Muss möglicherweise ein Vermächtnis umgesetzt werden?
In einer Rund-mail an alle Mitglieder hat der Vorsitzende des Verein gegen Rechtsmissbrauch (VGR) Frankfurt, Karl-Heinz Schuchardt, gestern mitgeteilt, dass sich der Kampf um den Eintrag ins Vereinsregister beim Amtsgericht Frankfurt gelohnt habe, nachdem eine Neuwahl am 30.06.2024 ordnungsgemäß stattgefunden habe und der Eintrag nach dem Tod des verstorbenen Vorsitzenden Horst Trieflinger jahrelang verhindert worden sei. Ende Dezember letzten Jahres sei der Eintrag nun durch seine Intention erfolgt, schreibt Schuchardt weiter. Somit könne das Erbe eines verstorbenen VGR-Mitglieds angenommen werden. Das Mitglied sei im Mai letzten Jahres verstorben.
Schuchardt teilt allen Mitgliedern mit, dass sich diese Erbschaft bereits in der Abwicklung befinde, die dem VGR viele Vorteile bringe. Nur soviel: Es könnte sich möglicherweise um ein Vermächtnis des Verstorbenen handeln, das der VGR in seinem Sinne weiterführen muss? Soll heißen: Der Verstorbene könnte verfügt haben, dass mit seinem Vermögen vom VGR Beratungsstellen für Betroffene und Mitglieder einzurichten sind, um Justiz-Geschädigten, die durch den Staat finanziell geschädigt wurden, zu helfen?
Wie Schuchardt weiter mitteilt, habe der VGR in der Vergangenheit mit vielen Unzulänglichkeiten des Registergerichts Frankfurt zu kämpfen gehabt. Er spricht von Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und über Einschüchterung des Frankfurter Gerichtspersonals gegenüber Personen des VGR. Durch seine Hartnäckigkeit habe er jedoch erreichen können (Beschwerdeschreiben, Widersprüche und dergleichen), dass Ende Dezember 2024 der Verein gegen Rechtsmissbrauch im Vereinsregister eingetragen werden konnte. Bis letztendlich das Erbe des verstorbenen VGR-Mitglied vom Verein angetreten werden könne, seien noch einige Hürden zu überwinden, teilt Schuchardt in diesem Zusammenhang mit. Das größte Problem bestehe derzeit mit einigen VGR-Mitgliedern, deren Aktivitäten nur darin bestünden, an das Erbe zu kommen. Namentlich wird die Manfred-Klag-Stiftung und deren Anhänger genannt. Auch ehemalige Mitglieder, die sich für ein Vorstandsamt wählen lassen wollten, allerdings mit ihrer Bewerbung scheiterten, sind als „Drahtzieher“ genannt worden.
Über den derzeitigen Zustand des VGR will Schuchardt nicht nur beim nächsten Treffen, am Montag, den 05.05.2025 in Frankfurt ab 18 Uhr im Saalbau GALLUS informieren, er will auch alle Landtagsabgeordnete in Hessen und die Mandatsträger des Deutschen Bundestages davon in Kenntnis setzen.
Zum nächsten Treffen in Frankfurt am Main am 05.05.2025 sind alle Interessierten und VGR-Mitglieder recht herzlich eingeladen. Näheres kann man auch erfragen unter info@schuchardt.com