Wie Behörden bei der „Lebensmittelrettung“ versagen – Und wie Whistleblower die Missstände zur Aufklärung bringen „mundtot“ gemacht werden
„Die Lebensmittelrettung sollte man nicht nur in ehrenamtliche Hände legen. Lebensmittelrettung ist wichtig, damit Lebensmittel nicht in der „Abfall-Tonne“ landen. Sie brauchen allerdings eine sach- und fachgerechte Organisation. Daher muss sie staatlich organisiert werden, da nur Behörden über Statistiken verfügen, wo die Not am größten ist“. Das hat NACHRICHTEN REGIONAL bei seinen wochenlangen Recherchen von einigen Bürgern zu hören bekommen. Die Armut in unserer Gesellschaft habe solche Formen angenommen, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger aus der Lebensmittelrettung bedienen müssten, weil sie in eine finanzielle Notlage geraten seien und ihren Lebensunterhalt nicht mehr ohne die Lebensmittelhilfe bestreiten könnten, war weiter zu erfahren. Zu einer solchen Situation hätten die gestiegenen Energiekosten beigetragen und die Inflation sei dazu gekommen. Viele Betroffene hätten durch diese Schieflage die Lebensmittelrettung genutzt, um sich eine monatliche finanzielle Entlastung zu verschaffen. Durch den Ukraine-Krieg und die vielen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sei die Lage nicht besser geworden, war zu hören. Es sei aus diesem Grunde auch nicht verwunderlich, dass dadurch viele Menschen ungewollt in die „Armut“ geschlittert seien, berichten uns auch einige Lebensmittelretter, die sich lediglich um die Verteilung an „Hilfbedürftige“ kümmern. „Auch die Behörden sollten sich um die Lebensmittelrettung kümmern und es nicht Ehrenamtlichen überlassen“, war aus politischen Kreisen zu vernehmen. Dies treffe nicht nur für Haßloch zu, dies müsse vom Bund gesteuert werden. Doch die Haßlocher Lebensmittelretterin Anna Krämer hat ihre Tore in der Kirchgasse 43 geschlossen. Und in der Haßlocher Bürgerstiftung wurde die Lebensmittelrettung aus deren „Projekten“ verbannt. Was nun, fragen sich viele Lebensmittelretter, die in die Organisation von Anna Krämer eingebunden sind? Alle sagen: „Die Lebensmittelrettung in Haßloch darf nicht sterben“.
Neue „Armut“ spaltet die Gesellschaft
Dass die neue „Armut“ die Gesellschaft in unserem Lande seit Jahren spaltet, ist ein „offenes Geheimnis“. Denn schon im Jahre 2007 wurde ein solcher Armuts-Fall in Speyer bekannt. Und dies sei nur die Spitze vom Eisberg, war von einigen Insidern zu hören. Damals war ein 20jähriger junger Mann davon betroffen, der in seiner Speyerer Wohnung verhungerte. Viele sind inzwischen der Meinung, dass die Fürsorgepflicht der Arbeitsagentur damals total versagt habe. Der damalige stellvertretende Geschäftsführer der Gesellschaft für Arbeitsmarktintegration Ludwigshafen-Vorderpfalz mbH (GfA), Hans Grohe (CDU) aus Haßloch, hatte gegenüber verschiedenen Medien geäußert: „Die GfA sei davon ausgegangen, dass der 20jährige Mann anderweitig Geld bekomme“. Der damalige Speyerer Bürgermeister Brohm war sehr betroffen darüber gewesen, heißt es in einem Medienbericht weiter. Wie inzwischen zu erfahren war, durften die örtlichen Medien über den Speyerer Fall nicht berichten. Es sei ihnen ein „Maulkorb“ verpasst worden, berichtete uns ein ehemaliger Journalist, der namentlich nicht genannt werden möchte. Die große BILDZEITUNG hatte damals diesen Fall öffentlich gemacht, dass es Hungertote in Deutschland wegen „Hartz-IV-Betrug“ gegeben hätte. Der Mann in Speyer bezeichnete BILD als ersten Toten durch Folgen der Armut. Die Betonung lag auf den „ersten offiziellen Toten“ durch „Hartz-IV“. Auch das Mediumm Die ZEIT hatte darüber berichtet, siehe den Bericht dazu: https://www.zeit.de/2007/18/LS-Hungertod?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F. Wie viele solcher Toten seither zu beklagen sind, kann derzeit nicht beziffert werden. Die Dunkelziffer ist hoch. Diese Tatsache führt allerdings zu der berechtigten Annahme, dass es in Deutschland möglicherweise auch viele inoffizielle Todes-Opfer gibt?
„Blogger“ berichtete über einige Todesfälle aus „Armut“
Wie dennoch ein „Blogger“ seinerzeit über den Speyerer Fall berichtete, hätte der junge Mann wegen schwerster Armut keine ausreichende Nahrung erhalten. Laut dessen Bericht und wie nicht anders zu erwarten war, wies die Gesellschaft für Arbeitsmarktintegration mbH Ludwigshafen-Vorderpfalz die Verantwortung für den Hungertod des jungen Mannes zurück. Der „Blogger“ schreibt weiter: „Der junge Mann aus Speyer ist nicht das erste Todesopfer durch Armut. Bereits im Jahre 2005 verhungerten und erfroren zwei wohnungslose Menschen in Ludwigshafen am Rhein. Im November 2005 starb eine Frau nach erfolgloser Reanimation auf einer Intensivstation eines Krankenhauses in Landau, weil sie wegen einer fehlenden Krankenversicherung zu spät eingeliefert wurde und deshalb an den Folgen eines Durchbruchs eines Magengeschwürs verstarb.
Zwei-Klassen-System breitet sich aus wie eine Krake
Die Lage in Deutschland ist Ernst. Schließlich greift schon lange das Zwei-Klassen-System um sich wie eine Krake. Das fängt beim Gesundheitswesen an und endet beim Whistleblower-Schutz. Personen, die Missstände an die Presse melden und anonym bleiben wollen, sollen durch die neue Gesetzgebung nicht mehr geschützt werden? Der Evangelische Pressedienst bemängelt in ihrem Pressebericht vom 03.06.2022 das eingebrachte neue Hinweisgeberschutzgesetz von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), wo Whistleblower nicht mehr ausreichend geschützt sind, wenn sie Missstände an Medien melden. Im April 2022 hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJ) einen Entwurf für ein deutsches Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG-E) vorgelegt. Dieser wurde mit wenigen Änderungen am 27.07.2022 vom Kabinett beschlossen. Das HinSchG könnte bereits im Herbst in Kraft treten, siehe LINK https://www.epd.de/fachdienst/epd-medien/schwerpunkt/debatte/zwei-klassen-system
Der Evangelische Pressedienst erklärt weiter:
„Ein besserer Schutz für Whistleblower, das klingt für Medien zunächst verheißungsvoll. Doch nach Einschätzung des Journalisten Daniel Moßbrucker würde das geplante Gesetz die investigative Arbeit nicht erleichtern: Die Hürden für Hinweisgeber, die sich wegen Missständen an Journalistinnen und Journalisten wenden möchten, würden mit dem vorliegenden Entwurf nicht niedriger, sondern höher, schreibt er. Doch für die journalistische Arbeit seien Quellen unverzichtbar. Was heute wie eine Binsenweisheit klinge, habe in der „Spiegel“-Affäre erst hart erkämpft werden müssen“, wird berichtet. Mit dem im Jahre 1966 gefällten Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts hätten die Verfassungshüter die Pressefreiheit nachhaltig gestärkt, indem sie feststellten, dass „die Presse auf private Mitteilungen nicht verzichten könne“. Diese Informationsquelle aber nur dann ergiebig fließen könne, wenn sich der Informant grundsätzlich darauf verlassen kann, dass das ‚Redaktionsgeheimnis‘ gewahrt bleibe. „Es ist vor allem diese Passage, mit der das „Spiegel“-Urteil einen geradezu epochalen Status erlangte und zum Maßstab wurde, an dem sich Eingriffe in die Pressefreiheit fortan messen lassen mussten“, schreibt der Evangelische Pressdienst weiter. Aus Sicht des Evangelischen Pressedienstes würde dies bei einem geänderten Hinweisgeberschutzgesetz bedeuten, dass bei einer Offenlegung von Missständen gegenüber professionellen Medien ohne den Umweg über eine Beschwerdestelle zu nehmen, weiterhin illegal sei. Die Telefonverbindungsdaten ließen sich zwar bei einer Durchsuchung von Redaktionsräumen nicht mehr feststellen, könnten aber ohne Wissen aller Beteiligten beim Provider abgefragt werden. Dies würde faktisch bedeuten, dass nach Inkrafttreten dieses Gesetzes damit zu rechnen sei, dass die Quelle auffliege und anschließend verurteilt werden könne.