Vositzender Junge spricht von Willkür gegen die Partei
von Karin Hurrle
Der deutsche Verfassungsrichter Hans Herbert von Arnim hat die Geschäftsordnung des rheinland-pfälzischen Landtags unter die Lupe genommen. Er spricht von Willkür gegen die AfD, die mit 14 Sitzen in den Landtag eingezogen ist. Sie sollen in den Fachausschüssen nur einen Sitz, wie FDP und GRÜNE erhalten, obwohl diese nur die Hälfte von Sitzen hätten. Von Arnim präsentierte vor ein paar Tagen ein Gutachten, das gerade die Position der AfD stärkt. Der deutsche Verfassungsrichter Hans Herbert von Arnim sei vor allem als Parteienkritiker vielfach öffentlich in Erscheinung getreten, vor allem mit seiner Kritik an der Parteienfinanzierung und der finanziellen Ausstattung von Politikern, brichtet auch der SWR Landesschau Rheinland-Pfalz. Außerdem sei er ein Verfechter von mehr direkter Demokratie. In populärwissenschaftlichen Publikationen kritisiere er die „Scheindemokratie“ in Deutschland und plädiert für die Einführung von Volksbegehren und Volksentscheiden.
Laut der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtags sollen die Fachausschüsse künftig zwölf statt wie zuvor je dreizehn Mitglieder haben. Zusätzlich wurde das Verfahren zur Sitzzuweisung geändert. Dagegen wehrt sich die AfD, denn nach dem alten Verfahren hätte sie zwei Sitze erhalten. Nach dem neuen Rechenmodell würde ihr nur noch ein Sitz zustehen – genauso viel wie FDP und Grünen. Fraktionschef Uwe Junge sagte, der AfD werde gezielt ein weiterer Sitz verwehrt. Junge der auf eine Einigung im Rechtsausschuss des Landtags hofft, der kommende Woche tagt, will allerdings wenn es dort zu keiner Einigung kommt, vor dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof klagen. (red.)