Unterbringung eines Betroffenen ins Gefängnis und Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie war u.a. Thema des Abends
Jeden ersten Montag im Monat treffen sich „Justiz-Opfer“ und „Justiz-Geschädigte“ in Frankfurt am Main, um ihre Geschichten zu erzählen oder sich Rat zu holen, wie man sich als Prozessbeobachter bei Gerichtsverfahren gegenseitig unterstützen kann. Organisiert werden die Treffen von der Manfred-Klagstiftung gemeinsam mit dem Verein gegen Rechtsmissbrauch (VGR). Immer neue Betroffene von „Justiz-Willkür“ kommen inzwischen nach Frankfurt am Main. Man kann es einfach nicht glauben, was man an einem solchen Abend alles zu hören bekommt.
So auch am vergangenen Montag, wo einige neue Gesichter in Frankfurt zu sehen waren. Einige Betroffene von „Justiz-Willkür“ hatten den weiten Weg in Kauf genommen, um über ihre Leidensgeschichte zu berichten. Ein Mann hat an diesem Abend erzählt, wie er nach einem Gerichtsurteil des Landgerichtes Landau zwei Jahre und zwei Monate in der Psychiatrie in Klingenmünster eingesperrt wurde. Das sei vor 12 Jahren gewesen. Seit dieser Zeit kämpfe er für die Gerechtigkeit in eigener Sache. Dem vorausgegangen seien mehrere Plakatierungen in der Stadt Landau gegen verschiedene Behörden sowie Politiker. Dies habe er getan, um auf Missstände aufmerksam zu machen. Weil er auch Betreiber einer eigenen Webseite sei, wo er immer wieder auf diese Missstände aufmerksam gemacht habe, sei er auch schon im Gefängnis und in der Psychiatrie gelandet. In der Psychiatrie sei ihm vom damaligen Leiter bestätigt worden, dass er noch niemals gewalttätig gewesen sei, auch nicht gegen seine Mutter, die während seines Aufenthaltes in Klingenmünster verstorben sei. Jetzt drohe ihm, dass das Haus seiner Mutter, das er nach ihrem Tode geerbt hat, unter den „Hammer“ kommt, weil er die hohen Kosten, die die Stadt Landau wegen des Entfernens seiner Plakatierungen erhebt, nicht bezahlen will.
Ein anderer Webseitenbetreiber aus Landau habe auf seiner Seite darauf hingewiesen, dass der Verurteilte wegen einer Begutachtung am 16.01.2012 in die Psychiatrie eingeliefert worden sei. Wie der Mann weiter erzählt, habe er sich nie persönlich begutachten lassen, das Gutachten sei durch Aktenlage erstellt worden. Dennoch habe dieses Gutachten zur Beendigung des Maßregelvollzugs geführt. Ein ehemaliger Richter habe ihn aus der Psychiatrie herausgeholt. Seine weitere Geschichte hört sich an wie ein Kriminalroman.
Anschließend konnte die Redakteurin von NACHRICHTEN REGIONAL lange mit dem Betroffenen diskutieren, der auch verschiedene Unterlagen zur Verfügung stellte und auch auf seine Webseite verwiesen hatte. U.a. wurde auch die Entscheidung des BVerfG, 2 BvR 882/09 vom 23.3.2011, Absatz-Nr. (1 – 83), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20110323_2bvr088209.html herangezogen, wonach am 23.03.2011 vom Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde von Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah, Kanzleien in Karlsruhe und Straßburg, die er für seinen Mandanten P. wegen seiner Zwangsbehandlung eingereicht hatte, stattgegeben wurde. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht – zweiter Senat – unter Mitwirkung von Präsident Voßkuhle, der Richter Di Fabio, Mellinghoff, Lübbe-Wolff, Gerhardt, Landau, Huber und Herrmanns in Karlsruhe entschieden, dass die Ankündigung einer Zwangsmedikation des Pfalzklinikums Klingenmünster vom 28.09.2006 rechtswidrig war. Und deshalb der Beschluss des Landgerichts Landau (Az.: 2 StVK) vom 16.10.2008 und des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 18.03.2009 (Az.: 1 Ws 365/08 Vollz.) wieder aufgehoben werden musste. Hier die Entscheidung dazu: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-028.html
Immer öfter kommen Menschen mit solchen Geschichten und Problemen nach Frankfurt am Main zum Verein gegen Rechtsmissbrauch (VGR), um ihren Leidensweg in der Justiz vorzutragen. Wenn auch nicht immer geholfen werden kann, ist es dennoch wichtig, zuzuhören, um gemeinsam nach Möglichkeiten suchen zu können, wie man hier weiterhelfen kann. Das nächste Treffen in Frankfurt am Main findet am Montag, den 2. Dezember 2024, 18.30 Uhr, im SAALBAU Gallus, Frankenallee 111, 60326 Frankfurt am Main, statt.