Verfilmung „Die zwölf Geschworenen“: Oscar-nominiertes Gerichtsdrame aus dem Jahre 1957
In einem Filmbeitrag über das Oscar-nominierte Gerichtsdrama aus dem Jahr 1957 von Meisterregisseur Sidney Lumet wird dargestellt, wie Schauspieler Henry Fonda als aufrechter Laienrichter überzeugen kann, der sich standhaft gegen die Verurteilung eines Angeklagten ausspricht, an dessen Schuld er zweifelt. Dieser Filmbeitrag wurde letztmals am 22.01.2022 im Bayerischen Fernsehen ausgestrahlt, und kann auch nochmals als Youtube-Beitrag angesehen werden.
Dieser Filmbeitrag ist ein typisches Beispiel dafür, dass ein Richter nicht immer den Argumenten des Anklägers folgen sollte, sondern anhand seiner eigenen Überzeugung und nach der Beweislage urteilen sollte. Auch in Wikipedia ist der Fall nochmals genau beschrieben, https://de.wikipedia.org/wiki/Die_zwölf_Geschworenen_(1957)
Das Bayerische Fernsehen hat den Fall wie folgt beschrieben:
„Die Beweisaufnahme ist beendet, der Gerichtssaal leert sich, der wegen Vatermordes angeklagte junge Mann wird in seine Zelle zurückgebracht. Nun ist es an den zwölf Geschworenen, in ihrem Beratungszimmer über das Schicksal des Angeklagten zu entscheiden. Aufgrund der Beweislage scheint der Fall klar. Alle Zeugen belasten den jungen Mann, der seine Unschuld beteuert: Ein alter Mann, der in der Wohnung unter dem Opfer wohnt, will den Fall eines schweren Körpers gehört haben; eine andere Zeugin behauptet sogar, den Mord von der gegenüberliegenden Straßenseite aus beobachtet zu haben. Trotzdem stimmen nur elf der Geschworenen sofort für das Urteil „schuldig“.
Der Geschworene Nr. 8 nämlich ist ganz und gar nicht von der Täterschaft des Angeklagten überzeugt. Und er ist nicht bereit, im Zweifelsfall gegen einen Menschen zu entscheiden, wenn dabei dessen Leben auf dem Spiel steht. Er verlangt, dass man den Fall noch einmal in Ruhe diskutiert. Es kommt zu einer hitzigen Debatte, in deren Verlauf sich immer mehr Geschworene der Haltung von Nr. 8 anschließen. Allerdings hat jeder der Geschworenen ganz eigene Gründe dafür, seine Meinung zu ändern. Nr. 9 zum Beispiel schließt sich Nr. 8 an, weil ihm dessen Haltung imponiert. Nr. 7 und Nr. 10 lassen sich von den schlüssigen Argumenten ihres Mitgeschworenen überzeugen, wieder ein anderer will schlichtweg die langwierige Diskussion verkürzen, aus Angst sein Baseballspiel zu verpassen. Nur einer der Männer, der Geschworene Nr. 3, bleibt eisern bei seiner Meinung, dass der Angeklagte schuldig gesprochen werden müsse. Doch als er seine Argumente darlegen soll, muss auch er eingestehen, dass beim geringsten Zweifel kein Mensch einen anderen schuldig sprechen darf“.