OLG Frankfurt nimmt Beschwerden von Dr. Karl-Peter Vökl an
Der Streit beim Frankfurter Verein gegen Rechtsmissbrauch (VGR) wegen der Eintragung ins Vereinsregister Frankfurt am Main geht weiter, weil der im Jahre 2020 gewählte Notvorstand, Dr. Karl-Peter Völkl, nicht im Vereinsregister eingetragen wurde. Dass ein Notvorstand einzutragen ist, sei laut Vereinsrecht und BGB allerdings die Rechtslage, ist sich Völkl sicher und verweist auf einen damals eingeschalteten Rechtsanwalt. Weil es keine Einigung mit dem Rechtspfleger gibt, schreibt Völkl dies auch der Gerichtspräsidentin des Amtsgerichts Frankfurt, Susanne Wetzel. Seit längerer Zeit geht die Korrespondenz zwischen ihm und dem Registergericht in Frankfurt nunmehr hin und her. Weil der zuständige Rechtspfleger des Amtsgerichts keine Einsicht hat, richtete K.-P. Völkl als damals gewählter Notvorstand auch mehrere Beschwerdeschreiben an das OLG Frankfurt. Am 08. August erhielt er die Antwort, dass die Berufungsschrift bearbeitet wird und ein entsprechendes Aktenzeichen erhält. Völkl ist sich auch sicher, dass die durchgeführten Neuwahlen am 30.06.2024, die durch Einberufung einer Mitgliederversammlung durch ein zurückgetretenes ehemaliges VGR-Vorstandsmitglied, keine Rechtsgrundlage hat und diese Neuwahlen daher zu annullieren sind.
Auf die jahrelangen Beschwerden von Dr. Völkl, der in Lüdinghausen in einer a.o. Mitgliederversammlung von VGR-Mitgliedern als Notvorstand nach dem Tod des 1. Vorsitzenden Horst Trieflinger im Jahre 2020 gewählt wurde, ging weder das Registergericht, noch das Amtsgericht Frankfurt am Main ein. Es ging damals wie heute um rechtliche Auseinandersetzungen zwischen ihm und dem zuständigen Rechtspfleger, der wohl eine andere Rechtsauffassung vertritt. Dieser Streit gipfelte inzwischen darin, dass Völkl die Gerichtspräsidentin Susanne Wetzel einschalten musste, um die Rechtslage nochmals ausführlich zu erläutern. Im Grunde geht es bei den Streitigkeiten immer noch darum, dass die damals im Einsatz gewesene Rechtspflegerin versäumt hatte, Völkl als Notvorstand im Vereinsregister einzutragen, so dass durch dieses Versäumnis alle danach stattgefundenen Neuwahlen nach seiner Rechtsauffassung auch nicht zulässig waren. Nachdem nunmehr das OLG Frankfurt den Eingang und die Bearbeitung der erneuten Beschwerdeschreiben von Dr. K.-P. Völkl bestätigte und mit einem Aktenzeichen versehen hat, ist abzuwarten, welche Entscheidung wegen Völkls Beschwerden ergeht.
Viele Justizopfer, die in den VGR vor Jahren eingetreten sind, um sich dort Hilfe zu holen, erwarten mit Spannung, wie es beim Verein gegen Rechtsmissbrauch in Frankfurt weitergeht. Sollten alle Wahlen nach dem Jahre 2020 wegen Rechtsfehlern annulliert werden müssen und Dr. Völkl als Notvorstand ins Vereinsregister eingetragen werden müsste, würden die Karten wieder neu gemischt. Zumindest wäre Völkl rechtlich legitimiert, eine a.o. Mitgliederversammlung einzuberufen und Neuwahlen durchführen zu lassen.
NACHRICHTEN REGIONAL bleibt für Sie am Ball und wird über den weiteren Fortgang berichten.