Wehrlose Opfer wie Menschen mit Behinderung waren Versuchskaninchen – Wie Staatsgewalt wieder Ärzte unter Druck setzt – Nationalsozialismus lässt grüßen!
In einer Presseerklärung vom 6.12.2018 erinnerte der Jüdische Zentralrat an die Jörg-Dietrich-Hoppe-Vorlesung 2018: Und zwar mit einem Vortrag des Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Josef Schuster, der an „Jüdische Ärztinnen und Ärzte in der NS-Zeit“ erinnerte, die gefoltert und getötet wurden. Es ging um Erinnerungen an Schicksale und Lehren aus der Vergangenheit, die sich nicht mehr wiederholen dürfen. Es handelt sich bei der Vorlesung an die NS-Geschichte und an die Nacht zum 10. November 1938, also zur Zeit des Vortrages, 80 Jahre zuvor, wo die SA- und SS-Leute sowie Nachbarn das Haus des Kinderarztes Dr. Rudolf Fromm in der Nähe von Saarbrücken verwüstete.

Es wird auch neuerlich wieder beobachtet, wie Richter auf Ärzte gewaltigen Druck ausüben, um an Daten von Patienten zu kommen und um deren Krankheit zu erfahren. Gerade Kranke und geistig behinderte Menschen wurden in Gaskammern von Nationalisten ermordet. Dies wurde verharmlosend „Euthanasie“ oder „Gnadentod“ bezeichnet. Unter diesem nationalistischen Krankenmordprogramm, das „Aktion T4“ genannt wurde, wurden mehrere tausend Menschen in sechs Tötungsanstalten ermordet. Das darf sich nicht noch einmal wiederholen. Dennoch wird gerade aktuell beobachtet, dass sich wieder ein „System“ in der Justiz einschleicht, das Ärzte unter Druck setzt, um mehr über Kranke und deren Krankheitsbild sowie ihre Behinderungen zu erfahren. WEHRET DEN ANFÄNGEN!
Der im Ersten Weltkrieg mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnete Arzt Dr. Rudolf Fromm wurde in der NS-Zeit in das KZ Dachau deportiert. Schon zwei Monate später hatte ein nicht-jüdischer Kollege sein Haus übernommen und dort seine Praxis eröffnet. Genau jetzt ist es wieder an der Zeit, an solche Geschichten der NS-Zeit zu erinnern, wo Ärzte – vermutlich von der Staatsgewalt – unter Druck gesetzt werden, damit sie ihren Berufseid nicht mehr ausüben können? Die Gründe dafür sind nicht mit der NS-Zeit zu vergleichen, es geht um ein anderes Vorgehen, in dem man Ärzten vorschreiben will, nicht mehr alle Menschen nach ihrem geleisteten „Berufseid“ zu versorgen.
So auch unsere aktuelle Geschichte, wo ein Allgemeinmediziner von einem Richter unter massiven Druck gesetzt wurde und sein ärztliches Attest daraufhin ändern musste, das er zuvor seiner Patientin ausgestellt hatte. Zu erwähnen ist, dass dies in der „Corona-Zeit“ war, wo solche „Massenimpfungen“ politisch angeordnet wurden und an den Folgen und Schäden auch heute noch viele Menschen leiden, auch krank geworden sind und einige an den Folgeschäden verstorben sein sollen? Genau in dieser Zeit wollte ein Richter des Amtsgerichtes Neustadt das Krankheitsbild von einem Allgemeinmediziner über seine Patientin haben. Einen ähnlichen Vorfall gab es, wo ein Richter des gleiches Gerichtes einen Allgemeinmediziner unter Druck setzte, und Auskunft über die Diagnose seiner Patientin haben wollte. Höchste Zeit, hier einzuschreiten. Landes- und Bundesärztekammern sollten bei solchen Handlungen der Justiz auf die „Barrikaden“ gehen. Und hier ein Schreiben eines Arztes an einen Richter.
Viele Menschen haben seinerzeit vermisst, dass die Ärztekammern während der Corona-Pandemie nicht gegen diese politische Entscheidung „auf die Barrikaden“ gegangen sind, sondern die staatlichen Maßnahmen vom Grundsatz mitgetragen haben. Es wurde zwar damals öffentlich gefordert, die Pandemiebekämpfung nicht im „staatlichen Blindflug“ zu betreiben und kritisierte die Maßnahmen als sogenannte „Lockdown-Politik mit dem Holzhammer“. Gefordert wurde seinerzeit lediglich von den Ärztekammern zielgenauere Maßnahmen und die schnelle Rückkehr in die gesellschaftliche Normalität. Bekannt wurde jedoch, dass die Ärztekammern disziplinarisch gegen Mediziner vorgingen, die sich aktiv gegen die staatlichen Corona-Auflagen stellten. So wurden auch berufsrechtliche Verfahren gegen Ärzte eingeleitet, die Gefälligkeitsatteste erstellten, oder aber Hygienemaßnahmen verweigerten. Und so entstand automatisch auch die „Hetze“ gegen Ärzte, die nicht systemkonform waren. Und die Justiz (Richterinnen und Richter) waren gezwungen, die staatlichen Maßnahmen mitzutragen, also Ärzte zu bestrafen, die sich an deren Vorgaben nicht halten. Dass nach den Impfungen hohe Sterblichkeitsraten eingetreten sein sollen, wurde von vielen Fachleuten unterschiedlich bewertet und in den Medien auch unterschiedlich darüber berichtet, so auch die Tagesschau am 24.04.2026 https://www.tagesschau.de/faktenfinder/corona-impfung-falschbehauptung-100.html
Doch nun wieder zu den Ärzten in der NS-Zeit – Deren Verfolgungen – Und deren angeordnete Handlungen die Leid und Tod über Menschen brachten
Wie es in der Jörg-Dietrich-Hoppe-Vorlesung weiter heißt: „Auch die Auseinandersetzung mit der Geschichte der Medizin, gerade in der NS-Zeit, war für Jörg-Dietrich Hoppe wichtig. So war es vielleicht glückliche Fügung, dass er ein halbes Jahr vor seinem Tod noch den Forschungsbericht „Medizin und Nationalsozialismus“ präsentieren konnte. Und wie es für ihn typisch war, fand er sehr deutliche Worte: „Ärzte haben in der Zeit des Nationalsozialismus Tod und Leiden von Menschen herbeigeführt, angeordnet oder gnadenlos verwaltet“. Dies sei auch der Befund der medizinischen Fachgesellschaften, die in den vergangenen Jahren ihre Geschichte aufgearbeitet haben. Neben zahlreichen wissenschaftlichen Arbeiten zu medizinischen Experimenten oder einzelnen Personen ist auch auf diesem Gebiet sehr viel in Bewegung geraten.
Weiter heißt es „Insgesamt hat es – darin sind wir uns hier sicherlich einig – viel zu lange gedauert, bis die Fachgesellschaften ihre Geschichte aufgearbeitet haben. Denn nach dem Krieg vergingen zunächst Jahrzehnte, in denen über alles der Mantel des Schweigens ausgebreitet wurde. So nahm erst 2009 die Deutsche Gesellschaft für Psychatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde eine Passage in ihre Satzung auf, in der sie sich zur besonderen Verantwortung für die Würde und Rechte der psychisch Kranken bekennt, die aus der Beteiligung der Vorläuferorganisationen an den Verbrechen der Nationalsozialisten erwachse. 2012 verabschiedete der Deutsche Ärztetag eine ähnliche Erklärung“.
2015 legte die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin eine Studie über ihre Vorgängerorganisation in der NS-Zeit vor. Im Jahr 2017 folgten die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie mit einer umfassenden Studie sowie die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie, die in einem Gedenkband an ihre 308 jüdischen Mitglieder erinnert, die während der NS-Zeit Diskriminierung und Verfolgung ausgesetzt waren und zum Teil ermordet wurden. „Den Mut, die Täter tatsächlich mit ihren Verbrechen zu konfrontieren, hatte unsere Zunft ebenso wenig wie die übrige Gesellschaft. Auch die deutschen Unternehmen, Bundesministerien oder jetzt zum Beispiel die Goethe-Gesellschaft haben gewartet, bis alle in Rente waren, die damals verstrickt waren, bevor sie sich der Vergangenheit stellten“, heißt es in dem Vortrag weiter.
Warum ist die Erinnerung heute noch so wichtig?
Die Geschichte der Medizin ist auch eine Geschichte der Menschenversuche. Ethisch vertretbarer Menschenversuche und ethisch zu verurteilender Menschenversuche. Elie Wiesel sel. A., Auschwitz-Überlebender, sagte bei der Verleihung des Friedensnobelpreis 1986: „Ich habe versucht, jene zu bekämpfen, die vergessen wollen. Denn wenn wir vergessen, sind wir schuldig, sind wir Komplizen.“ Diese moralische Begründung alleine sollte eigentlich reichen, sagt der Präsident des Zentralrates der Juden, Dr. Josef Schuster, in seiner Rede. Er gibt mit Blick auf die Medizin als auch auf die Gesellschaft allgemein jedoch noch weitere Aspekte, die nicht in Vergessenheit geraten dürfen, hier der Originalbericht dazu: https://www.zentralratderjuden.de/presseerklaerungen/juedische-aerztinnen-und-aerzte-in-der-ns-zeit/













