Und wie man ein Mitglied aus dem Verein ausschließen kann!!
„Der Kerl muss weg!“ Mit diesen Worten wird auf einer Vorstandssitzung diskutiert. Es geht um ein Mitglied, welches das Vereinsleben mittlerweile erheblich stört, in Mitgliederversammlungen für Aufruhr sorgt, Intrigen spinnt und den Vorstand mit den unsinnigsten Anfragen auf Trab hält. Glücklicherweise – denn das erleichtert den verdienten Rauswurf aus dem Verein sehr – ist dieses Mitglied kürzlich zu weit gegangen. Es hat üble Nachrede betrieben – und damit den Verein und sein Ansehen geschädigt. Ein klarer Anlass, der einen Ausschluss rechtfertigt. Aber nicht immer ist die Lage so klar. Nicht in jedem Fall kann ein Mitglied aus dem Verein geworfen werden. Doch wann und wie ist es möglich ist, ist in der Plattform www.vereinswelt.de ausführlich beschrieben.
Wie schließen Sie also ein Mitglied aus dem Verein aus?
Ein Fall aus dem echten Leben: Bei Ihnen beschweren sich einige Vereinsmitglieder der Handballabteilung schon seit geraumer Zeit über das unfaire, unsportliche und brutale Verhalten des Uwe M. Bei Übungsspielen begeht dieser stets grobe Fouls gegenüber anderen Sportkameraden. Ein Mitspieler musste bereits wegen eines Nasenbeinbruchs behandelt werden, ein anderer war wegen einer Gehirnerschütterung drei Wochen krank geschrieben. Als Sie Uwe M. erneut auf dessen unsportliches Verhalten ansprechen und ihn zur Fairness ermahnen, packt dieser Sie fest am Kragen und zischt Ihnen zu: „Pass bloß auf was Du sagst, sonst geht´s Dir noch schlimmer als den anderen beiden – Du bekommst auch noch Deine Abreibung!“
Nach diesem Vorfall wird Ihnen endgültig klar, dass ein weiterer Verbleib des Betroffenen in Ihrem Sportverein untragbar ist und dieser aus dem Verein ausgeschlossen werden muss, heißt es in Vereinswelt weite und empfehlen, Schritt für Schritt richtig vorzugehen: In allen Fällen, in denen man mit dem Ausschluss eines Mitglieds aus derm eigenen Verein konfrontiert wird, müsse zunächst der Inhalt der Vereinssatzung genau durchgelesen werden. Häufig finden sich hier nämlich Bestimmungen und Regeln darüber, welche Gründe einen Vereinsausschluss der eigenen Mitglieder rechtfertigen, wie beim Vereinsausschluss genau vorzugehen ist und wie das weitere Verfahren abläuft. Also genau die eigene Satzung studieren. Sollte darin nichts zum Thema „Vereinsausschluss“ geregelt sein, kann ein Vereinsmitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn ein so genannter „wichtiger Grund“ für den Vereinsausschluss vorliegt. Wie beim Arbeits- oder Mietsverhältnis handelt es sich auch bei der Vereinsmitgliedschaft um ein so genanntes Dauerschuldverhältnis. Da die Vereinsmitgliedschaft in aller Regel unbefristet und auf Dauer angelegt ist, muss es dem Verein also möglich sein, sich von einem Vereinsmitglied zu trennen, wenn ein Grund vorliegt, der das Verbleiben des betroffenen Mitglieds untragbar macht.
Welche Ursachen rechtfertigen also einen Vereinsausschluss?
Wichtige Gründe für den Vereinsausschluss sind:
- Vereinsschädigendes Verhalten
- Grobe Satzungsverstöße
- Beharrliche Nichterfüllung der Mitgliederpflichten
- Verleumdungen der Organmitglieder
- Verursachung von Zwistigkeiten unter den Mitgliedern
- erhebliche Pflichtverletzungen von Organmitgliedern
Auch wenn sich in der Satzung Beispiele für Ausschlussgründe finden sollten, ist eine solche „Liste“ nicht als abschließend zu betrachten. Zu prüfen ist immer, ob das Verhalten des Vereinsmitglieds eine weitere Mitgliedschaft in dem Verein untragbar macht und das Vertrauensverhältnis des Vereins bzw. seiner Mitglieder zu dem auszuschließenden Mitglied derart zerstört ist, dass auch nicht zu erwarten ist, dass dieses wieder hergestellt werden kann. Kann dies ausreichend begründet werden, ist ein Ausschluss immer gerechtfertigt. Das Ergebnis der Beschlussfassung muss dem auszuschließenden Vereinsmitglied mitgeteilt werden. Sollte der Betroffene in der Mitgliederversammlung anwesend sein, genügt es, dass der Versammlungsleiter das Beschlussergebnis in der Versammlung bekannt gibt. Ist er nicht anwesend, so muss ihm das Beschlussergebnis übermittelt werden. Denn ein Vereinsausschluss muss, wie jede andere Kündigung auch, dem Betreffenden so zugehen, dass er davon Kenntnis nehmen kann.
Die richtige Vorgehensweise über die rechtlichen Möglichkeiten eines Vereinsausschlusses berkommt man in der Plattform https://www.vereinswelt.de/mitgliedschaft/mitgliedsausschluss/ näher erklärt.