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Startseite Wissenswertes

Was steht alles in der elektronischen Patientenakte?

by Redaktion
27.11.2025
in Wissenswertes
Lesezeit: 6 mins read
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Können Patienten Fehldiagnosen in der ePA löschen lassen?

Die elektronische Patientenakte ePa verunsichert immer noch die Bevölkerung. Trotz Inkrafttreten im Oktober 2025 wird immer noch diskutiert, ob ohne Zustimmung des Patienten alle Ärzte darauf zugreifen können. Vor allem sind viele Patienten besorgt, dass auch Fehldiagnosen in der Patientenakte sind und bei weiteren Arztbesuchen immer fortgeschrieben werden. Eine Sorge, die auch einen betroffenen Patienten berührt, der mit unserer Redaktion den Kontakt aufgenommen hat und sein Leid darüber klagte, weil solche Fehldiagnosen in seiner elektronischen Patientenakte enthalten sind. Wie uns der Betroffene berichtet, wurden diese Fehldiagnosen nur zu seinem Nachteil verwertet.

Wie bekommt man also solche Fehldiagnosen in der ePA wieder gelöscht?

Wie auch der WDR am 18.10.2025 berichtet, enthalten Patientenakten oft falsche oder übertriebene Diagnosen. Seit Oktober ist die elektronische Patientenakte Pflicht. Versicherte können darin einsehen, welche Diagnosen und Behandlungen dokumentiert wurden. Doch nicht immer sind die Diagnosen richtig. Steckt dahinter ein System, damit höhere Pauschalen abgerechnet werden können?, schreibt der WDR in seinem weiteren Bericht. Versicherte können also in ihre Patientenakte einsehen, auch kontrollieren, ob alles richtig dokumentiert wurde. Durch die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) erfahren viele gesetzlich Versicherte erstmals, was Ärztinnen und Ärzte tatsächlich über ihren Gesundheitszustand dokumentiert haben und stoßen dabei auf Überraschungen: Sie finden Fehler oder sogar erfundene Krankheiten, siehe WDR-Bericht https://www1.wdr.de/nachrichten/falsche-diagnosen-in-elektronischer-patientenakte-100.html

Inhalte und Behandlungsdokumentation

In der elektronischen Patientenakte (ePA) werden medizinische Informationen und Dokumente wie Arztbriefe, Befunde, Laborberichte, Röntgenbilder und der Medikationsplan digital gespeichert. Sie bündelt diese Daten, die bisher an verschiedenen Orten wie Praxen und Krankenhäusern zu finden waren, und macht sie für Berechtigte zugänglich, um die Versorgung zu verbessern und Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Dazu gehören auch der Impf- und Mutterpass oder das Zahnbonusheft. 

  • Behandlungsdokumentation: 

Arztbriefe, Befunde, Diagnosen, Therapievorschläge und die Ergebnisse von Untersuchungen. 

  • Medikationsübersicht: 

Eine Liste der verordneten Medikamente, einschließlich der Einnahmehinweise. 

  • Impfungen und Vorsorge: 

Ein digitaler Impfpass und andere Vorsorgeinformationen, wie das Zahnbonusheft oder der Mutterpass. 

  • Bilder: 

Röntgenbilder, MRT- und CT-Berichte. 

  • Sonstige Dokumente: 

Angaben zur Organisation der pflegerischen Versorgung, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Daten aus DMP-Programmen, Rehabilitationsberichte und die Erklärung zur Organ- und Gewebespende. 

Weitere Informationen

  • Patienten haben jederzeit Zugriff auf ihre Akte, können selbst entscheiden, welche Dokumente wie detailliert eingesehen werden dürfen, und können Dokumente verbergen. 
  • Krankenkassen haben keinen Zugriff auf die Gesundheitsdaten. 
  • Ärzte, Therapeuten und Apotheken können auf die Daten zugreifen, wobei die Zugriffsrechte je nach Berufsgruppe variieren. 
  • Die ePA soll den Datenschutz gewährleisten und nur mit der Einwilligung des Patienten sensible Daten, wie beispielsweise Informationen zu psychischen Erkrankungen, in die Akte aufnehmen. 
  • Elektronische Patientenakte – BSI

Wichtige Unterlagen wie Arztbriefe, Laborbefunde oder Medikationspläne werden sicher gespeichert und sind jederzeit verfügbar, siehe LINK https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/elektronische-patientenakte/epa-fuer-alle.html#:~:text=Nein.,in%20der%20ePA%20nicht%20einsehen.

Weitere Hinweise:

Es gibt keinen zentralen Server, auf den alle Ärzte ohne Weiteres zugreifen können; der Zugriff auf Patientenakten wird durch strenge Datenschutzbestimmungen geregelt. Die elektronische Patientenakte (ePA) ermöglicht zwar den Zugriff auf eine gemeinsame digitale Akte, aber der Patient behält die Kontrolle über den Zugriff. Ärzte und andere medizinische Einrichtungen benötigen die Zustimmung des Patienten oder eine spezifische gesetzliche Grundlage, um auf die Daten zuzugreifen. 

Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA)

  • Patientenhavevollzugriff: Patienten können über eine App ihrer Krankenkasse jederzeit auf ihre ePA zugreifen und die Zugriffsrechte für verschiedene Ärzte und Einrichtungen verwalten.
  • Erteilung von Zugriffsberechtigungen: Ärzte, die den Patienten behandeln, können über die Gesundheitskarte nach einmaliger Zustimmung des Patienten für 90 Tage auf die Daten zugreifen.
  • Individuelle Einschränkungen: Patienten können den Zugriff einschränken, bestimmte Daten verbergen oder den Zugriff für bestimmte Praxen ganz verweigern.
  • Sensible Daten: Für die Speicherung sensibler Daten wie psychische Erkrankungen, Schwangerschaftsabbrüche oder genetische Untersuchungen ist eine ausdrückliche Zustimmung des Patienten erforderlich. 

Ausnahmen und weitere Aspekte

  • Keine automatische Einsicht: Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung darf ein Arzt nicht einfach die Patientenakte eines anderen Arztes einsehen.
  • Informationsaustausch: Ein Informationsaustausch zwischen behandelnden Ärzten ist möglich, wenn die Einwilligung des Patienten angenommen werden kann.
  • Sicherheit: Die ePA ist durch hohe Sicherheitsstandards geschützt, um die Vertraulichkeit der Gesundheitsdaten zu gewährleisten.
  • Widerspruchsrecht: Patienten können der automatischen Erstellung einer ePA widersprechen. 

Fehldiagnosen in der ePA

Wenn eine Fehldiagnose in der Patientenakte steht, kann dies zu weiteren falschen Behandlungen, gesundheitlichen Schäden und Schwierigkeiten bei zukünftigen Arztbesuchen oder Versicherungsanträgen führen. Patienten haben das Recht, die Akte einzusehen und fehlerhafte Einträge korrigieren oder löschen zu lassen. Bei nachweislich entstandenem Schaden können Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen den Arzt geltend gemacht werden. 

Mögliche Folgen einer Fehldiagnose in der Akte

  • Falsche Weiterbehandlung: Ein neuer Arzt könnte aufgrund der falschen Aktenlage unnötige oder schädliche Behandlungen veranlassen.
  • Gesundheitliche Schäden: Eine unzureichende oder falsche Therapie kann zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes führen.
  • Finanzielle Probleme: Es können Kosten für unnötige Medikamente, Behandlungen oder längere Arbeitsunfähigkeit entstehen.
  • Versicherungsprobleme: Eine Fehldiagnose in der Akte kann den Abschluss von Versicherungen (z. B. private Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung) erschweren oder unmöglich machen.
  • Rechtliche Konsequenzen: Eine Fehldiagnose kann als Behandlungsfehler gelten und zu Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld berechtigen. 

Was können Sie tun?

  1. Faktenprüfung und Korrektur:
  • Fordern Sie eine Kopie Ihrer elektronischen Patientenakte an.
  • Überprüfen Sie die Einträge und lassen Sie falsche Informationen korrigieren oder löschen.
  • Der richtige Weg dazu ist oft eine Kontaktaufnahme mit der behandelnden Praxis oder der Krankenkasse.
  • Wenn der Schaden bereits eingetreten ist:
    • Holen Sie im Verdachtsfall eine Zweitmeinung von einem anderen Arzt ein.
    • Informieren Sie sich bei einem Fachanwalt für Medizinrecht, um Ihre Rechte zu prüfen.
    • Sie haben eventuell Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das muss aber rechtlich geprüft werden und erfordert oft ein medizinisches Gutachten. 

Quellen: WDR, KI und Bundesgesundheitsministerium

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Schlagworte: Können Patienten Fehldiagnosen in der ePA löschen lassen?Was steht alles in der elektronischen Patientenakte
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