Erlass der Justizministerin Jacqueline Bernhardt
Legal Tribune Online, berichtet am 02. Januar 2026, dass Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt einen Erlass unterzeichnet hat, mit dem das Weisungsrecht der Politik gegenüber Staatsanwälten außer Kraft gesetzt ist. Ein mutiger Vorstoß, der das Vertrauen in Demokratie und Rechtsstaat stärken soll, finden die einen. Oder sei es vielmehr ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip, wie die anderen meinen?
Ein Erlass in Mecklenburg-Vorpommern bringe wieder Schwung in die Diskussion, ob das externe Weisungsrecht der Politik gegenüber Staatsanwaltschaften, wie es derzeit in Deutschland ausgestaltet sei, noch zeitgemäß sei oder im Sinne von mehr Unabhängigkeit für die Strafverfolger geändert werden sollte, schreibt LTO in seinem Bericht. Spätestens seit der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2019 entschieden hatte, dass im deutschen Justizsystem die Staatsanwaltschaft nicht unabhängig genug sei, um europäische Haftbefehle auszustellen, stehe das in den §§ 146, 147 Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) verankerte Weisungsrecht der Politik gegenüber Staatsanwaltschaften massiv in der Kritik. Denn während in Europa die Tendenz zu einer stärkeren institutionellen Autonomie der Strafverfolger gehe, um sie gegen politische Einflüsse zu immunisieren, steche das deutsche Rechtssystem weiterhin mit einer starken exekutiven Weisungsbefugnis heraus. Heißt konkret: „Staatsanwälte auf Bundes- und Landesebene stehen in Deutschland in einem besonderen Verhältnis zu den jeweiligen Justizministern. Und anders als Richter sind sie weisungsgebunden. Ein Justizminister könnte im Zweifel auf Ermittlungsverfahren einwirken. Zum Beispiel Vorgaben machen, ob überhaupt Ermittlungen weiterverfolgt werden, wie im Zweifelsfall ein Strafgesetz auszulegen ist, was noch ermittelt werden soll, oder auch nicht“.
Wäre die Wahlperiode nicht vorzeitig beendet worden, hätte die Ampel dieser Rechtslage wohl zumindest ein stückweit reformiert. So hatte im Jahr 2024 der damalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) den Versuch unternommen, das Weisungsrecht zwar nicht abzuschaffen, es aber rechtsstaatlich einzuhegen. Diese politische Diskussion wurde von der Justizministerin aus Mecklenburg-Vorpommern, Jacqueline Bernhardt, wieder angestoßen, die man im Originalbericht von Legal Tribune Online über die Details zu Bernhardts Vorhaben weiterlesen kann. Hier der Referentenentwurf von Marco Buschmann (FDP).
Quelle: Legale Tribune Online (LTO)












