Rechtliche Prüfung des Nachlassgerichts noch nicht abgeschlossen
Im Mai 2024 ist ein Mitglied des Frankfurter Vereins gegen Rechtsmissbrauch (VGR) verstorben und hat dem Verein ein beachtliches Erbe hinterlassen. Vom Nachlassgericht in Bremervörde wurden die amtierenden Vorstandsmitglieder, die am 30. Juni 2024 neu gewählt wurden, über die Erbschaft informiert. Diese Neuwahl, die nach dem Tod des langjährigen Vorsitzenden Horst Trieflinger erforderlich wurde, der im Juni 2019 verstorben ist, wurde im November 2024 ins Vereinsregister beim Amtsgericht Frankfurt eingetragen. Zum 1. Vorsitzenden wurde in der Mitgliederversammlung Karl-Heinz Schuchardt gewählt, als Stellvertreter wurde Manfred Klag und als Schatzmeisterin Patricia Hudy ins Vereinsregister eingetragen.
Seit Bekanntwerden der Erbschaft an den Verein tobt inzwischen ein erbitterter Machtkampf innerhalb der Vorstandschaft, die Ziele des Vereins, nämlich Mitglieder bei Gerichtsverfahren zu unterstützen, bleiben seither auf der Strecke. Viele Vereins-Mitglieder sind deshalb verunsichert, rufen in unserer Redaktion ständig an und fragen nach, ob es bezüglich der Erbschaft an den VGR etwas Neues gibt. Weil NACHRICHTEN REGIONAL bereits seit Jahren über die aktuellen Geschehnisse im Verein berichtet, hat unsere Redaktion eine Presseanfrage an das Nachlassgericht in Bremervörde gerichtet und einige wichtigen Hinweise von der zuständigen Richterin erhalten.
Die Richterin teilt unserer Redaktion auf unsere Anfrage mit, dass noch keine Entscheidung über den Erbschaftsantrag vorliegt, weil die rechtliche Prüfung noch nicht abgeschlossen ist. Das Nachlassgericht prüfe im Erbscheinverfahren auch die Vertretungsbefugnis des Vereinsvorstandes. Für bereits gestellte Erbscheinsanträge sei die Vertretungslage maßgeblich, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nach Register- und Satzungslage galt; eine spätere Satzungsänderung der Vertretungsregelung berühre die Wirksamkeit dieser Anträge grundsätzlich nicht. Die Rechtmäßigkeit einer Satzungsänderung im laufenden Erbscheinverfahren wäre nur dann zu überprüfen, wenn der Verein weitere Erklärungen im Verfahren abgeben möchte. Sofern in einem Erbscheinverfahren Einwände gegen den beantragten Erbschein erhoben würden, habe sich das Nachlassgericht mit diesen auseinanderzusetzen und zu prüfen, ob diese dem Erlass des Erbscheins entgegenstehen.
Inzwischen liegen der Redaktion von NR umfangreiche Unterlagen vor, auch ein Schreiben vom 26.05.2026 eines Mitgliedes des Vereis an das Nachlassgericht in Bremervörde, unterzeichnet gemeinsam von ihr und der Schatzmeisterin. Auf dem Anschreiben unterzeichnet das Mitglied als Vorsitzende des VGR. Sie will einiges über das Erbe an den VGR wissen und teilt dem Nachlassgericht gleichzeitig mit, dass in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung Karl-Heinz Schuchardt als Vorsitzender abgewählt worden sei und der Eintrag des neu gewählten Vorstandes noch nicht im Registergericht Frankfurt erfolgt sei. Als Begründung führte das VGR-Mitglied an, dass Schuchardt gegen seine Abwahl geklagt habe, allerdings den Prozess verloren hätte. Der Streit im Frankfurter Verein scheint inzwischen zu eskalieren.
Von der zuständigen Richterin wollte daher unsere Redaktion außerdem wissen: Wenn der VGR aufgelöst werden müsste, weil kein rechtmäßig gewählter Vorstand mehr existiert, ob dann der Erbschein überhaupt noch auf diesen Verein ausgestellt werden kann? Die Rechtslage erklärte sie wie folgt: „Sollte aktuell kein rechtmäßig gewählter Vorstand existieren, betrifft dies primär die Vertretung und Antragstellung, nicht die Erbfähigkeit des Vereins. Ein Erbschein kann daher materiell-rechtlich noch auf den Verein lauten, sofern er im Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht erloschen war“.
Wissen wollte unsere Redaktion auch, was mit dem Erbe passiert, wenn es nicht an den VGR übergehen werden kann? Mitgeteilt wurde uns von der Richterin: „Zunächst würde geprüft werden, ob sich dem Testament eine Ersatzerbenregelung entnehmen lässt oder ob sich diese im Wege der ergänzenden Testamentsauslegung ermitteln lässt. Lässt sich kein ersatzweise Bedachter ermitteln, bleibt die Zuwendung insoweit unwirksam. Das Nachlassgericht prüft dann, ob eine gesetzliche Erbfolge in Betracht kommt“. Falls auch dies ausscheide, falle der Nachlass dem Staat (Fiskus) als Erben zu. Mitgeteilt wurde uns auch auf diesem Wege, dass laufende Klageverfahren und Strafanzeigen gegen Personen, die dem neu gewählten Vorstand angehören, die Entscheidung über eine Erbschaft nicht hemmen.
Festgestellt wird in diesem Zusammenhang, dass ein diesbezügliches Schreiben bereits am 07.01.2026 von Manfred Klag als stellvertretender Vorsitzender an das Nachlassgericht gerichtet wurde. Unterschrieben von ihm und der Schatzmeisterin Patricia Hudy, worin wiederum deutlich gemacht wurde, dass Karl-Heinz Schuchardt als Vorsitzender in einer a.o. Mitgliederversammlung abgewählt wurde. Moniert und kritisiert wird von einigen Mitgliedern schon lange, dass sich Manfred Klag im VGR in den Vorstand habe wählen lassen und gleichzeitig die Manfred Klagstiftung in Rheinland-Pfalz gegründet habe, inzwischen allerdings seinen festen Wohnsitz auf Zypern hat. Mehr als bedenklich finden viele, die noch dem Verein als Mitglied angehören, dass die Satzung des VGR vom neu gewählten Vorstand dahingehend geändert wurde, dass bei einer Auflösung des VGR, das Vermögen an die Klag-Stiftung fließen soll.
So wie die Rechtslage derzeit einzuschätzen ist, kann es noch lange dauern, bis die Prüfung über den Erbschein abgeschlossen ist. Denn es handelt sich um ein sehr aufwendiges und kompliziertes Prüfverfahren. Zu wünschen ist allemal, dass das Erbe des verstorbenen VGR-Mitgliedes in die richtigen Hände fällt. Sollte das Erbe an den Staat (Fiskus) fließen, würde das dem Land Niedersachen zu Gute kommen, dem Bundesland, wo der Verstorbene vor seinem Tode gelebt hat.
Die spannende Entscheidung des Nachlassgerichts in Bremervörde ist abzuwarten. Wir bleiben weiterhin am Ball und werden unsere Leserinnen und Leser auf dem Laufenden halten.









