Die Stadt Koblenz sucht Personen, die das Ehrenamt des Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 ausüben möchten. Gesucht werden Frauen und Männer, die am Amts- und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Stadt Koblenz schlägt dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht doppelt so viele Kandidaten vor, wie Schöffen benötigt werden. Der Ausschuss wählt in der zweiten Jahreshälfte aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen aus.
Gesucht werden Bewerber/innen, die in Koblenz ihren Hauptwohnsitz haben und am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Neben diesen formalen Kriterien sollen die Bewerber aber vor allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die notwendig dazu gehören, wenn man über andere Mensachen qualifiziert urteilen soll. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Wer Interesse an der Ausübung des Schöffenamtes hat, wendet sich an Christian Nick unter der Telefonnummer 0261-129-1224, Mail: Christian.Nick@Stadt.Koblenz.de oder schriftlich Stadtverwaltung Koblenz, Haupt- und Personalamt, Gymnasialstraße 2, 56068 Koblenz.
Stichtag ist der 19.04.2013.
Auf den Internetseiten www.schoeffenwahl.de oder www.schoeffen.de gibt es weitere Informationen und auf koblenz.de gibt es ein Bewerbungsformular. (red.)