Keine Eintragung im Vereinsregister wegen Anfechtungsklagen
Am 27.01.2026 erließ das Amtsgericht Frankfurt einen Beschluss, dass die durchgeführten Neuwahlen des VGR am 01. September 2025 wegen anhängigen Verfahren ausgesetzt werden. Als Begründung wurde genannt, dass das Gericht das Eintragungsverfahren aus wichtigem Grund gemäß § 21 Absatz 1 aussetzen kann, wenn andere Verfahren anhängig sind. Ein solcher Grund liege vor, weil Anfechtungsklagen gegen die Neuwahlen dem Gericht vorliegen. Zur Vorsitzenden hatte sich am 01. September 2025 Christine KERN wählen lassen, als Stellvertreter wurde Manfred Klag und zur Schatzmeisterin Patricia Hudy gewählt.
Wie inzwischen von dem Vorsitzenden Karl-Heinz Schuchardt zu erfahren war, sind mittlerweile gegen alle Helfer von Manfred Klag insgesamt 5 weitere Klagen anhängig und 8 Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung, Betrug, Veruntreuung, Verleumdung und alle noch infrage kommenden Delikte. Wie unsere Redaktion weiter erfahren hat, hält sich Klag immer noch in Zypern, seinem Wohnsitz, auf. Alle vom 01.09.2025 gefassten Beschlüsse wurden für nichtig erklärt. Gerügt wurden u.a. vom Gericht mehrere Einladungsmängel, außerdem sei die Anfechtungsklage vorgreiflich zu behandeln und sei deshalb auch nicht aussichtslos.
Obwohl dieser Beschluss am 27.01.2026 vom Amtsgericht Frankfurt ergangen ist, wurde gerade von diesem selbst ernannten Vorstand Kern, Klag und Hudy eine erneute Mitgliederversammlung für Sonntag, den 15. März 2026, 13 Uhr, Eschersheimer Landstrasse 182, im Laden Spieletruhe – Buchtruhe, Gewerberäume von Patricia Hudy, einberufen. Auf der Tagesordnung stehen u.a. der Sachstandsbericht des Vorstandes sowie eine Satzungsänderung. Vom Finanzamt Frankfurt soll durch Antrag die Gemeinnützigkeit anerkannt werden.
Diesem Vorhaben der selbst ernannten Vorstandsmitgliedern KERN, KLAG und HUDY wurde durch den Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt vom 27.01.2026 zunächst einmal ein „Riegel“ vorgeschoben. Wie Schuchardt in einem weiteren Rundschreiben informiert, habe er beim Amtsgericht Bremervörde wegen des Erbes an den Verein, einen Teil der Akte eingesehen können. Wegen dem beantragten Erbschein durch einen Notar sei nun von ihm Rechtsmittel eingelegt und damit das Verfahren blockiert worden.
Wie es beim VGR in Frankfurt weitergeht, behalten wir im Auge und werden – wenn es was Neues gibt – unsere Leserinnen und Leser darüber informieren.












