichts nicht genügen – weder beim Urteil noch beim Strafbefehl. Siehe auch https://blog.burhoff.de/2022/10/stpo-ii-9/

Fazit der IG FTGR: Es war eine erfolgreiche Veranstaltung, wo Kooperationen geschlossen werden konnten. Und es konnten Synergieeffekte gebündelt werden. Interessierte können das 480 Seiten umfassende Buch von Alexander Thomas Meuter direkt bei AMAZON unter ISBN 13-978-3000658051 bestellen.

Zum Autor:

Thomas Meuter (59) ist von Beruf Journalist für den Bereich Wehrtechnik, Luft- und Raumfahrt. Seine berufliche Karriere begann er 1982 bei der Deutschen Welle in Köln im Monitordienst. Anschließend wechselte er im Jahre 1986 zum Behörden Spiegel nach Bonn und blieb dort 23 Jahre lang. Er wurde dort zum Redakteur ausgebildet, wurde Chefredakteur der Schriftenreihe Moderne Streitkräfte und Ressortleiter im Behörden Spiegel für Wehrtechnik. Zahlreiche TV- und Radioauftritte absolvierte er und arbeitete für seine Zeitung auch in der Berichterstattung im Kosovo, Mazedonien und Afghanistan.

Er ist Reserve-/Presseoffizier bei der Deutschen Luftwaffe bis zum Justizskandal gewesen.

Meuter wurde 2009 der Leiter der strategischen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim Unternehmen Dynamit Nobel Defence und blieb dort bis zum 15.01.2018 tätig.

Es erfolgte seine Freistellung nach dem er sich bei einer anderen Firma beworben hatte. Diese Freistellung mündete auf Betreiben des Generalbundesanwalts in eine fristlose Kündigung nach dem er zu Unrecht am 25.01.2022 verhaftet worden war.

Der Journalist liebt das Fliegen, seine Harley Davidson vom Typ Sportster aus dem Jahre 1999 und ist natürlich eine begeisterter Motorradfahrer, wie seine Frau auch. Er ist am 18.12.2022 25 Jahre verheiratet, hält Vorträge zur Sicherheitspolitik, Krieg und Rüstung sowie auch neuerdings über juristische Themen.

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