Einstweilige Verfügung von NACHRICHTEN REGIONAL gegen Speyerer IT-Unternehmer wird zur „unendlichen Geschichte“
von Karin Hurrle
Das Einstweilige Verfügungsverfahren von NACHRICHTEN REGIONAL (NR) gegen einen Speyerer IT-Unternehmer vom September letzten Jahres hat sich zur „unendlichen Geschichte“ nun auch beim Frankenthaler Landgericht entwickelt. NR hatte ausführlich am 30.12.2018 darüber berichtet. Obwohl die Neustadter Rechtsanwältin Susanne Metz dieses Verfahren für NR beim Amtsgericht Speyer gewonnen hat, hatte der Harthäuser Rechtsanwalt, der den IT-Unternehmer im Einstweiligen Verfügungsverfahren vertreten hatte, zunächst Berufung eingelegt, dem ebenfalls von NR widersprochen wurde. Daraufhin hatte der Harthäuser Rechtsanwalt die Berufung mit Schreiben vom 28.01.2019 beim Landgericht Frankenthal zurückgenommen. Obwohl also die Berufung bereits am 28.01.2019 zurückgenommen wurde, wurde von dem Frankenthaler Richter im April 2019 ein Gerichtstermin für den 12. Juni 2019 beim Landgericht Frankenthal anberaumt. Einen Tag vor der Gerichtsverhandlung, also am 11. Juni 2019 wurde der Neustadter Rechtsanwältin Susanne Metz vom Landgericht Frankenthal mitgeteilt, dass der Termin am 12.06.2019 wegen der Berufungsrücknahme des Harthäuser Rechtsanwaltes vom 28.01.2019 aufgehoben wurde. Da mittlerweile gegen den Harthäuser Rechtsanwalt ein Ermittlungsverfahren von der Frankenthaler Staatsanwaltschaft eingeleitet wurde, wurde NR gebeten, einen Recherchebericht vorzulegen. NR hatte am 22.04.2019 ausführlich darüber berichtet. Unter Verdacht stehen nun drei Personen, die den Frankenthaler Richter in diesem Verfahren beeinflusst haben sollen. Und zwar der Römerberger CDU-Fraktionsvorsitzende Mathias Müller, auch Polizeibeamter bei der Kripo Ludwigshafen, das ehemalige Haßlocher SPD Gemeinderatsmitglied Gerold Mehrmann und der ehrenamtliche SPD Beigeordnete der Gemeinde Haßloch, Ralf Trösch, der auch eine Unterlassungsforderung gegen NR im Jahre 2011 für das DRK Haßloch-Meckenheim erwirkte, weil NR darüber berichtet hatte, dass die Mobbingberatungsstelle aus dem DRK herausgelöst wurde.
Im Berufungsverfahren hatte damals der gleiche Richter, wie im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen den Speyerer IT Unternehmer, rechtswidrig verfügt, das Berufsverfahren nicht zuzulassen. Auch damals soll er zu dieser Fehlentscheidung genötigt worden sein. Aus internen Kreisen hat NR nun erfahren, dass Mehrmann und Trösch damals bereits auf den Frankenthaler Richter Druck ausgeübt haben sollen, damit er die Berufung zurückweist. Trösch war es auch, der als Haßlocher SPD-Ortsvereinsvorsitzender im Jahre 2011 gegen NR klagen wollte, weil NR darüber berichtet hatte, dass er und die SPD von den „versteckten Kameras“ im Badepark gewusst haben. Inzwischen hat NR Informationen, dass Gerold Mehrmann der Initiator der „versteckten Kameras“ im Badepark gewesen sein soll und Trösch Mitinitiator der Prozesse war, die jahrelang von den Gemeindewerken Haßloch gegen NR geführt wurden. Beide sollen auch Mitverursacher sein, dass ein Prozess vom DRK Haßloch gegen NR „angezettelt“ wurde. Da Trösch damals allerdings von der Haßlocher SPD zurückgepfiffen wurde, hatte er dann persönlich auf Kostenerstattung seiner eigenen Rechtsanwaltsgebühren gegen NR geklagt. Zunächst beim Amtsgericht in Lampertheim, wo er die Klage verloren hatte, dann auch im Revisionsverfahren beim Landgericht Darmstadt. Der zuständigen Richterin vom Amtsgericht Lampertheim erklärte RA Trösch seinerzeit in der Verhandlung, dass er bei einem gewonnenen Prozess seine Rechtsanwaltsgebühren dem Tierschutzverein Haßloch spenden wolle. Erwartungsgemäß ging auch dieser Prozess in der Revision beim Landgericht Darmstadt für RA Trösch verloren, denn das Berufungsgericht bestätigte 2011 das Urteil der Richterin des Amtsgerichts Lampertheim.
Am 08.06.2019 hat NR nun auch ein Schreiben des Rechtsanwalts von Gerold Mehrmann erhalten, indem er Unterlassung wegen eines Berichtes von NR vom 15.04.2019 fordert. Bei seinen Forderungen bezieht sich Mehrmann fast ausschließlich auf Unterlassungsforderungen des Vereins „Bürgerengagement Haßloch e.V.“ und insbesondere wegen Recherchen unserer Redaktion über das geplante Logistikzentrums in Haßloch. Die gesamten Unterlassungsforderungen von Gerold Mehrmann wurden mit Schreiben vom 09.06.2019 zurückgewiesen.