Die „unglaubliche“ Geschichte gegen den Sportverein 1. FC 08 will nicht enden
Der Rechtsstreit des 08-Wirtes gegen den Fußballverein des 1. FC 08 will nicht enden. Frank Kriesten habe anscheinend „Narrenfreiheit“ bei den Gerichten, war aus internen Kreisen zu hören. Zuerst machte er einen Rundumschlag gegen den Verein und erteilt verschiedenen Vorstandsmitglieder sogar „Hausverbot“. Am 4. November 2022 gipfelte dies darin, dass Kriesten durch seinen Rechtsanwalt Marco BOCK eine Strafanzeige gegen den stellvertretenden Vorsitzenden Michael Deigentasch wegen angeblicher Bedrohung und Beleidigung stellte. Als Begründung gab BOCK an, dass die geschiedene Ehefrau von Kriesten, Claudia Mohr und der gemeinsame Sohn dies bezeugen könnten. Rechtsanwalt BOCK hat in seinem Schreiben die Haßlocher Polizei gebeten, die Ermittlungen gegen Deigentasch aufzunehmen.
Wegen dieses Sachverhaltes hat NACHRICHTEN REGIONAL inzwischen eine Presseanfrage an die Haßlocher Polizei gerichtet. Die Antwort steht noch aus.
Claudia Mohr musste Veröffentlichung aus Gerichtsakten löschen
Doch auch Claudia Mohr, die geschiedene Ehefrau von Frank Kriesten, ist kein unbeschriebenes Blatt. Von einem Haßlocher Rechtsanwalt erhielt sie wegen der unberechtigten Veröffentlichung aus Gerichtsakten eine Unterlassung, so dass sie die Unterlagen auf Facebook löschen musste. Wegen dieser Veröffentlichung, den der 08-Wirt Kriesten wohl unberechtigt an sie weitergegeben hatte, musste sie eine saftige Geldstrafe zahlen.
Wie es mit dem 08-Wirt weitergeht, steht noch in den Sternen. NR hat Insiderinformationen erhalten, dass bereits der Obergerichtsvollzieher des Amtsgerichts Neustadt bei ihm pfänden wollte. Angeblich, weil er seine Schulden bei der Landesjustizkasse Rheinland-Pfalz nicht zahlen will. Insider wollen auch wissen, dass er ständig in der Haßlocher Spielhalle gesehen wird. Andere Informanten berichteten, dass er das Jobcenter betrogen haben soll. Abzuwarten ist allemal, wie lange Rechtsanwalt Bock seinen Mandanten noch vertritt. Bock vertritt auch einen Haßlocher Mandanten, dem seine Fahrerlaubnis vor Jahren entzogen wurde. Schon jahrelang geht es in dieser Angelegenheit nicht weiter. Denn still ruht der See. Unserer Redaktion liegt dazu ebenfalls ein Schreiben vor, das Rechtsanwalt BOCK von der Kreisverwaltung am 09. November 2020 wegen des Entzuges der Fahrerlaubnis erhalten hatte.
Nur so viel dazu:
Durch diesen Führerscheinentzug hat der junge Mann seine Firma verloren, weil er ohne Auto keine Aufträge mehr annehmen konnte. Die logische Folgerung: Er musste auch seine Mitarbeiter entlassen. Durch falsche und unsachgemäße Ermittlungen der Haßlocher Polizei, wurde er zudem finanziell ruiniert. So richtig einen „draufgesetzt“ hatte dann die Kreisverwaltung Bad Dükheim indem sie Rechtsanwalt BOCK in diesem Schreiben mitteilen ließ, dass der Widerspruch, den BOCK für den Betroffenen beim Kreis eingelegt hatte, nicht abgeholfen werden kann. Daüber hinaus wurde ihm von der Kreisverwaltung DÜW zum Widerspruchsverfahren folgendes mitgeteilt: „Hinsichtlich der Kosten weisen wir Sie darauf hin, dass das Widerspruchsverfahren kostenpflichtig ist. Die Kosten sind – wie vor dem Verwaltungsgericht auch – von der unterlegenen Partei zu tragen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem sogenannten Gegenstandswert, das ist das in Geld bezifferte Interesse des Beteiligten am Ausgang des Widerspruchsverfahrens. Abhängig von diesem Streitwert und dem Verewaltungsaufwand können die Kosten zwischen 30,– Euro und 1.000,– Euro liegen. Auch bei der Rücknahme des Widerspruchsverfahrens fallen Kosten an“.
Nur so viel zu Mandantenvertretungen von Rechtsanwalt BOCK. In beiden Fällen ist abzuwarten, welche Rückmeldungen wir nach unseren Presseanfragen erhalten. NR bleibt für Sie am Ball und wird seine Leserinnen und Leser auf dem Laufenden halten. Wir werden nachberichten.