Jahrelange Attacken gegen den Verein und gegen NACHRICHTEN REGIONAL wollen nicht enden
Die neuerlichen Attacken der Staatsanwaltschaft Ravensburg lassen darauf schließen, dass nun auch die Interessengemeinschaft „Justizgeschädigter“ mundtot gemacht werden soll. Von den Haßlocher Gemeindewerken wurde bereits der Verein „Förderung von Transparenz und Gerechtigkeit in der Rechtspflege“ (FTGR) Anfang 2015 in die Insolvenz getrieben. Jetzt hat man durch die Staatsanwaltschaft Ravensburg veranlasst, auch gegen die Interessengemeinschaft vorzugehen und die Konten der IG sperren und pfänden zu lassen. Seit einigen Jahren wird die Sprecherin dieser Interessengemeinschaft, die auch Redakteurin von NACHRICHTEN REGIONAL ist, mit Straf- und Zivilprozessen überzogen, um sie finanziell zu ruinieren. Der Gipfel: Rechtspflegerin Müller von der Staatsanwaltschaft Ravensburg hat Anfang Februar 2021 ohne Rechtsgrundlage u.a. die Konten der Interessengemeinschaft bei der Sparkasse Vorderpfalz in Ludwigshafen sperren lassen. Als Redakteurin von NACHRICHTEN REGIONAL ist Karin Hurrle seit Jahren dabei, einige Missstände, wie Korruption, Betrug, Missbrauch und Vetternwirtschaft aufzuklären. Deshalb wurden ihr in der Vergangenheit bereits mehrere Ordnungsgeldstrafen auferlegt. Am 30.04.2014 berichtete die örtliche RHEINPFALZ wie folgt darüber:
„Werke und Schlosser scheitern mit Beschwerde
Haßloch: Oberverwaltungsgericht beschäftigt sich mit strittigen Äußerungen von Karin Hurrle – Antrag auf Ordnungsgeld zurückgewiesen
Die Gemeindewerke und deren Geschäftsführer Manfred Schlosser sind sowohl vor dem Verwaltungsgericht Neustadt, als auch vor dem rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht (OVG) mit dem Versuch gescheitert, von Ratsmitglied Karin Hurrle ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zu fordern.
In einem anderen Verfahren war Hurrle zur Zahlung eines Ordnungsgeldes von 25.000 Euro verurteilt worden. Sie darf nicht mehr äußern, gegen Schlosser seien noch Korruptionsvorwürfe offen. Das hatte die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt im Januar 2013 entschieden. Das Urteil wurde rechtskräftig. Im Juni 2013 hatte dieselbe Kammer entschieden, dass Hurrle 25.000 Euro Ordnungsgeld zahlen muss, weil sie die Behauptung wiederholt habe. Ihr Versuch, gegen diese Entscheidung vor dem OVG vorzugehen, hatte keinen Erfolg. Die 25.000 Euro wurden inzwischen von einem Gerichtsvollzieher eingetrieben. Im Herbst 2013 forderten die Werke und Schlosser von Hurrle ein weiteres Ordnungsgeld, dieses Mal in Höhe von 50.000 Euro. Beim Verwaltungsgericht Neustadt wurde ein entsprechender Antrag gestellt. Zur Begründung wurde angeführt, dass die strittige Äußerung in einer Studie des „Vereins Förderung von Transparenz und Gerechtigkeit in der Rechtspflege Rheinland-Pfalz“ enthalten sei. Diese Studie sei einige Zeit auf der Internetseite eines Journalisten jedem zugänglich gewesen. Verantwortlich dafür sei Karin Hurrle.
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts lehnte den Antrag der Werke und von Schlosser im Januar ab. Die Kammer begründete das damit, dass nicht Hurrle, sondern der Verein diese Studie erstellt habe. Damit sei der Verein Urheber der Studie. Zwar habe Hurrle die Studie in Auftrag gegeben und sei auch Vorsitzende des Vereins, das ändere aber nichts daran, dass der Verein der rechtliche Urheber sei. Wie das Gericht ausführt, konnten Schlosser, die Gemeindewerke und ihre Anwälte nicht nachweisen, dass Karin Hurrle die Veröffentlichung der Studie auf der Homepage eines Journalisten veranlasst hat. Wer die Studie ins Internet gestellt hat, ist hier nicht bekannt geworden, so die Kammer in ihrer Urteilsbegründung. Insgesamt sei nicht nachgewiesen, dass Karin Hurrle erneut gegen das Verbot, ihre Aussage über Schlosser nicht zu wiederholen, verstoßen hat.
Gegen diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts legten Schlosser und die Werke Beschwerde beim OVG ein. Diese wurde jedoch zurückgewiesen. Ebenso wie das Verwaltungsgericht konnte der 10. Senat des OVG nicht feststellen, dass Hurrle erneut gegen das Verbot vom Januar 2013 verstoßen hat. Der 10. Senat begründet diese Entscheidung ähnlich wie zuvor das Verwaltungsgericht und verweist darauf, dass der Journalist, auf dessen Homepage die Studie veröffentlicht wurde, an deren Erstellung mitgewirkt habe. Es sei nicht ersichtlich, dass Hurrle den Journalisten veranlasst habe die Studie im Internet zu veröffentlichen“. Verfasserin dieses RHEINPFALZ Berichtes vom 30.04.2014 war Annegret Ries.
Wegen diesen und ähnlichen Attacken musste der Verein FTGR e.V. wegen einer weiteren Klage der Gemeindewerke Haßloch vor dem Amtsgericht Neustadt Insolvenz anmelden, weil der Verein die Gerichts- und gegnerischen Anwaltskosten nicht mehr zahlen konnte. Mit dieser Klage war ein Hamburger Rechtsanwalt für die Gemeindewerke Haßloch beauftragt. Die Forderung gegen den insolventen Verein in Höhe von insgesamt 6.000 Euro sollte der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Neustadt, Peter Burenkow, von der ehemaligen Vorsitzenden Karin Hurrle vollstrecken. Richter Lingenfelder ließ allerdings diese unberechtigte Vollstreckung auf Antrag einer Karlsruher Kanzlei wieder aufheben.
Es wird inzwischen vermutet, dass im Hintergrund der Hamburger Rechtsanwalt wieder aktiv geworden ist, auch bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg. So dass auch angenommen werden kann, dass auch auf die Staatsanwaltschaft Ravensburg hingewirkt wurde, dass die Konten der Interessengemeinschaft rechtswidrig gesperrt wurden. Wir werden Sie auf jeden Fall auf dem Laufenden halten.
Der Verein FTGR e.V. hatte sich vor Jahren bereits vielfältig zu Justiz-Themen engagiert, u.a. auch mit dem Thema „Unabhängigkeit der Richter und der Staatsanwaltschaft“ befasst. Der Verein hatte aus diesem Grunde den Autor des Buches „Selbstverwaltung der Judikative“ Werner Kannenberg nach Haßloch eingeladen, damals war er Direktor beim Bundesjustizministerium in Berlin, der in einem Interview nochmals auf dieses Thema eingegangen ist. Hier den Video-Beitrag dazu: Selbstverwaltung der Judikative – YouTube