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Vertretungsrichterin beim Amtsgericht wird nicht gegen den Strom schwimmen – Richter und Richterin des Amtsgerichts Neustadt sind im Neustadter Jugendhilfeausschuss vertreten!!

by Karin Hurrle
14.07.2015
in Uncategorized
Lesezeit: 3 mins read
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Heute erreichte unsere Redaktion ein erneuter Leserbrief wegen des Hilferufs einer Mutter, der man ihre Kinder zum Teil weggenommen hat und noch wegnehmen will. Die Schreiberin ist der Redaktion bekannt, daher werden wir diesen Leserbrief auch ohne Namensangabe veröffentlichen: „Herr“ ist das allen gemeinsame Arbeitsmotto: „Mütter entsorgen, die Kinder aus den Familien nehmen, anderswo platzieren. Wo ein Jugendamt und Familiengericht genehmer sog. Vater ist, wird das Kind dorthin exportiert. Ist kein genehmer Vater da, wird er als „kindeswohlschädlich“ dargestellt, werden Gesetze und Gerichtsbeschlüsse gegen Rassismus und Ungleichbehandlung ausgehebelt von diesem Familiengericht Neustadt. Wenn alles gegen die Mutter ausgeschöpft ist, dann wird das Kind in ein Heim verfrachtet. Dann wird sich auf den – induzierten – Kindeswillen bezogen. Geht die Sache zum OLG, entscheidet dieses im Sinne des Richters Dr. F. und seiner Vertreterin, Frau S. Man sollte nicht glauben, dass diese „gegen den Strom“ schwimmen würde, ist sie einmal vertretungsbedingt tätig. Sie kennt den Richterkollegen, wird wahrscheinlich nicht gegen dessen Einschätzungen tätig werden. Sie wird das Verfahren ziehen, bis der „zuständige“ Richter wieder da ist. Schließlich sitzt sie mit ihrem Kollegen Dr. F. im kommunalen Jugendhilfeausschuss.

Man kennt sich und die Fälle. Inzwischen hält sich die Rechtsanwältin an das noch gültige Rechtsmittel und verlangt die Herausgabe des Kindes. Sie wird das Kind holen lassen, wenn nicht noch ein „Wunder“ geschieht. Dann ist das Kind erst mal weg – und wird es bleiben; denn inzwischen arbeitet die Zeit einer Entfremdung zwischen Mutter und Kind zu. Die Entfremdung wird dann ins Feld geführt, damit der einmal geschaffene Zustand bestehen bleibt: Man kann das Kind nicht mehr vom Vater wegholen, das wäre ja dann kindswohlschädlich etc.

In unserem Falle ist ein Kind fast drei Jahre in einem Heim untergebracht. Der Vater hatte die Alleinsorge verlangt mit dem aberwitzigsten Begründungen. Die Richterin in Kaiserslautern folgte blind. Die Mutter war eines Tages durch Druck und Drohung von allen Seiten so zermürbt, dass sie dem Antrag des Vaters auf Alleinsorge zustimmte. Was machte der mit seiner Alleinsorge? Er gab sein Erziehungsrecht an eine Jugend“hilfe“einrichtung ab, seiner Erziehungspflicht entzog er sich. Die Mutter widersprach dieser Jugendamtsmaßnahme – bisher erfolglos. Das Kind befindet sich immer noch gegen den Willen der Mutter dort. Sie wandte sich an Gerichte und die Einrichtung, an die Leiterin des Jugendamtes Neustadt. Vergebens. Das Kind verdirbt in diesem Jugendheim. Die Mutter muss dem Niedergang ihres Kindes zusehen, der von allen Professionellen gewollt sein muss.

Heute heißt es, der Kindeswille entscheide, obwohl sich das Kind nur „nach der Decke streckt“. Die Maßnahme ist rechtswidrig und wird es bleiben, obwohl das OVG in Koblenz schon lange schweigt. Es ist halt nicht so einfach, die Rechtsaushebelungen des Neustadter Verwaltungsrichters als „richtig“ oberverwaltungsgerichtlich abzusegnen.

Auch hier wird deutlich: Die Neustadter Gerichte sind sich einig, wenn es darum geht, einer Mutter ihre Rechte zu bestreiten. Besagte vertretungsweise (un)tägige Richterin hat in unserem Falle nach der Ablehnung des Herrn Dr. F. wegen Befangenheit dessen Nichtbefangenheit in ihrem Beschluss – formelhaft wie stets – dargestellt. Dann wurde wieder dieser Herr Dr.F. als zuvor abgelehnter Richter als Entscheider tätig. „Eine Krähe wird der anderen das Auge nicht aushacken“, so sagt das Sprichwort und so zeigte es sich in der Realität.

Die Mutter muss dem Vollzieher, dem, der ihr Kind abholen will, den Schriftsatz zeigen, wonach sie Rechtsmittel eingelegt hat. Die Sache ist also noch nicht entschieden. Sie soll das Kind nicht jetzt schon herausgeben. Vielleicht findet sie Freunde, Professionelle, die bezeugen können, dass sich ihr Kind derzeit und wahrscheinlich schon vorher in einer sehr belastenden Ausnahmesituation befindet und gerade jetzt auf jeden Fall bei der Mutter besser aufgehoben ist? Aber dennoch, der Richter Dr. F. wird  wahrscheinlich nicht locker lassen… Er wird seine „Rollenspiele“ fortsetzen, koste es, was es wolle.

Herr im Hause Amtsgericht Neustadt ist also: Der politische Wille, dem beantragenden Vater, dem federführenden Jugendamt, zu entsprechen. Es scheint einen Masterplan zu geben. Die ortsansässigen Anwälte sind so sehr dabei
integriert und engagiert, dass keiner den Mut hat, auch nur anderes zu denken als das, was das Jugendamt vorgibt. Und als im Vorstand des Kinderschutzbundes befindliche Anwältin besagt doch schon: Hier ist eine Anwältin für das Kindeswohl unterwegs. Denn der Kinderschutzbund „schützt“, und daran besteht nirgends Zweifel. Nur betroffene Mütter könnten da anderes berichten.

Die Serie der Entrüstungen geht demnächst mit weiteren Leserbriefen weiter. (red.)

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