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Startseite Wissenswertes

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informiert: Unbekannte Abbuchungen vom Konto zurückholen!

by Redaktion
10.10.2025
in Wissenswertes
Lesezeit: 3 mins read
DRK Haßloch verbreitet Fake News im WOCHENBLATT
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Betroffene können sich Abbuchungen von „Megatipp Emergency Call Services“ nicht erklären

Unberechtigte Abbuchungen von „Megatipp Emergency Call Services“ auf Konten vieler Personen, haben inzwischen Formen angenommen. Immer mehr Betroffene berichten, dass „Megatipp Emergency Call Services“ einen Betrag in Höhe von 89,90 Euro einfach abbucht. Betroffene berichten noch nie etwas von diesem Unternehmen gehört zu haben. Die Verbraucherzentrale die bereits am 15.09.2025 in einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit ging, gibt Tipps, was nun zu tun ist. Verbraucher:innen schildern, dass die Geldbeträge ohne vorherige Bestellung, ohne schriftliche Benachrichtigung oder Vertragsabschluss abgebucht wurden. Die genaue Quelle der Zahlungsdaten sei unklar. Auch die Süddeutsche Zeitung hatte am 15.09.2025 darüber berichtet https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/vorsorge-karte-unberechtigte-lastschrift-so-reagieren-betroffene-richtig-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-250915-930-42084.

„Gerade habe ich eine unautorisierte Lastschrift-Abbuchung der Firma Megatipp Emergency Call Services von meinem Bankkonto über 89,90 Euro unter Angabe einer fiktiven Kundennummer entdeckt. Zum Glück konnte ich die Lastschrift zurückbuchen. Ich weiß nicht, woher dieses Unternehmen meine Daten hat. Was soll ich tun?“, schreibt eine Verbraucherin an die Verbraucherzentrale.

Erste Hinweise liefert die Website www.vorsorge-karte.com, die auf dem Kontoauszug im Verwendungszweck aufgeführt ist. Dort heißt es: „Die Vorsorge-Karte ist eine kleine, brieftaschengroße Karte, die wichtige Informationen über die Gesundheit und Notfallkontakte einer Person enthält. Die Karten werden in der Regel von Personen getragen, die an Erkrankungen leiden, die eine medizinische Notfallversorgung erfordern könnten, wie z. B. Allergien, chronische Krankheiten oder andere medizinische Zustände, die dem medizinischen Notfallpersonal bekannt sein sollten.“

Auf der Webseite werden verschiedene Preisoptionen genannt. Bestellen kann man direkt auf der Homepage. Die Betroffenen konnten sich jedoch nicht erinnern, jemals auf der Homepage gewesen zu sein, oder woanders einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen zu haben. Als Betreiberin der Homepage „vorsorge-karte.com“ wird die MegaTipp Ltd. mit einer deutschen Adresse in Stuttgart angegeben, als auch mit einer Anschrift in Izmir in der Türkei.

Tipps der Verbraucherzentrale – Wichtige Schritte für Betroffene:

  • Lastschrift zurückbuchen: Am besten lässt man unberechtigte Lastschriften umgehend von der Bank zurückbuchen. Dies ist in der Regel innerhalb von acht Wochen, in unberechtigten Fällen sogar bis zu 13 Monate nach der Abbuchung möglich.
  • Vertrag widerrufen/anfechten: Da kein Vertrag bekannt ist, sollte man vorsorglich den geschlossenen Vertrag widerrufen, anfechten und außerordentlich kündigen. Außerdem sollte man Megatipp auffordern, einen Vertragsschluss überhaupt erst mal nachzuweisen (Adresse: Turbinenstr. 7, 70499 Stuttgart).
  • Die Beweislast liegt beim Unternehmen: Nach der Rückbuchung muss das Unternehmen Megatipp Emergency Call Services nachweisen, dass ein wirksamer Vertrag besteht.
  • Woher Megatipp die Bankdaten hat, ist aktuell für uns nicht nachvollziehbar. Die Betroffenen sollten daher auch den Landesdatenschutzbeauftragten in Baden-Württemberg  informieren: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/ (Megatipp sitzt in Stuttgart, daher die Zuständigkeit).
  • Generell gilt: Kontobewegungen sollte man regelmäßig überprüfen und auch kleinere Beträge beachten.
  • Unbekannte Anrufe besser ignorieren oder sofort auflegen. Besonders bei Fragen zu Bankdaten. Grundsätzlich sollten keine sensiblen Daten am Telefon preisgegeben werden.

Quelle: VZ RHL

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