Glaubwürdigkeit, Verlässlichkeit und Unabhängigkeit machen eine gute Berichterstattung aus
Und wieder geht es um Misstrauen, diesmal gegen Journalisten bei Strafprozessen im Gerichtssaal. Dies zeige sich in einem Laptopverbot in sämtlichen Sälen des Kriminalgerichts in Berlin, schreibt Wiebke Ramm, eine Gerichtsreporterin nach einer Strafverhandlung in Legal Tribune Online vom 12.02.2021. Wiebke Ramm ist Gerichtsreporterin und schreibt auch für den Spiegel. Sie hatte immerhin fünf Jahre als Nannen-Preisträgerin über den NSU-Prozess in München berichtet, auch für die Süddeutsche Zeitung. Weitere Berichte von ihr waren die Prozesse gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker sowie die Verhandlungen gegen Jörg Kachelmann, Christian Wulff, Uli Hoeneß, Gustl Mollath, Sebastian Edathy und auch über den Ku´Damm-Raser-Fall. Wiebke Ramm ist auch Autorin des Buches „Der NSU-Prozess – Das Protokoll“, das sie zusammen mit drei Kolleginnen geschrieben hatte https://www.bpb.de/shop/buecher/schriftenreihe/293325/der-nsu-prozess-das-protokoll, das im Kunstmann Verlag erschienen ist. Die Autorin hat Psychologie mit Schwerpunkt Rechtspsychologie an der FU Berlin studiert.
Aus dem Alltag einer Gerichtsreporterin gibt sie auch zeitweise Einblick in ihren Alltag, wo man gerade bei Strafprozessen als Journalistin ständig auf der Hut sein muss, um keine Fehler in der Berichterstattung zu machen, wo durch verzerrte Aussagen von Zeugen Angeklagte zum Monster stilisiert werden. Viele Juristen in der Strafjustiz misstrauen daher Journalisten. Sie verhinderten genau damit eine bessere Prozessberichterstattung, mutmaßt Wiebke in ihrem Bericht der LTO https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/strafjustiz-medien-gerichtsreporterin-wiebke-ramm-strafverteidiger-anwlte-richter-misstrauen-journalisten/
Es passe alles auf ungute Weise zusammen, schreibt die Autorin weiter: „Der Ruf nach immer härteren Strafen und immer neuen Gesetzen. Die Forderung, die Befugnisse der Nebenklage auszuweiten und die Rechte der Angeklagten zu beschneiden. Dazu die Medien, die von Jura keine Ahnung haben, und aus jedem Prozess ein Spektakel und aus jedem Angeklagten ein Monster machen und mit ihrem Zerrbild, das sie Berichterstattung nennen, die Empörung in den sogenannten sozialen Netzwerken noch befeuern, die dann in Morddrohungen gegen Anwältinnen und Anwälten gipfeln“. Wiebke Ramm ist daher der Meinung: „Gute Gerichtsberichtserstattung braucht sachkundige Experten. Sie sollten auch die Sprache der Juristen verstehen. Es reiche nicht aus, nur über die Medien zu schimpfen. Ziel müsse sein, mit ihnen zu reden, damit Sachverhalte nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden. Denn auch Journalisten wollen nicht aufs Glatteis geführt werden“, wo einem seine eigene Berichterstattung dann am Zeitungskiosk einhole.
Was also ist guter Journalismus?
Guter Journalismus sollte für alle bedeuten: Glaubwürdig und unabhängig zu sein. Vertrauen, Nähe, Ehrlichkeit und Transparenz sollte daher nicht nur der Leistungsparameter deutscher Nachrichtenmedien sein, sondern auch die Säulen einer demokratischen Gesellschaft, die sich durch Qualitätsjournalismus manifestieren.
Auch der SPIEGEL berichtete bereits am 25.03.2015 darüber, was guten Journalismus ausmacht. „Guter Journalismus macht keine Kompromisse, er hat Prinzipien und arbeitet nach klaren Regeln, wie wir mit Informationen und deren Quellen umgehen“, schreibt Florian Harms in seinem Artikel. Der Anspruch von SPIEGEL sei, jeden Tag, auch unter Zeitdruck eines minutenaktuellen Mediums, so exakt, ausgewogen, transparent und wahrhaftig wie irgend möglich zu berichten, damit die Leser nicht nur eine einseitige oder verkürzte Darstellung von Ereignissen bekommen, sondern sich anhand verlässlicher, häufig investigativ recherchierter Nachrichten, ein Bild von dieser Welt machen können.
Auch NACHRICHTEN REGIONAL hält sich an diese Regeln. Es wird weder über Missstände oder Justiz-Skandale berichtet, wenn die entsprechenden Unterlagen nicht der Redaktion vorliegen oder durch Recherchearbeit den Hinweisen persönlich nachgegangen wurde.