Viele Hassbotschaften im Internet
In einer Pressemeldung teilt der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin mit, dass in Idar-Oberstein ein Mensch getötet wurde, weil er um die Einhaltung der Maskenpflicht gebeten hatte. Ein mutmaßlicher Täter habe „ein Zeichen setzen wollen“. Offenbar ein Zeichen des Ungehorsams gegenüber dem Staat und seinen Coronamaßnahmen, heißt es in der Pressemeldung weiter.
Verbreitung über Telegram
Besonders erschütternd sei, wenn diese schreckliche Tat dann auch noch in sozialen Kanälen im Internet „gefeiert“ werde. Häufig würden solche und andere Hassbotschaften speziell über den Dienstleister Telegram verbreitet. So auch im Fall in Idar-Oberstein. In einer Telegram-Gruppe wird über das Opfer Hassbotschafen verbreitet. So zum Beispiel: „An Corona stirbt er wenigstens nicht mehr“. „Eine Zecke weniger“ und „Wenns die richtigen trifft, hab ich nichts dagegen“.
„Hasskriminalität im Internet muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden, und zwar frühzeitig und entschlossen“, erklärt der Justizminister. Unklarheiten im Umgang mit Internetdienstleitern müssten daher zügig beseitigt werden. Hier müsse die Politik schnell für Klarheit sorgen“, erklärt Justizminister Mertin dazu.
Es gebe Hinweise, dass die bei Telegram vorhandenen öffentlichen Gruppen und Kanäle regelmäßig genutzt werden, um eine unbestimmte Vielzahl von Empfängern (auch) mit Verschwörungstheorien und/oder rechtsextremem Gedankengut zu beeinflussen. Um solchen Gruppen und Kanälen beizutreten, bedürfe es lediglich eines eigenen Kontos bei Telegram. Ob es sich dabei um einen Messengerdienst wie WhatsApp oder um einen Netzwerkanbieter wie Facebook handele, sei allerdings nicht nur von theoretischer Bedeutung, sondern habe Konsequenzen hinsichtlich der Überwachung und Kontrolle dieses Dienstes.
Internet kein rechtsfreier Raum
Justizminister Mertin betont deshalb: „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Es darf keine „Verstecke“ und keine Schlupflöcher geben. Falls sie existieren sollten, müssen sie umgehend geschlossen werden“.
Justizminister Mertin fordert daher: „Im Interesse einer wirksamen und zügigen Strafverfolgung muss schnell Klarheit geschaffen werden, ob Dienstleister wie Telegram den Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes unterfallen.
Dann wären sie nämlich verpflichtet, entsprechende Beschwerdemöglichkeiten gegen rechtswidrige Inhalte zu eröffnen und diese gegebenenfalls auch zu entfernen. Ebenso wären sie ab Februar 2022 verpflichtet, strafbare Inhalte, die etwa den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen, dem Bundeskriminalamt zu melden, damit solche Äußerungen strafrechtlich verfolgt werden können.
Quelle: Justizministerium Rheinland-Pfalz