VGR und FTGR sind fassungslos
Karl-Heinz Schuchardt vom Frankfurter Verein gegen Rechtsmissbrauch (VGR) und Karin Hurrle, Sprecherin der Interessengemeinschaft „Fairness und Transparenz in der Gesetzgebung und Rechtsprechung (FTGR) sind fassungslos, wie sich der Homepagebetreiber des Justizopfervereins https://justizopfer-info.de schon jahrelang öffentlich präsentiert und sich dort über Menschen beleidigend austobt. Mehrere Strafanzeigen wurden bereits gegen T.R. bei verschiedenen Staatsanwaltschaften gestellt. Jüngst auch an seinem Wohnort, wegen seiner privaten Webseite https://gehtrechtichleid.de, die den gleichen Inhalt hat.
Wegen diesen Beleidigungen wurde bereits im April 2016 beim Amtsgericht Buchen ein Klageverfahren gegen den Webseitenbetreiber geführt. Richter Peter Bickel war Vorsitzender Richter. Es wurde ihm vorgetragen, dass auf der Webseite des Vereins Justiz-Opfer von dem Vorsitzenden seit Monaten immer wieder eindringlich vor „dubiosen Herren“ gewarnt wird. Weiter heißt es in der Verhandlung: Diese würden Sabotage zum Schaden des Vereins betreiben und selbst vor gezielten Hacker-Angriffen auf die Homepage nicht halt machen. Als Drahtzieher sieht er unter anderem einen aktuellen oder ehemaligen Vorstandskollegen (der Status ist noch nicht zweifelsfrei geklärt) sowie ein Ehrenmitglied des Vereins und nennt beide auch schonungslos beim Namen. Schon damals äußerte der urteilsprechende Richter Zweifel, ob die Voraussetzungen für den Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen den Homepagebetreiber überhaupt erfüllt seien.
Wer ist verantwortlich, wenn ein Webseitenbetreiber unter gesetzlicher Betreuung steht?
Inzwischen hat das Recherche-Team von NACHRICHTEN REGIONAL einige Hinweise zusammentragen und eine Presseanfrage an die zuständige Staatsanwaltschaft Mosbach richten können. Unsere Redaktion wollte wissen, ob es den Tatsachen entspricht, dass der Webseitenbetreiber T.R. unter gesetzlicher Betreuung steht. Eine diesbezügliche Antwort steht noch aus. Auf jeden Fall sind wir der Meinung, dass diese Anfrage juristisch zu klären ist.
Es ist ein „offenes“ Geheimnis, dass sich beim Münchner Justizopfer-Verein viele Betroffene seit einigen Jahren engagieren. Jeder der einmal ein „Willkür-Urteil“, warum auch immer, von den Gerichten hinnehmen musste, hatte Schutz gesucht in diesem Justizopferverein, um dort auch Hilfe zu bekommen. Aus ganz unterschiedlichen Gründen hat man immer wieder versucht, sich Rat und Infos zu holen. So auch anscheinend T.R., der durch einen schweren Arbeitsunfall geschädigt wurde und seit dieser Zeit mit seiner Versicherung wegen Schadenersatz streitet. Dieser Streit dauert inzwischen schon seit 20 Jahren an, ohne dass ihm bisher geholfen wurde. In seiner Veröffentlichung https://gehtrechtichleid.de/patienten-schutz-kampf/. spricht T.R. sogar von dubiosen Ärzten und Gutachern und von noch verwegeneren Anwälten und Juristen, die versuchten, durch Unwahrheiten oder Halbwahrheiten vor Gericht, die Schadenersatzforderungen zu verweigern oder gewaltig zu mindern. Er schreibt auf seiner Homepage weiter: „Ich hatte einen Arbeitsunfall und muss deshalb betteln gehen“.
Trotz all dieser Veröffentlichungen sind viele Mitglieder des Frankfurter Vereins VGR und der Interessengemeinschaft FTGR der Meinung, dass derartige Beleidigungen nichts in einer öffentlichen Homepage zu suchen haben. Beide Verantwortliche von VGR und FTGR werden nunmehr versuchen, durch Rücksprachen mit dem Datenschutzbeauftragten in Berlin in dieser Angelegenheit weiter zu kommen.
Wer unserer Redaktion weitere Hinweise geben kann und will, kann den Kontakt mit uns suchen unter info@nachrichten-regional.de oder unsere Mobilnummer 0170 / 2784 150 anzurufen.