Interessengemeinschaft „Justizgeschädigter“ und Justiz-Erfahrene fordern Reformen im Familienrecht!!
Am 27. Mai hat eine Versammlung der Interessengemeinschaft „Justizgeschädigter“ gemeinsam mit Justiz-Erfahrenen stattgefunden, wo über die Gesetzgebung im Familienrecht ausgiebig diskutiert wurde. Im Anschluss der Diskussionen wurde eine gemeinsame RESOLUTION mit einigen Forderungen verfasst, die an alle Europa-Ageordneten, Bundestagsabgeordneten, Landtagsabgeordneten der jeweiligen Länder, Bundes- und Landesärztekammern, Berufsverbände von Psychiatrern und an die Krankenkassen gehen soll. Man ist an diesem Tage übereingekommen, dass das Familienrecht und die Familiengerichtsbarkeit einer dringenden Reform bedarf, um die Familien besser zu schützen. Viele negative Beispiele seien leider Alltag. Kindesentzug und unberechtigte Inobhutnahmen von Kindern seien an der Tagesordnung, wurde von den Anwesenden kritisiert, weil das Kind zum Wirtschaftsfaktor unseres Landes geworden sei. Das Kindeswohl müsse wieder in den Vordergrund unserer Gesellschaft gerückt werden, war die einhellige Meinung. Die Politik sei daher aufgerufen, die Forderungen in der RESOLUTION zu prüfen, in der Gesellschaft zu diskutieren und per Gesetz umzusetzen. Folgende Forderungen wurden erhoben:
Am 27.05.2017 hat die Interessengemeinschaft „Justizgeschädigter“ in ihrer Mitgliederversammlung gemeinsam mit Justiz erfahrenen Personen in Böhl-Iggelheim einstimmig folgendes beschlossen:
Böhl-Iggelheimer RESOLUTION
1. Erstellen einer Eltern-Vorsorge-Vereinbarung
2. Rechtsanwälte, Psychiater und evtl. weitere Fachkräfte formulieren eine Art
Vorsorgevollmacht
3. Erstellen einer Familien-Vereinbarung unter Einbeziehung von Eltern,
Großeltern, Onkel, Tanten etc.
4. Wiederherstellung der Autonomie der Familien
5. Rechtliche Stärkung der Familie und der Elternrechte
6. Einsatz von Sozialarbeitern, u.a. um Kindern ihr elterliches Nest zu sichern
und nicht um Familienspaltung zu betreiben
7. Vorbeugen gegen die Vermarktung der Kinder, KEIN Geschäft mit unseren
Kindern
8. Das Wissen der Weisen (Alten) mit einbeziehen
9. Aktives Entgegenwirken der Isolation der Kinder (z.Zt. Medien als Ersatz für
fehlende Großfamilie und Freunde)
10. Gesellschaftliche Integration zur Stärkung der sozialen Kompetenz – Durchführung eines Praxisjahres
als Art verpflichtender Sozialdienst
11. Grundsatz: Unreife Richter und Jugendamtsmitarbeiter etc. dürfen nicht
über Kinder urteilen. Reifegrundsatz einbringen als Mindestalter von
Entscheidungsträgern
12. Schutz vor kriminellen Justiz-Strukturen und kriminellen Beamten
13. Schaffung von Fachgremien als Unabhängige Kommission gegen Korruption
für Jugendamt und Heime bei der Europäischen Union
14. Unabhängigkeit der Familienrichter stärken
15. Transparenz in den Gerichtssälen schaffen
16. Aufrufe und Veröffentlichungen zu Existenzvernichtung, Korruption und
Familienzerstörung
17. Ehescheidungen vor dem Standesamt, nicht vor der Justiz
18. Meinungsfreiheit und Schutz der Journalisten gewähren
Böhl-Iggelheim, den 27. Mai 2017
Für die Richtigkeit:
im Auftrag der Interessengemeinschaft
Karin Hurrle Felicitas Schwarz