War Skandal am Klinikum Stuttgart der Auslöser eines Abrechnungsbetruges? – Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Behandlungen von Patientinnen und Patienten aus Libyien
Mainz. Das baden-württembergische Wissenschaftsministerium überprüft die Abrechnungspraxis bei der Behandlung ausländischer Patientinnen und Patienten an den vier Unikliniken im Land. Das geht aus einem Brief des Ministeriums vom 13. Juni an die Kliniken hervor, der dem SWR vorliegt. Demnach gibt es rechtliche Bedenken, wenn solche Behandlungen teurer abgerechnet werden als bei inländischen Patientinnen und Patienten, etwa auf Grundlage eines „erhöhten Basisfallwertes“. Hintergrund ist das Krankenhausentgeltgesetz. Dieses sieht vor, dass Krankenhausleistungen einheitlich zu berechnen sind. Auf Nachfrage teilte das Wissenschaftsministerium dem SWR mit, die Umfrage habe ergeben, dass die Abrechnungspraxis in den Unikliniken unterschiedlich gehandhabt werde. Teilweise würden ausländischen Patientinnen und Patienten zusätzliche „Infrastruktur- oder Verwaltungskostenpauschalen“ auferlegt, um den Mehraufwand abzudecken. Dabei beriefen sich die Kliniken auf eine Empfehlung des Landesrechnungshofes Baden-Württemberg. Dieser hatte bereits 2011 angeregt, es sollten „Zuschläge für den besonderen Betreuungsaufwand“ erhoben werden. Das Ministerium will nun prüfen, ob diese Praxis den Vorschriften aus dem Krankenhausentgeltgesetz genügt und welche Vorgaben zu einer einheitlichen Abrechnungspraxis gemacht werden können.Gegenüber dem SWR bestritt das Ministerium einen Zusammenhang zwischen der Prüfung und dem Skandal am Klinikum Stuttgart. Dort ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Abrechnungsbetrugs im Zuge der Behandlung ausländischer Patientinnen und Patienten, etwa aus Libyen. (red.)