Wegen unlauteren Wettbewerbs hat TWL eine Unterlassungsverfügung gegen die Energy2day GmbH erwirkt. Das Unternehmen hat Kunden von TWL Stromlieferverträge angeboten und dabei wahrheitswidrig den Eindruck einer Kooperation mit TWL erweckt. Das ist ein starkes Stück: In den vergangenen Monaten haben Mitarbeiter oder Beauftragte des Unternehmens Energie2day bei TWL-Kunden angerufen, um ihnen Stromlieferverträge für das Produkt „SorglosStrom“ anzubieten – und dabei fälschlicherweise behauptet, dass TWL und Energy2day Kooperationspartner seien. Weil dies nicht der Fall ist und um dieses wettbewerbswidrige Vorgehen zu unterbinden, hat TWL eine Abmahnung gegen die Energy2day GmbH ausgesprochen.
Da sich das abgemahnte Unternehmen nicht rechtswirksam zur Unterlassung des beanstandeten Verhaltens verpflichten wollte, hat TWL beim Landgericht Frankenthal erfolgreich eine Unterlassungsverfügung erwirkt. Weil die Energy2day GmbH diese Verfügung inzwischen anerkannt hat, könnte TWL im Wiederholungsfall die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen das Unternehmen beantragen. Aufmerksam auf die unlauteren Methoden wurde TWL durch Kunden, die sich über die seltsamen Anrufe gewundert und deshalb bei TWL gemeldet hatten. Falls bei weiteren Kunden telefonisch unter Hinweis auf eine Kooperation mit TWL für „SorglosStrom“ geworben wird, bittet TWL die Betreffenden, sich unter der kostenlosen Telefonnummer 0800-11 22 700 direkt bei TWL zu melden. (red.)