Revision des Angeklagten gegen das Urteil verworfen
Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Halle vom 18. April 2024 verworfen. Damit ist seine Verurteilung wegen falscher uneidlicher Aussage zu einer Geldstrafe rechtskräftig (Beschluss vom 24. Juli 2025 – 6 StR 465/24).
Nach den Feststellungen des Landgerichts wurde der Angeklagte im Jahre 2020 in einem Zivilrechtsstreit vor dem Landgericht Halle als Zeuge vernommen. Gegenstand seiner Vernehmung war insbesondere die Frage, ob er sich als früherer Oberbürgermeister der Stadt Halle mit dem Kläger, dem damaligen Geschäftsführer der Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft Halle-Saalkreis mbH, im April 2019 über die Weiterbeschäftigung einer Mitarbeiterin geeinigt hatte. Das Landgericht hat es als erwiesen erachtet, dass der Angeklagte in dieser Vernehmung in drei Punkten falsch ausgesagt hat. Die auf Verfahrensrügen sowie sachlich-rechtliche Einwendungen gestützte Revision des Angeklagten hat keinen Erfolg. Die Überprüfung des Urteils durch den Senat hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben.
Was war geschehen?
Das Landgeicht hatte Oberbürgermeister Wiegand (parteilos) im April 2024 wegen falscher uneidlicher Aussage zu einer Geldstrafe von 16.800 Euro verurteilt. Die Kammer sah es damals als erwiesen an, dass er im Oktober 2020 in einem Zivilprozess als Zeuge bewusst falsch ausgesagt habe. In diesem Prozess ging es um die Abberufung des Geschäftsführers einer kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft. Der damalige Oberbürgermeister habe wahrheitswidrig angegeben,, dass er mit dem Mann vereinbart habe, eine beurlaubte Angestellte weiter zu beschäftigen. Mehrere Medien hatten darüber berichtet. Gegen Wiegand wurde auch ein Disziplinarverfahren eingeleitet wegen Verstoßes der Corona-Regelungen, das eine Suspendierung zur Folge hatte. Ein Strafverfahren wegen der sogenannten Impfaffäre sei ihm aber erspart geblieben, ohne Erfolg ging er gerichtlich gegen seine Suspendierung vor.
Wiegand war 2012 zum Oberbürgermeister von Halle als „Parteiloser“ gewählt worden. Im Oktober 2019 wurde der Diplomverwaltungswirt wiedergewählt. 2021 wurde Wiegand vorläufig seines Amts enthoben. Inzwischen ist er in den Ruhestand versetzt worden. Seine Amtszeit wäre ursprünglich noch bis Oktober 2026 gelaufen. Im Februar 2025 wurde der parteilose Kandidat Alexander Vogt zum neuen Oberbürgermeister gewählt.
Vorinstanz:
Landgericht Halle – Urteil vom 18. April 2024 – 3 KLs 8/22
Rechtsgrundlagen:
§ 153 StGB Falsche uneidliche Aussage











