Unterbringung von Geflüchteten auch bei Freunden
Eine Presseanfrage an die Haßlocher Verwaltung, wie Kriegsflüchtlinge in Haßloch registriert und untergebracht werden, wurde vom Pressesprecher, Marcel Roßmann, wie folgt beantwortet:
„Menschen aus Ukraine finden auf unterschiedlichen Wegen nach Haßloch. Viele werden direkt aus dem Kriegsgebiet mitgenommen, andere wiederum, die in Polen in Wartestellung sind, um weiterreisen zu können, werden von Organisationen oder Privatleuten mitgenommen. Viele flüchten auch direkt mit den eigenen Fahrzeugen oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln über die Länder, wie Polen und Rumänien. So finden sie dann auch den Weg u. a. nach Haßloch und Deutschland. Auch in Deutschland hat sich inzwischen ein Netzwerk von Privatpersonen gebildet, die geflüchteten Menschen, die obdachlos sind, versuchen, eine Unterkunft zu vermitteln“.
Bei der Gemeinde hätten sich in den letzten Wochen zahlreiche private Haushalte gemeldet, die bereit seien, Geflüchtete aufzunehmen. All diese Haushalte seien bei der Gemeinde erfasst und in eine Liste aufgenommen worden. Bei Bedarf seien sie dann über die Ankunft von Kriegsflüchtlingen in Haßloch informiert worden. Von der Gemeinde seien sie dann gefragt worden, ob sie bereit wären, diese bei sich aufzunehmen. Das habe bisher sehr gut funktioniert, informierte der Pressesprecher, die GastgeberInnen seien sehr flexibel und kooperativ gewesen.
In Haßloch wurden 115 Kriegsflüchtlinge untergebracht
Nach weiteren Informationen der Gemeinde, wurden ca. 115 Kriegsgeflüchtete in Haßloch untergebracht, die in Privathaushalten leben. Da diese Menschen aus der Ukraine stammen und unter das Schengen-Abkommen fallen, dürften Sie ohne zusätzliche Erlaubnis 90 Tage im Land bleiben, weitere 90 Tage bei Bedarf, wurde unserer Redaktion mitgeteilt. Das bedeutet, dass sie in dieser Form nicht an das Sozialsystem angebunden werden und kein Asylverfahren durchlaufen müssen. Sie müssten selbst für den eigenen notwendigen Lebensunterhalt aufkommen, so die weitere Auskunft der Gemeinde Haßloch. „Wenn Menschen hilfebedürftig sind, dürfen sie bei uns Anträge auf die Gewährung von Geldleistungen stellen. Davor müssen sie sich beim Einwohnermeldeamt (Bürgerbüro) registrieren lassen. Um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, müssen Anträge bei der Ausländerbehörde eingereicht werden. Dies ermöglicht ihnen, hier zu arbeiten. Die Anzahl der bei uns registrierten Personen lässt sich anhand dieser Anträge und Meldungen beim Einwohnermeldeamt nachvollziehen“, so Marcel Roßmann zur derzeitigen Situation.
Vom Kreis wurden der Gemeinde Haßloch weitere Kriegsflüchtlinge zugewiesen
Die Gemeindeverwaltung Haßloch hat darüber hinaus inzwischen verschiedene Angebote für ukrainische Flüchtlinge geschaffen. Dazu gehören u. a. Kinderbetreuung/Spielstunde für Kinder, 2 Sprachkurse deutsch/ukrainisch, Sprechstunde der MBE im Rathaus. Die Gemeindeverwaltung Haßloch bereitet parallel eigene Unterkünfte vor, die für Kriegsgeflüchtete eingesetzt werden, die der Kommune von der Kreisverwaltung zugeteilt werden.