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Verwaltungsstab der Stadt Speyer trifft weitere Entscheidungen in der Coronakrise

by Karin Hurrle
18.04.2020
in Speyer
Lesezeit: 3 mins read
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Unbedingt Landesverordnung einhalten – Und im öffentlichen Nahverkehr Schutzmasken tragen 

Am Samstag, 18. April 2020 hat der Verwaltungsstab der Stadt Speyer unter der Leitung von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler  getagt und auf Grundlage der Beschlüsse von Bund und Ländern vom Mittwoch, 15. April 2020 sowie der Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz folgende Entscheidungen getroffen: Alle Publikumsbereiche der Stadtverwaltung Speyer bleiben für die Öffentlichkeit bis einschließlich Sonntag 3. Mai 2020 geschlossen. In dringenden Fällen, beispielsweise bei unaufschiebbaren Terminsachen, ist weiterhin eine telefonische Terminvereinbarung möglich.  Die Stadt Speyer informiert, dass angesichts Corona-Pandemie vorerst alle städtischen Kultureinrichtungen und Veranstaltungsstätten bis einschließlich Mittwoch, 6. Mai 2020 geschlossen bleiben. Dazu gehören unter anderem die Stadthalle, Städtische Galerie, die Heiliggeistkirche, das Kinder- und Jugendtheater, die Winkeldruckerey sowie das Zimmertheater.   Darüber hinaus werden alle städtischen Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020 abgesagt. Entfallen werden demnach der Kinder- und Jugendflohmarkt am 2. Mai 2020, der Stoffmarkt am 3. Mai 2020, der Töpfer- und Kunsthandwerkermarkt am 16. und 17. Mai  2020,  das Fest „Voll was los“ auf dem Berliner Platz am 9. Mai 2020, die Kult(o)urnacht am 5.  Juni 2020 sowie Jazz im Rathaushof vom 20. bis 23. August 2020. Das Brezelfest und das Siedlerfest wurden bereits abgesagt. Mit den externen  Veranstaltern  des Musikfestes, der Kaisertafel und des Mittelalterlichen Phantasie Spektakulums finden im Laufe der nächsten Woche gesonderte Gespräche statt.   Alle Stadtteilfeste werden bis einschließlich Juli 2020 abgesagt. Ob und welche Stadtteilfeste  ab August 2020 stattfinden können, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.   Gemäß den Vorgaben des Landes wird Verkaufsstellen des Einzelhandels ab Montag 20. April 2020 ein Verkauf auf bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche sowie Eisdielen und Eiscafés der Straßenverkauf von Eis ermöglicht. Das Ordnungsamt der Stadt Speyer  kontrolliert unangekündigt, ob die Auflagen zur Hygiene und zur Steuerung des Zutritts eingehalten werden.  Geöffnet werden ab Montag, 20. April 2020 auch die öffentlichen Außensportanlagen, wie das Rheinstadion, die Aschelaufbahn und der Trimm-Dich-Pfad im Ersten Richtweg sowie private Sportanlagen zu Trainingszwecken des Spitzen- und Profisports. Die Sporthallen für den Vereinssport werden ab dem Montag, 4. Mai 2020 unter Voraussetzung geeigneter Hygienekonzepte geöffnet.   Gremiensitzungen werden bis einschließlich Mittwoch, 6. Mai 2020 abgesagt. Lediglich der Stadtrat tagt am Donnerstag, 23. April 2020 im Kleinen Saal der Stadthalle. Da aus Gründen des Infektionsschutzes keine Öffentlichkeit zugelassen werden kann, bietet die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Offenen Kanal Speyer eine Live-Übertragung der Stadtratssitzung an. Der Live-Stream ist ab Donnerstag, 23. April 2020, 17 Uhr unter https://www.youtube.com/user/WoSchu/live abrufbar.  Alle öffentlichen Spielplätze, Grillplätze und Grillwiesen bleiben bis einschließlich Mittwoch, 6. Mai 2020 geschlossen.  Das Stadtarchiv und die Stadtbibliothek bleiben für die Öffentlichkeit bis einschließlich Sonntag, 3. Mai 2020 geschlossen. Bis dahin wird ein Konzept für eine Öffnung unter entsprechenden Hygienemaßnahmen erarbeitet.  Die Öffnung der städtischen Musikschule sowie der Volkshochschule befindet sich seitens der Stadt in Rücksprache mit dem Land in Prüfung.  Für die vom Land geplanten Schulöffnungen trifft die Stadt Speyer als Schulträger die notwenigen Vorbereitungen und bereitet entsprechende Hygiene- und Schutzmaßnahmen vor. Dies sind beispielsweise Konzepte zur Reinigung und Flächendesinfektion und dieBereitstellung von Seife und Papierhandtüchern zum Händewaschen. Dabei orientiert sich die Stadt an den Richtlinien des Landes.  Die Notbetreuung in Kitas wird aufrechterhalten.  Die Gebühren für die geschlossenen Krippen und Horte sowie für die Verpflegung werden weiterhin ausgesetzt. Dies gilt für Angebote der Stadt und der Freien Träger.  Die Jugendzentren und Jugendcafés bleiben bis einschließlich Mittwoch, 6. Mai 2020 geschlossen. Alle dort geplanten Veranstaltungen bleiben abgesagt.  Die Trauerhallen auf dem Speyerer Friedhof bleiben bis einschließlich Mittwoch, 6. Mai 2020 geschlossen. Beisetzungen dürfen weiterhin von maximal 5 Personen begleitet werden.  Trauungen können weiterhin nur im Kreis der engsten Angehörigen stattfinden. Neben dem Brautpaar können maximal zwei Gäste/Trauzeug*innen an der Zeremonie teilnehmen.   Der Wochenmarkt auf dem Königsplatz wird ab sofort bis Ende Mai auf den Festplatz verlegt.   Der Betrieb von Campingplätzen zu touristischen Zwecken ist untersagt. Dies gilt für Kurz- und Dauercamper.  Das eingerichtete Bürgertelefon zum Thema Coronavirus wird aufrechterhalten. Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende können sich von Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr, Freitag von 10:00 bis 12:30 Uhr unter der Nummer 0 62 32 – 14 13 12 mit allen nicht-medizinischen Fragen an die Verwaltung wenden.   Es wird dringend empfohlen, den Hinweisen des Robert-Koch-Instituts zu folgen, nach denen das Tragen nicht-medizinischer Alltagsmasken („Community-Masken“) in öffentlichen Räumen das Risiko von Infektionen reduzieren kann; dies gilt insbesondere für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs oder den Besuch von geöffneten Einrichtungen.  Weiterhin gilt das Gebot der Kontaktreduzierung sowie die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsrichtlinien.   Der Verwaltungsstab der Stadt Speyer wird die weitere Entwicklung bei der Ausbreitung der Coronavirus-Infektionen kontinuierlich beobachten und die beschlossenen Maßnahmen entsprechend anpassen. Der Verwaltungsstab wird dazu in engen zeitlichen Abständen zusammentreten. 

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