Informationen der AG der Patientenorganisationen in Rheinland-Pfalz
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pflalz teilt in einer Presseerklärung folgendes mit: „Zum 1. Januar 2027 greift die seit vielen Jahren geplante Krankenhausreform in ganz Deutschland und so auch in Rheinland-Pfalz. Durch die frühzeitige Vorbereitung des Ministeriums und des Medizinischen Dienstes wird Rheinland-Pfalz Anfang September eines der ersten, wenn nicht das erste Bundesland sein, das den Kliniken die Leistungsgruppenbescheide zusenden kann. Als Arbeitsgemeinschaft der Patientenorganisationen in Rheinland-Pfalz waren wir über die Mitgliedschaft im Ausschuss für Landeskrankenhausplanung und der zugehörigen Expertengruppe in den Prozess eingebunden“.
Das zentrale Kernelement der Reform sei die Einführung bundeseinheitlich definierter Leistungsgruppen. Danach werden alle Leistungen, die ein Krankenhaus erbringen (und abrechnen) kann, in 61 medizinische Leistungsgruppen eingeteilt. Krankenhäuser konnten diese Leistungsgruppen einzeln beim rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium beantragen. Für jede Leistungsgruppe seien personelle und sachliche Qualitätsanforderungen festgelegt, die von der Klinik erfüllt werden müssen, die Prüfung habe der Medizinische Dienst übernommen. Die Mitarbeiter:innen des Gesundheitsministeriums hätten auf Grundlage der Gutachten sowie anderer Kriterien wie der Erreichbarkeit durch die Bevölkerung und der Bevölkerungsstruktur in einzelnen Regionen entschieden, welche Anträge positiv bzw. negativ beschieden werden. Die sich daraus ergebenden Veränderungen würden sich unter anderem in der Schließung einzelner Abteilungen zum 1.1.2027 und einer Verringerung der Bettenzahl zeigen, so weiter die Nachricht der Verbraucherzentrale.
Dennoch werde für Patientinnen und Patienten 2027 nicht plötzlich eine völlig neue Krankenhauslandschaft entstehen. Wahrscheinlicher sei ein mehrjähriger Umbau, bei dem sich zunehmend verändert, welches Krankenhaus welche Behandlung anbiete und wie weit Verbraucher dafür fahren müssen. Es sei das explizite Ziel der Krankenhausreform, Überkapazitäten abzubauen, um die Qualität der erbrachten Leistungen zu steigern. Für viele kleinere Häuser, die künftig keine umfassende Notfall- und Spezialversorgung mehr leisten können, sondern vorrangig für Alltagsnotfälle zuständig sein sollen, biete die Umwandlung in ein sektorenübergreifendes Versorgungskrankenhaus („Regioklinik“) eine zukunftsfähige Perspektive. Diese Regiokliniken sollen eine Brücke zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung bilden, indem sie die stationäre Basisversorgung eng mit Facharztpraxen, pflegerischen Angeboten und Reha-Kapazitäten verzahnen. Speziell hierzu seien aber noch Fragen zur Finanzierung und notwendigen Übergangsphasen offen, die hoffentlich schnell geklärt werden.
Nach dem Bekanntwerden der Bescheide würden die Träger der Krankenhäuser reagieren, sodass in den nächsten Wochen mit Meldungen über Schließungen oder Umwandlungen von Krankenhäusern zu rechnen sei. Aufgrund der Vielschichtigkeit der Neuordnung werde sich die AG der Patientenorganisationen in Rheinland-Pfalz nicht zu einzelnen Trägerentscheidungen positionieren, unterstütze aber das Reformvorhaben als solches.
In diesem Zusammenhang die entsprechenden Forderungen:
- Klare Patientensteuerung und Aufklärungskampagnen, damit Patient:innen auch künftig wissen, in welches Krankenhaus sie fahren können.
- Eine flächendeckende und barrierefreie Erreichbarkeit gerade bei Alltagsnotfällen
- Eine zeitnahe Anpassung des Rettungsdienstes und der Krankentransportdienste an die geänderte Krankenhauslandschaft
- Schnelle und transparente Festlegung der Finanzierung der künftigen Regiokliniken, damit Übergänge gelingen und Versorgung nicht abbricht
- Eine gemeinsame Anstrengung von Land und Krankenhausgesellschaft, um in den Leistungsgruppen, in denen zu wenige Anträge gestellt wurden, trotzdem eine umfassende und flächendeckende Versorgung herzustellen
Die Krankenhausreform sei ein notwendiger Schritt, damit auch in Zukunft eine flächendeckende Versorgung in Rheinland-Pfalz sichergestellt werden kann. Die Arbeitsgemeinschaft der Patientenorganisationen vertritt die Interessen von Patientinnen und Patienten in den Gremien im Land Rheinland-Pfalz. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind die maßgeblichen Organisationen auf Landesebene nach §140 f SGB V. Dies sind derzeit: AG Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in Rheinland-Pfalz e.V., Sozialverband Deutschland, Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland, Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.V. und Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V.











