Vereinigung sammelt Strafbefehle und wertet sie aus – Jeder Strafverteidiger kann mitmachen!!
Am 01. April 2024 startet die Vereinigung Hessischer Strafverteidiger*innen e.V. in Kooperation/Zusammenarbeit mit der Goethe-Universität Frankfurt am Main (Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtstheorie) unter wissenschaftlicher Begleitung von Professor Matthias Jahn, das Pilot- und Forschungsprojekt „Strafbefehl“.
In einem Mitgliederbrief teilt die Vereinigung Hessischer Strafverteidiger ihren Mitgliedern mit, welche Gründe für den Start dieses Forschungsprojekts vorliegen. Hintergrund des Pilotprojektes sei u.a., den Strafbefehl zu durchleuchten, dessen rechtliche Bedeutung häufig vollkommen unklar sei. Der Strafbefehl werde oft mit einem Bußgeldbescheid gleichgestellt. Die Rechtsfolgen, die ggf. im weiteren Verlauf auch nicht selten in der Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe münden könnten, überraschen dann häufig. Die Vereinigung Hessischer StrafverteidigerInnen e.V. äußert gegenüber LTO, dass es bereits im Jahre 2022 Bestrebungen des Justizministers aus Rheinland-Pfalz gab, ein solches Pilot- und Forschungsprojekt ins Leben zu rufen. Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert MERTIN (FDP) schlug seinerzeit bereits auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister (Jumiko) vor, über eine Änderung der Gesetzgebung abstimmen zu lassen. Als Grund hat Mertin seinerzeit die hohe Arbeitsbelastung der Strafjustiz und der Zunahme der durchschnittlichen Verfahrensdauer in Strafsachen angegeben. Deshalb soll nach seiner Meinung das Strafbefehlsverfahren maßvoll erweitert werden. Ein erweitertes Strafbefehlsverfahren könne ein geeignetes Mittel sein, die Staatsanwaltschaften und Gerichte effektiv zu entlasten, heißt es in der Begründung der Beschluss-Vorlage, die auch Nachrichten Regional vorliegt. Auch LTO hatte ausführlich darüber berichet: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/strafbefehlsverfahren-ausweiten-freiheitsstrafe-bewaehrung-jumiko-rheinland-pfalz-mertin/. In dem Mitgliederbrief hat die Vereinigung Hessischer StrafverteidigerInnen ausführlich auf viele Gründe der Strafbefehlsausweitung hingewiesen:
Als Grund für diese Initiative nennt die Hessische Vereinigung einen zu erkennenden rechtspolitischen Trend, weshalb das Strafbefehlsverfahren auszuweiten sei. Noch wisse man ja selbst noch nicht, was bei diesen Untersuchungen des Forschungsprojekts herauskomme. Deshalb würden noch Empfängerinnen und Empfänger solcher Strafbefehle gesucht. Es wurden deshalb Flyer entwickelt, die RichterInnen bei Zustellung ihrer Strafbefehle beilegen sollten. Auf der Homepage des Vereins wird auf diese Erklärung hingewiesen, die auch für Strafverteidiger interessant sein könnten? Nach Auskunft der Vereinigung haben sich bereits 90 StrafverteidigerInnen gemeldet, die sich zur Teilnahme am Forschungsprojekt angemeldet haben. Bei Interesse kann die Webseite des Vereins aufgerufen werden, siehe https://www.stvh.org/2024/03/04/projekt-strafbefehl-gestartet/