Eingriff in die Pressefreiheit – Oder Hass und Hetze in den sozialen Netzwerken zu legalisieren?
Wann wird im Journalismus von Zensur gesprochen? Und warum werden Gesetze von den Gerichten nicht umgesetzt? Immer öfter wird festgestellt, dass durch Hass und Hetze in den sozialen Neztwerken die Pressefreiheit eingeschränkt werden muss, und zwar dort, wo eine seriöse Berichterstattung nicht mehr stattfindet, da es sich um Blogger handelt, die freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit falsch interpretieren. Oft handelt es sich um solche Personen, die von Journalismus wenig Ahnung haben, vermutlich auch die Gesetze nicht kennen, und sich wahrlos mit Bleidigungen und Verleumdungen durch die sozialen Netze bloggen. Ihre Server stehen meist in Russland, China oder in den USA, die deutsche Gesetzgebung kommt an ihre Bleidigungen und Verleumdungen nicht ran. Dies führte immerhin dazu, dass die Politik Gesetzesänderungen beschlossen hat. Das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität trat am 03.04.2021 in Kraft. Es soll Betroffene besser schützen. Dazu beinhaltet es deutliche Strafverschärfungen. Außerdem wird durch die Pflicht sozialer Netzwerke zur Meldung von Hasspostings an das Bundeskriminalamt der Ermittlungsdruck erhöht. Schließlich können Betroffene ab dem 03.04.2021 leichter eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen. Die Gesetze sind zwar beschlossen, sie müssen auch umgesetzt werden. Dafür sind im deutschen Rechtsstaat die Staatsanwaltschaft und die Richter zuständig. Staatsanwälte müssen gegen die Betroffenen Klageverfahren einleiten, die Verurteilung ist die Aufgabe des zuständigen Richters. Auch muss sich die Poltik um eine Lösung bemühen, wie man damit umgeht, wenn Server solcher Blogger im Ausland stehen.
Zensur: Nicht immer ein Versuch von Kontrolle?
Zensur (lateinisch censura) ist der Versuch der Kontrolle menschlicher Äußerungen. Sie führt bei Bedarf zu rechtskonformen oder außerrechtlichen Sanktionen, etwa zur Behinderung, Verfälschung oder Unterdrückung von Äußerungen vor oder nach ihrer Publizierung. In WIKIPEDIA wird erklärt „Durch restriktive Verfahren – ausgeübt u. a. durch staatliche Instanzen, religiöse oder private (etwa privatwirtschaftliche) Stellen – soll die frei zugängliche Information durch Massenmedien oder durch persönlichen Informationsverkehr eingeschränkt oder unterbunden werden, um den Diskurs zu kontrollieren, den freien Wettbewerb von Ideen zu unterbinden und die Verbreitung unerwünschter oder gesetzeswidriger Inhalte zu unterdrücken oder zu verhindern.
Vor allem Nachrichten, künstlerische Äußerungen und Meinungsäußerungen sind Gegenstände der Zensur. Die Zensur dient dem Ziel, das Geistesleben in religiöser, sittlicher oder politischer Hinsicht zu kontrollieren. Diese Kontrolle wird laut WIKIPEDIA damit begründet, man wolle oder müsse schutzbedürftige Gesellschaftsgruppen vor der schädlichen Wirkung solcher Inhalte bewahren. So begründete die katholische Kirche ihr Verbot häretischer Schriften mit dem Schutz des Glaubens. Schon früh wurde auch Sittlichkeit als Argument herangezogen. Von Seiten der von Zensur Betroffenen und auch in wissenschaftlichen Untersuchungen wurde und wird der Vorwurf erhoben, der wahre Beweggrund der Zensur seien der Schutz und der Machterhalt der sie ausübenden Eliten. Es betrifft vorwiegend die Pressefreiheit, die man zur Zensur nötigt.
Was versteht man unter Pressefreiheit?
Pressefreiheit: genauer die äußere Pressefreiheit, ist das Recht von Einrichtungen des Rundfunks, der Presse und anderer Medien auf ungehinderte Ausübung ihrer Tätigkeit, vor allem auf die staatlich unzensierte Veröffentlichung von Nachrichten und Meinungen. Die Presse- oder Medienfreiheit soll die Informationdsfreiheit, die freie Meinungsbildung und -äußerung, die pluralistische Meinungsvielfalt und damit die demokratische Willensbildung sowie die Transparenz und Kontrolle der Politik durch die Öffentliche Meinung gewährleisten. Die Idee der Freiheit speziell der Nachrichten- und Meinungspresse wurde insbesondere in der Zeit der Aufklärung entwickelt.
In Deutschland gewährleistet Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland die Pressefreiheit gemeinsam mit der Meinungsfreiheit, der Rundfunkfreiheit und der Informationsfreiheit. Details zu Rechtsfragen regelt heute das Medienrecht, speziell das Presserecht. Die Schweizer Bundesverfassung spricht von Medienfreiheit und bringt damit zum Ausdruck, dass dieses Grundrecht nicht nur für das gedruckte Wort, sondern auch für andere Mittel der Kommunikation gilt. Den Unterschied zwischen Presse- und Meinungsfreiheit erklärt auch die Bundeszentrale für politische Bildung in ihrem Bericht vom 03.09.2020, den man im Netz etwas aufrufen kann. Oft werde im Grundgesetz davon gesprochen, dass die Medien Freiheit haben. Oft werde dabei von Pressefreiheit gesprochen, dabei gehe es aber um die Freiheit aller Medien. Medien seien zum Beispiel das Internet, das Fernsehen, das Radio oder die Zeitung. Die Menschen, die für die Medien verantwortlich sind, entscheiden selbst, siehe den Bericht der Bundeszentrale für politische Bildung hierzu: https://www.bpb.de/themen/politisches-system/politik-einfach-fuer-alle/236732/es-gilt-meinungsfreiheit-und-pressefreiheit/.
Quelle: Teile des Textes aus WIKIPEDIA