Bearbeitungsdauer lässt sich nicht abschätzen
Die neu gewählten Vorstandsmitglieder des Frankfurter Verein gegen Rechtsmissbrauch (VGR) müssen noch auf den Erbschein warten, das hat NACHRICHTEN REGIONAL heute von der Richterin des Nachlassgerichts in Bremervörde erfahren. Die Richterin teilt unserer Redaktion folgendes mit: „Ein Erbschein ist noch nicht erteilt worden. Die rechtliche Prüfung dauert noch an. Die konkrete Bearbeitungsdauer lässt sich nicht abschätzen“. So der aktuelle Stand über das Erbe, das ein verstorbenes Mitglied im letzten Jahr dem VGR vermacht hat.
Wie die Richterin der Redaktion von NR weiter mitteilt, werde, für den Fall, dass das Nachlassgericht den Erbschein wie beantragt erlassen möchte, zunächst ein Feststellungsbeschluss dahingehend erlassen werden, dass das Nachlassgericht die zur Erteilung des beantragten Erbscheins erforderlichen Tatsachen (also die Erbfolge) für festgestellt erachtet. Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses werde sodann ausgesetzt und die Erteilung des Erbscheins bis zur Rechtskraft des Beschlusses zurückgestellt. „Der Beschluss unterliegt demnach, im Falle einer Beschwerde, noch der Überprüfung durch das Oberlandesgericht Celle. Erst nach Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses kann der Erbschein erteilt werden“. Für den Fall, dass das Nachlassgericht allerdings den Antrag zurückweisen möchte, stehe dann den dadurch beschwerten Beteiligten ebenfalls das Rechtsmittel der Beschwerde zu. Und das kann dauern!!!
Das ist zumindest die aktuelle Rechtslage beim Nachlassgericht Bremervörde, was sicherlich auch für alle VGR-Mitglieder von Interesse sein könnte. NACHRICHTEN REGIONAL steht in ständigem Kontakt mit der Richterin des Nachlassgerichtes in Bremervörde. Sobald es diesbezüglich was Neues gibt, wird NR darüber berichten.










