Die „Kleinen“ hängt man – Die „Großen“ lässt man laufen?? – Und wie MACHT korrumpiert
Das Phänomen „Wirtschaftskriminalität“ hat inzwischen nicht nur in Deutschland und Europa, sondern auch weltweit solche Formen angenommen, dass anscheinend unsere Staatsbeamten nicht mehr „Herr der Lage“ sind, dieses gesellschaftliche Problem in den Griff zu bekommen, wie u.a. auch der jüngste WireCard-Skandal zeigt. Kripobeamte sind überfordert, Zollbeamte nicht ausreichend geschult, um den kriminellen „Tricks“ solcher Straftäter den „Garaus“ machen zu können, wie auch die Statistik des Bundeskriminalamts (BKA) 2019 zeigt. Darin heißt es:
„Das Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität enthält in gestraffter Form die aktuellen kriminalpolizeilichen Erkenntnisse zur Lage und Entwicklung im Bereich der Wirtschaftskriminalität. Grundlage für die Erstellung des Lagebildes sind die Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Bei der PKS-Erfassung besteht die Möglichkeit der Mehrfachzuweisung einer Straftat. Daher können sich umfangreiche Ermittlungskomplexe mit einer Vielzahl einzelner Straftaten statistisch auf verschiedene Einzelphänomene auswirken (z.B. Fallzahlen, Schäden Täterverdächtige etc.). Die polizeilichen Daten können das tatsächliche Ausmaß der Wirtschaftskriminalität nur eingeschränkt wiedergeben.
So werden Wirtschaftsstraftäter, die von Staatsanwaltschaften und/oder von Finanzbehörden unmittelbar und oder ohne Beteiligung der Polizei bearbeitet werden (z.B. Wettbewerbsdelikte, insbesondere der Produkt- und Markenpiraterie, Gesundheitsdelikte, Insolvenzdelikte sowie Arbeitsdelikte und Subventionsbetrug) nicht in den polizeilichen Delikten erfasst. NACHRICHTEN REGIONAL hatte am 07.11.2020 über einen solchen Fall der Markenpiraterie im Großraum Ravensburg berichtet.
Arbeitsdelikte sind zwar noch Bestandteil des Bundeslagebildes Wirtschaftskriminalität, werden wegen der Zuständigkeit der Zollverwaltung Dienststellen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) allerdings keiner näheren Betrachtung unterzogen. Überdies lassen sich auf der Grundlage der in der PKS erfassten polizeilichen Daten keine Aussagen zu Qualität von Ermittlungsverfahren treffen, da einzelnen Aspekte, wie z.B. eine lange Verfahrensdauer, in der statistischen Erfassung keine Berücksichtigung finden und jede Straftat gleich gewichtet wird“. (siehe Statistik BKA wirtschaftskriminalitaetBundeslagebild2019 (1).pdf).
Wie wird Wirtschaftskriminalität gewertet?
In der Studie von Forensic Services wird Wirtschaftskriminalität im Februar 2009 so beschrieben:
„Bestechung, Unterschlagung, Bilanzfälschung, das alles sind Meldungen, die Unternehmen und Öffentlichkeit gleichermaßen in Aufruhr versetzen und das Thema Wirtschaftskriminalität in den Mittelpunkt des allgemeinen Interesses rücken. Zwar entfallen lediglich 1 bis 2 % aller von der Polizei erfassten kriminellen Handlungen auf die Wirtschaftskriminalität, gleichwohl verursacht dieser sehr geringe Anteil an Straftaten über 50 % des von den Behörden erfassten Gesamtschadens. Nach einem stetigen Anstieg der Zahl wirtschaftskrimineller Straftaten zwischen 2004 und 2006 ist diese nach der polizeilichen Kriminalstatistik von 95.887 registrierten Fällen im Jahr 2006 um 8,3 % auf 87.934 Fälle im Jahr 2007 zurückgegangen. Dieser Rückgang resultiert vor allem aus deutlich rückläufigen Deliktzahlen in den Bereichen Betrug und Untreue im Zusammenhang mit Beteiligungen und Kapitalanlagen und bei Insolvenzstraftaten.
Fast ein Viertel der polizeilich registrierten Täter entstammt dem Topmanagement. Wirtschaftskriminalität stellt somit für Unternehmen ein unkalkulierbar hohes Risiko dar. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass wenige Beschuldigte viele Opfer schädigen. (Bundesministerium des Innern, Bundesministerium der Justiz 2006, S. 38). Diese Unkalkulierbarkeit macht Wirtschaftskriminalität, neben den verursachten Schäden, zu einem zunehmend großen Risiko für das einzelne Unternehmen. Der großen wirtschaftlichen Bedeutung steht ein bisher geringer wissenschaftlicher Erkenntnisstand in Bezug auf das Thema Wirtschaftskriminalität gegen. Obwohl Kriminologie, Psychologie, Soziologie, Ökonomik sowie Wirtschafts- und Unternehmensethik die Wirtschaftskriminalität erforschen, wissen wir nur wenig über die Motivation der Täter. Dementsprechend sind adäquate Präventionsmaßnahmen bisher nur in Ansätzen zu identifizieren. Es fehlt an grundlegendem Wissen über Motive der Täter, sodass aussagekräftige kriminologische Theorien bisher nicht entwickelt werden konnten. Eine besondere Herausforderung besteht darin, die emotionalen, motivationalen und wahrnehmungspsychologischen Prozesse, die eine Tat begleiten, sowie die Persönlichkeit der Täter zu beleuchten und einen tieferen Einblick in Motive und Emotionen der Täter und in ihre Handlungen zu bekommen. Nur so können wirksame Präventionsmaßnahmen entwickelt werden. Der vorliegende Beitrag basiert auf einem an der Hochschule Pforzheim von Studierenden durchgeführten Projekt. Nach einem Überblick über die aktuellen Befunde aus Untersuchungen zu Wirtschaftskriminalität und ihren Ursachen in Kapitel B und C werden die Ergebnisse der einzelnen Projektabschnitte in Kapitel D detailliert dargestellt“. https://www.pwc.de/de/risiko-management/assets/wirtschaftskriminalitaet_feb09.pdf
Seit der Erstellung dieser Studie von den Studenten der Hochschule aus Pforzheim sind über zehn Jahre vergangen, so dass sich die Meinungen über derartige Handlungen von Tätern zumindest in verschiedenen Ansätzen geändert haben. Eine viel verbreitete Meinung ist: „MACHT“ korrumpiert und muss deshalb kontrolliert werden, insbesondere muss man Menschen im Auge behalten, die ihre persönlichen und gesellschaftspolitischen Ziele nur auf „GELD“ und „MACHT“ auslegen, siehe anhängender Bericht der FAZ vom 25.01.2008 https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/politik/absolute-macht-korrumpiert-absolut-1516964.html der ein Anstoß für Alle sein sollte, die sich für die Deutsche Geschichte interessieren.