Selbst ernanntem Vorstand wird Veruntreuung des Vereinsvermögens vorgeworfen
Die Lage beim Frankfurter Verein gegen Rechtsmissbrauch spitzt sich weiter zu. Wegen eines Pfändungsbeschlusses der Gerichtskasse des Amtsgerichts Frankfurt, wurde kurzerhand von den beiden VGR-Mitgliedern Manfred Klag und Patricia Hudy das Konto bei der Sparkasse aufgelöst und ein neues Konto für den Verein bei der GLS Gemeinschaftsbank in Bochum eröffnet. Ohne Befugnisse handelten Klag und Hudy weiter, und haben wegen dieser Rechtsstreitigkeiten sogar einen Rechtsanwalt beauftragt. Mit diesen Handlungen hätten die beiden handelnden Personen einen Versuch der Umgehung des Pfändungsbeschlusses unternommen, was eine Straftat sei, wird unserer Redaktion berichtet.
Wie NACHRICHTEN REGIONAL inzwischen erfahren hat, ist das neue Konto des VGR bereits wieder aufgelöst worden. Etliche Strafanzeigen liegen der Frankfurter Staatsanwaltschaft vor. Ein Aktenzeichen wurde dem Vorsitzenden Karl-Heinz Schuchardt bereits von dem sachbearbeitenden Staatsanwalt in Frankfurt bekanntgegeben. Weitere sechs Strafanzeigen seien in Bearbeitung, jedoch noch nicht mit einem Aktenzeichen versehen. Es wird vermutet, dass die beiden selbst ernannten Vorstandsmitglieder Klag und Hudy die Mitgliedsbeiträge auf das neue Vereinskonto von den Mitgliedern überweisen lassen wollten. Beauftragt für diese Rechtsstreitigkeiten wegen des Pfändungsbeschlusses wurde Rechtsanwalt Sven Hartmann, eine Kanzlei die Büros in Bad Kreuznach, Mainz und Wiesbaden haben, https://www.ckb-anwaelte.de/team/sven-hartmann/.
Wie NR aus einem Rundschreiben erfahren hat, resultiert der Pfändungsbeschluss der Gerichtskasse aus einer Klage von Klag und Hudy gegen die Sparkasse Frankfurt, wofür beim Amtsgericht Frankfurt Gerichtskosten in Höhe von 4.100,50 Euro angefallen sind, in der nächsten Instanz vor dem Landgericht Frankfurt, seien weitere Kosten in Höhe von 4.074,50 Euro entstanden. Wie Schuchardt mitteilt, habe der neu gewählte Vorstand keine Befugnis für eine solche Klage gehabt.
Wie dem Rundschreiben weiter zu entnehmen ist, fand am 18.12.2025 die letzte Gerichtsverhandlung in Frankfurt statt. Wenn man den Inhalt des Rundschreibens richtig interpretiert, wurde der Streitwert der Verfahren auf inzwischen 102.500 Euro vom Gericht festgesetzt. Vielen Mitgliedern des VGR sei bekannt, dass eine weitere Mitgliederversammlung am 09.11.2025 in den Geschäftsräumen der Patricia Hudy durchgeführt worden seien, heißt es in der Mitteilung weiter. Fünf Vorstandsmitglieder, drei davon nicht eingetragen und sechs weitere Mitglieder seien anwesend gewesen. Einziges Ziel sei gewesen, die Grundlage dafür zu schaffen, das Vereinsvermögen direkt in die Manfred Klagstiftung zu überführen.
Wie lange es nun mit dem Streit innerhalb des Frankfurter Vereins gegen Rechtsmissbrauch in dieser Form noch so weiter geht, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, auch nicht, was mit dem Erbe, das ein verstorbenen VGR-Mitglied dem Verein vermacht hat, passiert. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis von Behördenseite die „Notbremse“ gezogen wird. Bei einem vom Gericht festgesetzten Streitwert von über 100.000 Euro ist nicht lange zu überlegen, wohin der Weg führt. Keiner der Mitglieder weiß wirklich, über welches Vermögen der VGR noch verfügt. Bei Zahlungsunfähigkeit eines Vereis droht lediglich die Insolvenz.
Wir bleiben also weiterhin am Ball und werden über weitere aktuelle Entwicklungen unsere Leserinnen und Leser auf dem Laufenden halten.












