Laut heutigem Pressebericht von Weltspiegel hat ein 54-jähriger Angeklagter am heutigen Mittwochnachmittag während eines Unterhaltsprozesses am Dachauer Amtsgericht einen Staatsanwalt erschossen. Zuvor habe er auf den Richter gezielt. Nach ersten Ermittlungen des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord in Ingolstadt habe der 54-Jährige während der mündlichen Verhandlung am Amtsgericht – es war gegen 16 Uhr – plötzlich eine Waffe gezogen. Er habe damit wie wild um sich geschossen. Zunächst habe er auf den Richter gezielt, danach habe er mit drei Schüssen den 31 Jahre alten Staatsanwalt niedergestreckt. Das Opfer stammte nach Polizeiangaben aus München. Das Amtsgericht in Dachau liegt im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft München 2. Der Täter ist aus Dachau.
Der Täter sei anschließend von Justizbeamten überwältigt worden. Der Bayerische Rundfunk (BR) berichtete, dass ein Notarzt sich noch um das Leben des Anklagevertreters bemühte. Der Jurist sei noch mit schweren Schussverletzungen ins Krankenhaus eingeliefert worden. Nach ersten Ministeriumsangaben soll es bei der Verhandlung um Unterhaltsansprüche gegangen sein. Nach Polizeiangaben dagegen sei es bei der Verhandlung um Veruntreuung von Arbeitsentgelt gegangen, berichtet der Weltspiegel weiter.
Zunächst sei völlig unklar geweseb, wie der Angeklagte unbemerkt die Waffe in den Gerichtssaal mitbringen konnte. Offensichtlich gab es in dem Gebäude keine Personenkontrollen, obwohl die Sicherheitsvorkehrungen nach mehreren Anschlägen auf Richter und Staatsanwälte in den vergangenen Jahren verschärft worden seien. Auch der Verteidiger des Angeklagten habe die Tat offensichtlich nicht verhindern können. Die Behörden wollten noch am Abend auf einer Pressekonferenz über Einzelheiten des Tatablaufs unterrichten.
Am 16. Dezember 2009 ist in Österreich eine 42-jährige Rechtspflegerin des Bezirksgerichts Hollabrunn von einem 57-Jährigen durch einen Kopfschuss getötet worden. Sie musste offenbar sterben, weil sie den Mann hatte beruhigen wollen. Der Bewaffnete war mit der Absicht ins Gerichtsgebäude gekommen, die in seinem abgeschlossenen Scheidungsverfahren zuständige Richterin aufzusuchen. Über weitere Einzelheiten wird noch berichet. (red.)