Auf Dr. Horst Hund folgt Martin Graßhoff als Leitender Generalstaatsanwalt
Mit Martin Graßhoff steht seit April 2017 ein neuer Chef an der Spitze der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken. Seine Ernennungsurkunde erhielt er vom rheinland-pfälzischen Justizminister Herbert Mertin. Sein Vorgänger Dr. Horst Hund ist seit Dezember 2016 in das Ministerium der Justiz nach Mainz gewechselt, wo er seitdem die Leitung der Abteilung Strafvollzug übernommen hat. Laut weiteren Medienberichten gratulirte der Minister Graßhoff ganz herzlich und wünschte ihm für seine neue Aufgabe Erfolg, Gesundheit und bei allen zu treffenden Entscheidungen eine stets glückliche Hand. In seiner bisherigen beruflichen Laufbahn habe Graßhof auf hervorragende Weise gezeigt, dass er hohe fachliche Kompetenz mit Durchsetzungsfähigkeit und Führungskompetenz besitze. Dafür sei er in seiner verbindlichen Art in allen bisherigen Dienststellen sehr geschätzt worden.
Weitere Infos des Ministeriums der Justiz und Verbraucherschutz:
„Martin Graßhoff trat im Juli 1998 zunächst als Richter bei dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz. Es folgten Stationen als Staatsanwalt bei den Staatsanwaltschaften Kaiserslautern und Zweibrücken, wo er 2001 auch zum Staatsanwalt auf Lebenszeit ernannt wurde. Nach Abordnungen an die Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken im Jahr 2007 sowie an das Ministerium der Justiz im Jahr 2009 wurde er 2010 zum Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mainz befördert. Im Mai 2011 wurde er ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Zweibrücken. Von Oktober 2012 bis Juni 2015 übernahm er bei der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken die Funktion eines Leitenden Oberstaatsanwalts. Seit 1. Juni 2015 war Martin Graßhoff als Leitender Oberstaatsanwalt Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Zweibrücken.
Dr. Horst Hund trat im Mai 1984 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mainz in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. Nach Tätigkeiten als Richter bei den Landgerichten Bad Kreuznach und Mainz wurde er im April 1987 bei der Staatsanwaltschaft Mainz zum Staatsanwalt auf Lebenszeit ernannt. Es folgte von 1989 bis 1997 eine Tätigkeit im Ministerium der Justiz in Mainz. Im April 1997 erfolgte die Ernennung zum Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz unter Bestellung zum ständigen Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts. Von Oktober 1997 bis Mai 2006 führte er als Leitender Oberstaatsanwalt die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach, daran anschießend bis Januar 2012 die Staatsanwaltschaft Koblenz. Im Januar 2012 erfolgte die Beförderung zum Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken. Seit Dezember 2016 nimmt er die Aufgaben des Leiters der Strafvollzugsabteilung im Ministerium der Justiz wahr.
Die Generalstaatanwaltschaft Zweibrücken ist eine von zwei Generalstaatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz. Ihr Zuständigkeitsgebiet erstreckt sich über die gesamte Pfalz mit rund 1,4 Millionen Gerichtseingesessenen. Sie ist dienstvorgesetzte Behörde der Staatsanwaltschaften Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau (Pfalz) und Zweibrücken. Der Dienstaufsicht des Generalstaatsanwalts unterstehen insgesamt rund 330 Beschäftigte, darunter 112 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie 24 Amtsanwältinnen und Amtsanwälte“ (red.)