Soll mit dem Hinweisbeschluss des Landgerichts Frankenthal dem 08-Vorstand Angst eingejagt werden?
Wenn Gerichtsunterlagen in einem Schaukasten einer Gaststätte oder in Facebook veröffentlicht werden, stimmt was nicht. Dann sollte man den Verstand eines solches Mannes unbedingt untersuchen lassen. Denn solche Handlungen sind nicht normal. Eine psychologische Begutachtung könnte dabei helfen, den tieferen Sinn solcher unsachgemäßen Vorgehensweisen auf den Grund zu gehen. Vor allem, was sind die Beweggründe eines solchen Gaststättenbetreibers, der schon seit zwei Jahren seinen eigenen Betrieb finanziell ruiniert? Und was steckt tatsächlich hinter solchen Attacken, wo nicht einmal Rechtsanwälte diesem Treiben ein Ende setzen können? Seit Monaten werden die Bälle der Juristen hin und hergespielt. Und die geschiedene Ehefrau sowie der 08-Wirt werden ständig in „Spielhallen“ gesichtet. Vermutlich um ihre Finanzen aufzufrischen?
Vizepräsident Schwenninger sieht keinen Erfolg für ein Berufungsverfahren
Wie man dem Aushang beim 08-Wirt entnehmen kann, hat der Vizepräsident des Landgerichts Frankenthal, Schwenninger gemeinsam mit den Richterkollegen Dr. Schilpp und Richterin Dr. Schu-Collet diesen Hinweisbeschluss zu Gunsten des 08-Wirtes Frank Kriesten erlassen. Der wird in den gesamten Verfahren gegen den Fussballverein von dem Edenkobener Rechtsanwalt Marco Bock vertreten. Bock war einmal Mitglied bei 08 und dort Trainer einer Jugendmannschaft. Den gegnerischen Anwalt hat Kriesten im Hinweisbeschluss geschwärzt. Wenn man den Hinweisbeschluss aus dem Schaukasten richtig deutet, geht es um den Zugang des Fahrstuhls bei 08, der von Kriesten beansprucht wird, weil dieser angeblich Teil seines Pachtvertrages ist. Der Fahrstuhl wurde stillgelegt, weil er mehrmals defekt war. Dass er womöglich absichtlich von ihm beschädigt wurde, steht ebenfalls im Raum. Dieser Tatvorwurf ist allerdings noch nicht abschließend geklärt.
Im Hinweisbeschluss wird weiter argumentiert: „Durch die Stilllegung des Fahrstuhls wurde dem Kläger dieser Besitz ohne seinen Willen, demnach durch verbotene Eigenmacht gem. § 858 BGB entzogen. Dies ist bei einer Stilllegung des Fahrstuhls und der damit einhergehenden Vereitelung der Besitzausübung ersichtlich nicht der Fall. Der Anspruch ist auch nicht gemäß §§ 861 Abs. 2, 858 Abs. 2 BGB ausgeschlossen“. Außerdem wird darin darauf hingewiesen, dass der Pachtvertrag des 08-Wirtes gekündigt wurde, was dann auch für den Fahrstuhl zutrifft.
Verbotene Veröffentlichungen von Gerichtsurteilen ist eine Straftat und muss geahndet werden
Es wird von verschiedenen Bürgerinnen und Bürgern kritisiert, dass der Hinweisbeschluss des Landgerichts im Schaukasten des 08-Wirtes von ihm veröffentlicht wurde. Das sei eine Straftat, wird von Einigen vermutet. Ob das Landgericht Frankenthal nun einschreitet, weil verbotenerweise der Hinweisbeschluss von Direktor Schwenninger und dem Richter Dr. Schilpp sowie Richterin Dr. Schu-Collet mit Namen von dem 08-Wirt öffentlich gemacht wurde, bevor ein endgültiges URTEIL erlassen wird, bleibt dahingestellt. Fakt ist allerdings: Hätten dies andere Personen getan, hätten diese schon eine einstweilige Verfügung für eine Löschung erhalten. Haben nur Menschen „Narrenfreiheit“, die man nicht als normal einstufen kann?, fragen sich Viele, die die Streitigkeiten zwischen dem 08-Wirt und dem 1. FC 08 schon lange nicht mehr verstehen.
Was sagt die Gesetzgebung über „verbotene Mitteilungen von Gerichtsverhandlungen“?: Eine solche Tat liegt vor, wenn der Täter vorsätzlich Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen oder andere amtliche Dokumente macht, zu denen er nicht befugt ist.
Wir bleiben für unsere Leserinnen und Leser am Ball, und werden immer aktuell darüber informieren.