Die Stadt Koblenz beabsichtigt frühestens ab dem 15.04.2013 den Fährbetrieb in Koblenz-Lay zu verpachten. Die selbstfahrende Fähre, die im Ortsteil Koblenz-Lay die B 49 mit der B 416 verbindet, soll im Regelfall vom 01.04. bis zum 31.10. eines jeden Jahres in der Zeit von ca. 7.30 bis 18.00 Uhr täglich in Betrieb sein. Besondere Fährzeiten sind während der Weinlese zu ermöglichen. Die Vergütung erfolgt nach einer noch abzuschließenden Vereinbarung. Der oder die Bewerber müssen im Besitz eines Befähigungszeugnisses für die Binnenschifffahrt sein (Rheinpatent Schifferpatent B und C oder Fährführerzeugnis; Hinweise finden Sie unter www.elwis.de).
Nach der Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO) ist die Mindestbesatzung bei der Wagenfähre Lay ein Fährführer sowie ein Fährjunge.
Interessenten erhalten weitere Informationen beim Tiefbauamt der Stadt Koblenz, Tel. 0261/129-3502 und müssen ihre Bewerbungsunterlagen mit den entsprechenden Nachweisen bis zum 05.04.2013 an das Tiefbauamt richten.
Der Ausschreibungstext ist auf der städtischen Internetseite unter www.ausschreibungen.koblenz.de zu finden. (red.)