Viele Fragen aus dem Publikum – „Justiz-Geschädigte“ äußern sich kritisch über Fehl-Urteile von RichterInnen
Bei der letzten Veranstaltung des Vereins gegen Rechtsmissbrauch (VGR) gemeinsam mit der Manfred-Klagstiftung Anfang Mai in Frankfurt am Main, konnte Christine Kern über Beistand bei Gericht und die wichtige Prozessbeobachtung aufklären. Als Einstieg erklärte sie, wie viele Fehl-Urteile zustande kommen. Prozessbeobachter seien deshalb bei Verhandlungen sehr wichtig, damit die Richter und Richterinnen erkennen, dass ihre Arbeit beobachtet wird. Jeder der Prozessbeobachter sollte daher einen Stift dabei haben und fleißig mitschreiben, was von einem/einer RichterIn gesprochen wird. Das helfe am Ende oft, dass Fehl-Urteile erst garnicht zustande kommen. Dass diese Veranstaltung wieder sehr gut besucht war, hing vermutlich auch an dem Thema. Wie Kern erzählt, scheuen Richter und Staatsanwälte die Öffentlichkeit wie der „Teufel das Weihwasser“.
In einem anschließenden Gespräch, das NACHRICHTEN REGIONAL mit Christine KERN führen konnte, wurde deutlich, wie wichtig es der Referentin ist, dass gerade von der Justiz die Gesetze wegen ihrer zu fällenden Urteile eingehalten werden. Dabei erinnerte sie nochmals ausdrücklich an Artikel 1 des Grundgesetztes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, ein Grundrecht, das jedem Menschen zustehe, sagt Kern. Sie verweist dabei auf verschiedene Urteile, auch auf einige vom Bundesgerichtshof.
Wie Christine KERN weiter erläutert, werde immer häufiger festgestellt, dass es sich mittlerweile bei den deutschen Gerichten um „Geschäftsmodelle“ handele, die da lauten „Rechtsmittelverfahren“, die der „Beleidigungen“ und vor allem die der „Richterbeleidigung“, was mehr und mehr genutzt wird, um einen Strafbefehl auszustellen, um Strafprozesse zu verkürzen. Genau dort müssen die Prozessbeobachter zum Einsatz kommen, um solche Strafbefehle zu verhindern. Sie erklärt auch, dass die Staatsanwaltschaft für ihre Strafverfahren und ihre Strafbefehle „pönale Quoten“ brauche, um die Kassen der Gerichte klingen zu lassen. „Strafbefehle sind daher derzeit ein gängiges Prinzip“, weiß Kern weiter zu berichten. Um Strafverfahren von Beginn an zu beobachten, brauche man daher solche Prozessbeobachter, um RichterInnen genau zu beobachten. Sie schlägt in diesem Zusammenhang vor, in ganz Deutschland für Prozessbeobachter zu werben.
Am Ende der Veranstaltung wurden viele Fragen an die Referentin des Abends gestellt, u.a. auch kritische, wie zum Beispiel, wann ein Revisionsverfahren durchzuführen ist. Kern erklärte, dass sie keine Rechtsberatung machen darf, dafür gebe es Rechtsanwälte. Ihre Aufgabe beim VGR bestehe darin, aufzuklären, damit durch den Erfahrungsaustausch „Justiz-Willkür“ transparent und öffentlich wird und „Fehl-Urteile“ vermieden werden können.
Zum Auftakt der Veranstaltung erklärte Karl-Heinz Schuchardt den derzeitigen Stand der Dinge beim Frankfurter VGR. Er wies darauf hin, dass sich Manfred Klag von der Manfred-Klagstiftung seit längerem bemühe, dass eine ordentliche Mitgliederversammlung des VGR zustande kommt, damit ein neuer Vorstand gewählt und der Verein wieder handlungsfähig wird. Deshalb sei Klag im Gespräch mit einem Rechtspfleger beim Registergericht Frankfurt. Er und Klag seien zuversichtlich, dass in absehbarer Zeit eine Eintragung im Registergericht erfolgen könne.