Protest gegen die Neuausrichtung des neuen Landesfinanzsausgleichsgesetzes Rheinland-Pfalz
Für kommenden Dienstag, 08.08.2023 hat der Ortsbürgermeister von Freisbach Peter Gauweiler gemeinsam mit seinem Ortsbeirat seinen Rücktritt angekündigt. Grund ist das von der Landesregierung Rheinland-Pfalz für die Kommunen beschlossene Landesfinanzausgleichsgesetz, das seit 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, so dass die Gemeinde Freisbach für die Jahre 2023/2024 keine Haushaltsgenehmigung mehr erhält. Aus Protest wollen nun alle politisch Verantwortlichen am 08. August um 19 Uhr ihre Ämter niederlegen An diesem Tage findet in der Sport- und Kulturhalle Freisbach eine Sitzung des Ortsgemeinderates Freisbach statt. Einziger Tagesordnungspunkt wird sein: „Information über die Globalbeanstandung des Haushaltsplanes 2023/2024 durch die Kreisverwaltung Germersheim – Kommunalsicht- und der hieraus resultierenden vorläufigen Haushaltsführung“.
Laut Pressemitteilung von Peter Gauweier, erhält auf Grund des neuen Landesfinanzausgleichsgesetzes zum 1.1.2023, welches die Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen regelt, und der zeitgleich erfolgten Neuausrichtung der Kommunalaufsicht durch das Land Rheinland-Pfalz die Ortsgemeinde Freisbach keine Haushaltsgenehmigung. Mangels dieser Genehmigung und der Unmöglichkeit einen von der Kommunalsicht geforderten Haushaltsausgleich durch Ausgabenkürzungen oder Steuererhöhungen zu erreichen, werden nach der Sitzung die Mitglieder des Ortsgemeinderates und auch der Ortsbürgermeister Peter Gauweiler von ihren Ehrenämtern zurücktreten.
Unausgeglichener Haushalt kann den Freisbacher Bürgerinnen und Bürgern nicht zugemutet werden
Ortsbürgermeister und Ratsmitglieder bedauern diesen Schritt sehr, sehen aber durch die Entscheidung des Landes Rheinland-Pfalz und in deren Folge der zuständigen Kommunalaufsicht keine Möglichkeit ihre ehrenamtliche Tätigkeit zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unter diesen finanziellen Auflagen und Vorgaben weiter auszuüben.
Im zu genehmigenden Doppelhaushalt 2023/2024 der Ortsgemeinde Freisbach beträgt das zu erwartende Defizit im Ergebnishaushalt des Jahres 2023 rd. 640.000 Euro, des Jahres 2024 rd. 615.000 Euro. In den Haushalten sind nur Ansätze für Pflichtaufgaben und keinerlei Ansätze für freiwillige Leistungen vorgesehen. Auch bei einer Steuererhöhung der Grundsteuer B auf aus Sicht des Ministeriums des Innern und für Sport sowie des Rechnungshof Rheinland-Pfalz rechtlich möglichen 995 %, bliebe der Haushalt der Ortsgemeinde weiterhin unausgeglichen.
Foto: Petr Gauweiler (Gemeinde Freisbach)