Innenminister Roger Lewentz hat in Mainz den Startschuss für den Landeswettbewerb 2015 im Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ gegeben. Damit startet der zweite Landeswettbewerb im Wettbewerbsturnus 2014/2015 hin zum Bundesentscheid 2016. Die Anmeldefrist für den diesjährigen Landeswettbewerb endet am 11. März 2015. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Ortsgemeinden des Landkreises SÜW ihre Teilnahme bei der Kreisverwaltung melden. Landrätin Theresia Riedmaier forderte die Gemeinden im Landkreis wieder zu einer regen Beteiligung auf. „Die Gold-Auszeichnung für Klingenmünster war ein hervorragender Erfolg im letzten Jahr und es hat sich gezeigt zu welchen Leistungen unsere Dorfgemeinschaften hier an der Südlichen Weinstraße fähig sind. Dies erfüllt mich als Landrätin mit Stolz und ich bin sicher, dass wir an der SÜW auch in der nächsten Wettbewerbsrunde wieder ein gutes Ergebnis erzielen können“.
Die notwendige Auseinandersetzung mit aktuellen Themen wie beispielsweise dem Leerstand von Gebäuden, der Sicherung der Grundversorgung, der Erarbeitung von Energiekonzepten oder die Einbeziehung von Menschen mit Beeinträchtigung muss in den Ortsgemeinden unter Beteiligung der Dorfgemeinschaft stattfinden.
Durch den Wettbewerb sollen alle in den Gemeinden Verantwortliche motiviert werden, die individuellen Ausgangsbedingungen – Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken – ihres Ortes zu bestimmen. Darauf aufbauend können dann Perspektiven für das Dorf gemeinschaftlich entwickelt und die Eigenkräfte gestärkt werden.
Der Wettbewerb fördert darüber hinaus das bürgerschaftliche Engagement, die Mitwirkungsbereitschaft in Vereinen, Arbeitskreisen, Gruppen oder Organisationen die Verantwortung übernehmen und Ideen entwickeln.
Die Leistungen der Dörfer werden vor dem Hintergrund ihrer jeweiligen Ausgangslage und den individuellen Möglichkeiten der Einflussnahme bewertet. Neben den mit insgesamt 4.000 Euro dotierten Sonderpreisen für vorbildliche Initiativen und Maßnahmen zur Stärkung der Innenentwicklung der Dörfer in der Haupt- und der Sonderklasse wird seit dem Landeswettbewerb 2014 auch ein „Demografiepreis Dorferneuerung“ ausgelobt. Mit diesem Preis sollen beispielgebende Initiativen und Projekte prämiert werden, die zur Gestaltung des demografischen Wandels beitragen. Die Prämierung erfolgt im Landesentscheid mit einem Preisgeld in Höhe von 2.000 Euro.
Informationen zum Wettbewerb:
Teilnahmeberechtigt sind Ortsgemeinden mit überwiegend dörflichem Charakter bis zu 3.000 Einwohnern und Gemeindeteile mit überwiegend dörflichem Charakter bis zu 3.000 Einwohnern, die vom übrigen besiedelten Gemeindegebiet räumlich klar getrennt sind und eine geschlossene Ansiedlung bilden.
Die Wettbewerbsteilnehmer werden in zwei Klassen eingeteilt: In der Hauptklasse sind die Ortsgemeinden und die Gemeindeteile zusammengefasst, die sich zum ersten Mal am Wettbewerb beteiligen oder in früheren Wettbewerben noch nicht im Gebietsentscheid waren. In der Sonderklasse sind die Ortsgemeinden und Gemeindeteile zusammengefasst, die in früheren Jahren bereits im Gebietsentscheid waren.
Anmeldungsverfahren zum Wettbewerb:
Die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister melden die Beteiligung am Wettbewerb nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat über die Verbandsgemeindeverwaltung der Kreisverwaltung.
Wettbewerbsverfahren:
Zur Ermittlung der Teilnehmergemeinden am Bundesentscheid 2016 führt das Land zwei Landeswettbewerbe durch, beginnend im Jahr 2014. Die Landeswettbewerbe erfolgen jeweils dreistufig auf Kreis-, Gebiets- und Landesebene. Die Sieger der Kreisentscheide nehmen am Gebietsentscheid teil, dessen Sieger wiederum gehen in den Landesentscheid. Die Landessieger 2015 werden im Herbst feststehen.
Zur Ermittlung der Kreis-, Gebiets- und Landessieger werden von den Kreisverwaltungen, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Bewertungsjurys gebildet. (red.)