Niederlegung von „weißen Rosen“ zur Erinnerung an die Widerstandsgruppe und Gedenken an den Deutschen Rechtsstaat
Laut mehreren Medienberichten, ist ein Familienrichter aus Weimar vorläufig vom Dienst suspendiert. Der Mann hatte in der Coronazeit für alle Schüler an zwei Schulen die Maskenpflicht aufgehoben. Wegen seiner Entscheidung wurde er wegen Rechtsbeugung angeklagt, was das Thüringer Richterdienstgericht am Landgericht (LG) Meiningen entschieden hatte, (Beschl. v. 19.01.2023, Az. DG 1/22). Darüber hatte der MDR berichtet. Der Richter musste am folgenden Tag seinen Arbeitsplatz räumen und ab sofort auf 25 Prozent seiner Dienstbezüge verzichten. Laut LTO durchsuchte die Staatsanwaltschaft Erfurt im April 2021 und im Juni 2021 auch die Dienst- und Privaträume des Familienrichters. Vor dem AG Weimar demonstrierten damals Menschen gegen diese Maßnahmen und legten weiße Rosen für den Rechtsstaat nieder, was anhand mehrerer Video-Beiträgen festgehalten wurde.
Über den Vorfall berichtete LTO auch am 27.04.2021, https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/ag-weimar-durchsuchung-richter-dienstraeume-familienrichter/. Wie weiter informiert wurde, sei der Vorwurf der Rechtsbeugung nach Meinung des renommierten Hamburger Anwalt Dr. jur.h.c. Gerhard Strate, der Richter Christian Dettmar in diesem Rechtsstreit vertritt, nicht im Ansatz blausibel. Am 25.01.2021 wurde von LTO über einen ähnlich gelagerten Fall in Bayern berichtet, wo es um ein Urteil einer „Querdenker-Demo“ ging. Spannend sei dies in Bayern deshalb gewesen, weil die Querdenker sich vor Gericht auf ein Urteil des Amtsgerichts Weimar beriefen, das Tage zuvor für viel Diskussion gesorgt hatte (Az. 6 OWi – 523 Js 202518/20).
Doch um was ging es in Wirklichkeit?
Der wegen Rechtsbeugung vorläufig suspendierte Richter hat die Allgemeinverfügung des Landes wegen der Maskenpflicht für verfassungswidrig erklärt. Er argumentierte mit einer Sonderzuweisung an die Familiengerichte im Falle von Kindeswohlgefährdung, denn dafür sei das Familiengericht unzweifelhaft zuständig. Die Prüfung der Maßnahmen aus der Allgemeinverfügung habe er daraufhin für das Kindewohl gefährdend und unverhältsnismäßig – und damit für verfassungswidrig und nichtig gehalten. Und diese Entscheidung hat ihm eine Strafanzeige der Staatsanwaltschaft wegen „Rechtsbeugung“ beschert, so dass er vom Dienst suspendiert wurde. Auch darüber hatte LTO umfassend berichtet, https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/ag-weimar-9f14821-corona-familienrichter-schule-masken-ministerium/
Laut weiteren Informationen will Strafverteidiger Gerhard Strate für seinen Mandanten Beschwerde beim Oberlandesgericht Jena einlegen. Das müsse innerhalb von zwei Wochen geschehen, wurde weiter berichtet.