Bei Berufung muss Frank Kriesten 11.000 Euro an Sicherheitsleistung hinterlegen
Der 08-Wirt in Haßloch muss Gaststätte und Wohnung in der Adam-Stegerwald-Straße räumen. Das Urteil verlas heute beim Landgericht Frankenthal Richterin von Schwichow. Die Räumung kann ohne Nennung einer Frist vollzogen werden. Sollte Kriesten gegen das Urteil Berufung einlegen wollen, muss er 11.000 Euro als Sicherheitsleistung beim Gericht hinterlegen. Eine gute Nachricht für viele Mitglieder des Vereins. Trainer, Jugendleiter und auch der Vorstand freuen sich, wenn bald wieder normale Verhältnisse im Vereinsheim einkehren.
Nachrichten Regional bleibt am Ball und wird weiter darüber berichten, wie es bei 08 und der 08-Gaststätte weitergeht.