Angeklagte mit Revision vor dem Bundesgerichtshof gescheitert
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat im zweiten Rechtsgang die Revision der Angeklagten gegen ihre erneute Verurteilung wegen Mordes an einem vierjährigen Jungen im Jahr 1988 in Hanau mit Beschluss vom 09.01.2025 (AZ.: 2 StR 291/24) verworfen. Das Landgericht Frankfurt am Main, an das der 2. Strafsenat die Sache nach Aufhebung der ersten Verurteilung der Angeklagten durch das Landgericht Hanau zurückverwiesen hatte, hat die Angeklagte im zweiten Rechtsgang wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen durch Unterlassen wiederum zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Die gegen ihre erneute Verurteilung auf Verfahrensbeanstandungen und die Sachrüge gestützte Revision der Angeklagten hatte keinen Erfolg. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat im zweiten Rechtsgang die Revision der Angeklagten gegen ihre erneute Verurteilung wegen Mordes an einem vierjährigen Jungen im Jahr 1988 in Hanau verworfen. Das Landgericht Frankfurt am Main, an das der 2. Strafsenat die Sache nach Aufhebung der ersten Verurteilung der Angeklagten durch das Landgericht Hanau zurückverwiesen hatte, hat die Angeklagte im zweiten Rechtsgang wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen durch Unterlassen wiederum zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts war die Angeklagte zur Tatzeit Leiterin einer Glaubensgemeinschaft, der die Eltern des am 17. August 1988 getöteten vierjährigen Jungen angehörten. Die Angeklagte hatte an diesem Tag zeitweise die alleinige Obhut über das Kind übernommen, das sie als von dunklen Mächten besessen ansah. Das Kind war am Mittag, möglicherweise von einer anderen Person, in einem bis über den Kopf verschnürten Sack in einem Badezimmer abgelegt worden. Die Angeklagte erkannte seine lebensbedrohliche Situation und entschloss sich aus Hass, weil sie das Kind als Gefahr und Störfaktor für die Eltern und die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinschaft betrachtete und sich sorgte, mit seiner Einschulung könnten seine Misshandlungen im Haushalt der Angeklagten bekannt werden, den Jungen in dem Sack liegen und schreien zu lassen. Dabei nahm sie dessen Tod zumindest billigend in Kauf. Das Kind starb in dem Sack infolge der Anreicherung von Kohlendioxid in seinem Blut.
Um was geht es bei der Verurteilung (Vorinstanz: LG Frankfurt am Main – Urteil vom 15. November 2023 – 5/21 Ks 3690 Js 226847/22 (10/22)?
Es ging um eine Sektenführerin und Krankenschwester, die im Traum laut BILD den Auftrag erhalten haben soll, innerhalb von zwei Jahren die gesammelten Werke von Carl Gustav JUNG https://www.123test.com/de/Carl-Jung/ durchzuarbeiten. Wie das Leben des virjährigen Jan H. von ihr ausgelöscht wurde, wird in der Plattform https://www.anstageslicht.de/themen/religion/sektenmord-hanau- ausführlich beschrieben. Wie es letztendlich durch intensive Recherchen der Frankfurter Rundschau gelang, die Verantwortlichen doch noch zur Rechenschaft zu ziehen, ist ebenfalls vielen mutigen Whistloeblower zu verdanken. Eine Chronologie der Ereignisse und viele Hinweisen, die in all den Jahren geliefert wurden.