Schmerzensgeldforderungen durch falsche Arzt-Atteste?
Jeder achte bis zehnte Verkehrsunfall in Deutschland soll nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) manipuliert sein. Sogenannte „Autobumser“ verwickeln ahnungslose Autofahrer in einen Verkehrsunfall, um dann über deren Kfz-Haftpflichtversicherung ihren Schaden abzuwickeln. Der geschätzte Schaden durch Versicherungsbetrug mit Kfz in der Schadenversicherung soll jedes Jahr bei ca. 2.000.000.000 Euro liegen. Dies alles kann man unter www.bussgeldkatalog.org nachlesen. Laut § 263 StGB liegt bei einem solchem Vorgehen der Tatbestand des Betruges vor, was eine Straftat darstellt. Es handelt sich also in jedem Fall um Versicherungsbetrug.
Dem Bussgeldkatalog ist weiter zu entnehmen, dass gewerbsmäßige Täter oft Hand in Hand mit den Sachverständigen zusammenarbeiten, die Gefälligkeitsgutachten erstellen und dafür entsprechende Reparaturwerkstätte einsetzen. Die Gesetzgebung regelt nicht alles eindeutig. Laut BGH geht es den Schädiger nichts an, ob der Geschädigte den Unfallwagen repariert, veräußert, ohne Reparatur in Zahlung gibt oder selbst weiterbenutzt. In Ausnutzung dieser Rechtslage nutzen Täter Fahrzeuge, für die sie möglicherweise keine Verwendung mehr haben.
Unfallgeschädigte Fahrzeuge weisen oft Vorschäden auf
Die Versicherungswirtschaft hat langjährige Erfahrungen gemacht, dass das unfallgeschädigte Fahrzeug oft Vorschäden oder Schäden aufweist, die sich im Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen nicht erklären lassen. Es tauchen oftmals Zeugen auf, die mit Nachdruck auf das Verschulden des vermeintlichen Unfallverursachers hinweisen. Versicherungsbetrug mit dem Auto hat natürlich viele Gesichter. Letztlich geht es immer um das liebe Geld. Ziel fingierter Unfälle ist es, einen möglichst hohen Schaden abzurechnen, um so viel Geld wie möglich von der Kfz-Haftpflichtversicherung des angeblichen Unfallverursachers abzugreifen. Versicherungsbetrug kann allerdings eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren Dauer nach sich ziehen.
Und an einem solchen Versicherungsbetrug ist NACHRICHTEN REGIONAL schon seit dem Jahre 2015 dran. Eine Unfallgeschädigte hatte bei einem Auffahrunfall einen höheren Schmerzensgeldbetrag abgegriffen, der ihr nicht zustand. Eine Ärztin soll ihr dabei mit falschen Attesten geholfen haben. Der Sachverhalt ist deshalb so verquickt, weil die Unfallgeschädigte zum Zeitpunkt des Auffahrunfalls zudem in einem Krankenhaus gearbeitet hat und ihr von der Ärztin eine akute HWS-Distorsion bescheinigt wurde. Ebenfalls war auch noch eine Rechtsanwältin an dem Versicherungsbetrug beteiligt. Der Fall wurde der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer in Zweibrücken gemeldet. Auch die Versicherung, die das unberechtigte Schmerzensgeld zahlen musste, wurde inzwischen informiert. Ob die Frankenthaler Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufnimmt, da sich immerhin der Verdacht erhärtet hat, dass falsche ärztliche Atteste für die Unfallgeschädigte ausgestellt wurden, ist abzuwarten. Auf jeden Fall soll der Leitende Oberstaatsanfall Ströber in einem ähnlich gelagerten Fall in Haßloch gegenüber der RHEINPFALZ geäußert haben: „Bei der Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse handelt es sich um einen Verstoß gegen § 278 StGB. Danach droht Ärzten und anderen approbierten Medizinpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseren Wissens ausstellen, eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe“.